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Beschlussvorlage (Ausbau der Wylerter Hauptstraße in Lahr - Kippenheimweiler Vergabe der Erd-, Pflaster - und Straßenbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 30.10.2012 Az.:

Drucksache Nr.: 131/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

17.12.2012

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Ausbau der Wylerter Hauptstraße in Lahr - Kippenheimweiler
Vergabe der Erd-, Pflaster - und Straßenbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma Vogel – Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebotes vom
12.11.2012 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten im
Zuge des Ausbaus der Wylerter Hauptstraße in Lahr – Kippenheimweiler durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 383.049,64 EUR

Anlage(n):
Ausbaulageplan (Verkleinerung)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 131/2012

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zuge der Ausbaumaßnahmen sanierungsbedürftiger Straßen der historischen Ortskerne,
verschiedener Stadtteile in Lahr, steht demnächst der Ausbau des nördlichen Abschnittes der
Wylerter Hauptstraße in Kippenheimweiler an. Bei dieser Maßnahme ist es beabsichtigt den
Bereich um die Ortsverwaltung neu und dorfbildgerecht zu gestalten. Das Wohnumfeld wird
durch die Neugestaltung deutlich verbessert, was auf die gesamte Ortsmitte positive Auswirkungen hat. Die Fahrbahnquerschnitte werden reduziert. Die Gehwege und Platzflächen
werden gepflastert, Teilflächen entsiegelt und bepflanzt. Somit erhalten die Straßen und
Platzflächen mehr Nutzungsqualität und das Dorf als Wohnort wird deutlich interessanter.
Der Ausbaustandard erfolgt in Anlehnung an die bereits umgesetzten Straßenbaumaßnahmen „Ausbau der Lindenstraße“ und „Ausbau der Blumenstraße“ in Kippenheimweiler.
Die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten wurden am 20.10.2012 öffentlich
ausgeschrieben. 12 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submisionstermin am 13.11.2012 lagen 9 Angebote vor.
Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis:

FIRMA
VOGEL-BAU GmbH
LÄSSLE
KNÄBLE GmbH
FRITZ VOGEL GmbH
CH: PONTIGGIA
GmbH & Co: KG
HUBER GmbH
TRENKLE GmbH
JOHANN JOOS
GmbH & Co. KG
PEKA GmbH

FIRMENSITZ
Lahr
Schwanau
Biberach
Waldkirch

Gesamtsumme (Brutto)
383.049,64 EUR
432.189,27 EUR
434.760,79 EUR
437.169,16 EUR
446.397,98 EUR

Gengenbach
Kippenheim
Hartheim

460.582,60 EUR
471.564,64 EUR
499.978,79 EUR

Ottersweiher

551.576,31 EUR

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt: 383.049,64 EUR einschließlich 19,00% MwSt

Mittelverfügung:
Haushaltsmittel wurden, in Form einer in der Sitzung vom 23.10.2012 des Gemeinderates
verabschiedeten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, in Höhe von
470.000,00 EUR für den Haushaltsplan 2013 auf der Finanzposition Nr. 2.6300.950000-204
(Ausbau der Wylerter Hauptstraße) angemeldet.
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgte durch eine Übertragung der bei der Finanzposition 2.6300.950000-074 (Neubau einer Brücke über die Schutter im Bereich des Hohbergweges) veranschlagten Verpflichtungsermächtigung auf die Finanzposition Nr. 2.6300.950000-204 (Ausbau der Wylerter Hauptstraße).

Drucksache 131/2012

Seite - 3 -

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 18.10.2012 (Eingang Stadt Lahr am 24.10.2012) bewilligte das Regierungspräsidium Freiburg einen Zuschuss für diese Maßnahme in Höhe von max.
184.800,00 EUR (40 % der beantragten 462.000,00 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben,
ohne MwSt.). Der zwingende Baubeginn für die Maßnahme ist für das Jahr 2012 vorgeschrieben, wobei als Baubeginn die Vergabeentscheidung im Gemeinderat gilt.
Durch den Beschluss des Gemeinderates vom 23.10.2012 über die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, sind die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme (ohne Straßenbeleuchtung)
und für die notwendige Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat (und damit zur Sicherstellung des zwingenden förderrechtlichen Baubeginns im Jahr 2012) geschaffen.
Vorbehaltlich der Witterung wird die Baumaßnahme in der Zeit vom 01. März 2013 bis 31.
Mai 2013 durchgeführt.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Karl Langensteiner – Schönborn

Michael Kleinthomä