Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg
Datum: 02.03.2017 Az.: 922.2011
Drucksache Nr.: 52/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
24.04.2017
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
15.05.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2015
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 52/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich
einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht
auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in
einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch
über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (ZV kiv_bf)
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt StraßbourgOrtenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für den
Rhein-Alpen-Korridor“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände,
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung
mit einzubeziehen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer