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Beschlussvorlage (Sanierung Mischwasserkanal Burgheimer Straße / Stefanienstraße BA II: Burgheimer Straße - Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 24.01.2017 Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 27/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.03.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Sanierung Mischwasserkanal Burgheimer Straße / Stefanienstraße
BA II: Burgheimer Straße
- Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma Knäble GmbH, Biberach, wird auf Grund ihres Angebotes vom 15.02.2017
beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 745.365,11 EUR

Anlage(n):
Übersichtslageplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 27/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Zu einem der maßgeblichen, unabdingbaren Hauptprojekte der Sanierungskonzeption GEP „Kernstadt Lahr“ zählt die generelle hydraulische Ertüchtigung des vorhandenen Mischwasserkanales in
der Burgheimer Straße / Stefanienstraße. Es war vorgesehen die Kanalbaumaßnahme in 2 Bauabschnitten durchzuführen.
Neben der generellen Verbesserung der Vorflut im Kanaleinzugsgebiet Burgheim (u. a. auch Netzerweiterung durch Neuerschließung Baugebiet Hagedorn) wird als Nebeneffekt zusätzlicher Kanalstauraum geschaffen, der wiederum der Regenwasserbehandlung im Mischsystem anzurechnen ist.
Nachdem im Jahr 2016 der 1. Bauabschnitt in der Stefanienstraße im Abschnitt Hebelstraße – Burgheimer Straße ausgeführt worden ist, soll nunmehr mit dem 2. Bauabschnitt die Gesamtmaßnahme
abgeschlossen werden.
Im 2. Bauabschnitt wird in der Burgheimer Straße im Abschnitt Stefanienstraße – Anna-Keller-Weg
der bestehende Kanal (Eiprofil 500/750) auf ca. 155 m Länge durch einen neuen SB-Kanal DN 1000
bzw. DN 800 ausgetauscht und aufdimensioniert.
Nach Abschluss der Kanalisationsarbeiten wird in der Burgheimer Straße im Streckenabschnitt Stefanienstraße – Anna-Keller-Weg ein neuer Deckenbelag über die gesamte Straßenbreite aufgebracht.
Die Kanalisations- und Straßenbauarbeiten werden abschnittsweise unter laufendem Verkehr mittels
Ampelregelung ausgeführt.
Für den Deckeneinbau gegen Ende der Baumaßnahme ist eine Vollsperrung der Burgheimer Straße
erforderlich. Der Deckeneinbau erstreckt sich über 2 Tage, wird an einem Wochenende (Samstag u.
Sonntag) ausgeführt und rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Maßnahme war am 28.01.2017 öffentlich ausgeschrieben worden.
11 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert.
Zum Submissionstermin am 16.02.2017 lagen 4 Angebote vor.
Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
Rang

Firma

1
2
3
4

Knäble GmbH, Biberach
Trenkle GmbH, Kippenheim
Joos GmbH & Co.KG, Hartheim
Peka GmbH, Otterweier

Angebotssumme (EUR, brutto)
nach Prüfung
745.365,11
750.009,85
846.618,38
889.519,99

Die Firma Knäble GmbH, Biberach, hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Knäble den Auftrag zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt 745.365,11 Euro einschl. 19 % MWSt.

Drucksache 27/2017

Seite - 3 -

Mittelverfügung:
Für die Durchführung dieser Baumaßnahme stehen im Haushaltsjahr 2017 auf der Haushaltsstelle
7.7907.920087/001 (1.090.000 EUR einschl. Planungskosten) Mittel zur Verfügung.
Ausführungszeitraum:
Die Kanalisations- und Straßenbauarbeiten sollen in der Zeit von Mitte April bis Ende August 2017
ausgeführt werden.

Tilman Petters

Udo Lau