Beschlussvorlage (Kanadaring Lahr - Schutterplatz mit Wegeanbindung Kanadaring und Glockengumpen - Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten)
5. April 2017
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 20.03.2017 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 72/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 05.04.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------------- Betreff: Kanadaring Lahr - Schutterplatz mit Wegeanbindung Kanadaring und Glockengumpen - Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Oberkirch wird auf Grund ihres Angebotes vom 08.03.2017 beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 217.220,10 € einschl. 19 % MwSt. Anlage(n): Lageplan Schutterplatz BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 72/2017 Seite - 2 - Begründung: Im Sanierungsgebiet Kanadaring geht mit der Modernisierung und Nachverdichtung eine komplette Umstrukturierung der privaten und öffentlichen Freiflächen einher. Der Rahmenplan hat bereits großen Wert auf Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der Freiraumqualitäten gelegt. Nachdem der Gemeinderat am 16.11.2015 den Flächenstrukturplan einstimmig verabschiedet hat, wurde das Büro Vogt mit der weiterführenden Planung für die Grün- und Freiflächen beauftragt. Wesentliches Ziel für den Schutterplatz war es, die zukunftsfähigen Bäume zu erhalten und das Wegesystem fließend an den Schutterradweg anzubinden, sowie einen barrierefreien Übergang über die Schutter zu gewährleisten. Das mäandrierende Wegesystem mit partiellen Nebenwegen schafft auf der relativ kleinen Fläche des Schutterplatzes eine parkartige Struktur, die in Flußnähe eine gewisse Aufenthaltsqualität schafft. Dem Wegeverlauf begleitende Bänke lenken den Besucher und laden zum Verweilen auf. Der vorhandene Pavillion wird in die neue Wegestruktur angepasst und setzt einen Akzent am Übergang zur Schutter. Am 20.05.2016 hat der Technische Ausschuss der Entwurfsplanung des Schutterplatzes und der Brücke zugestimmt. Bereits im Herbst 2016 wurden die Brückenbauarbeiten für die neue Rad- und Fußgängerbrücke über die Schutter ausgeschrieben. Aktuell laufen die Brückenbauarbeiten. Mit der Fertigstellung der Brücke ist Ende Mai 2017 zu rechnen. Um einen reibungslosen Übergang der Bautätigkeiten zu ermöglichen, wurden die Bauarbeiten für die Herstellung des Schutterplatzes sowie die Wegeanbindung zum Kanadaring und zum Glockengumpen am 18.02.2017öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 08.03.2017 haben sich zwei Firmen beteiligt. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Firma Angebotssumme in Euro einschl. 19% MwSt OTL , Oberkirch 217.220,10 Lässle, Schwanau-Nonnenweier 251.138,86 Die Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Oberkirch hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird vorgeschlagen, der Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 217.220,10 € einschl. 19% MwSt. Mittelverfügung: Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen im Haushaltsplan 2017 auf der Haushaltsstelle 2.6150.950100/008 (Sanierungsmaßnahme Kanadaring) Haushaltsmittel zur Verfügung. Drucksache 72/2017 Seite - 3 - Ausführungszeitpunkt: Die Erd- und Straßenbauarbeiten erfolgen im Zeitraum vom 29.05.2017 bis voraussichtlich Anfang August 2017. Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.