Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD - Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
15. Mai 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD - Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB -…
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan KLEINFELD-NORD von 1965)
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Beschlussvorlage (- Nutzungsplan, Gestaltungsplan, Ansicht)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begündung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
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Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK BÜRO STUTTGART Projekt: 2025/2 - 20. März 2017 Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Tel: 0711 / 218 42 63-0 Fax: 0711 / 218 42 63-9 Messstelle nach §29 BImSchG für Geräusche BÜRO FREIBURG Auftraggeber: Stadt Lahr – Stadtplanungsamt Schillerstraße 23 77933 Lahr Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br. Tel: 0761 / 595 796 78 Fax: 0761 / 595 796 79 BÜRO DORTMUND Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel: 0231 / 139 746 88 Fax: 0231 / 139 746 89 Email: info@heine-jud.de Bearbeitung: M.Eng. Dipl-Geogr. Geogr. Karsten Mühmer THOMAS HEINE · Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz AXEL JUD · Dipl.-Geograph Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. Prüfverfahren von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung ............................................................................. ................................ ............. 1 2 2.1 2.2 Unterlagen ...................................................................................... ................................ ...................... 2 Projektbezogene Unterlagen................................................................ ...................................2 Gesetze, Normen und Regelwerke .......................................................... ..........................2 3 3.1 3.2 Beurteilungsgrundlagen lagen ................................................................ ................................... 3 Anforderungen der DIN 18005 ................................................................ ................................3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit ........................................... ...........3 4 Berechnungsgrundlagen ................................................................ .................................. 5 5 Ergebnisse ....................................................................................... ................................ ....................... 9 6 Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen .......................................... .......... 10 7 Fazit................................ ................................................................................................ ................................ 15 8 Zusammenfassung .......................................................................... ................................ .......... 16 9 Anhang ........................................................................................... ................................ ........................... 17 Die Untersuchung enthält 17 Seiten, 7 Anlagen und 3 Karten Stuttgart, den 20. März 2017 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine 2025/2- 20.03.2017 M.Eng. Dipl-Geogr. Geogr. Karsten Mühmer Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 1 Aufgabenstellung In Lahr ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ geplant. Bisher ist für den südlichen Teil des Geltungsbereichs eine Gemeinbedarfsfläche (Bundespost) sowie im Norden ein allgemeines Wohngebiet (bestehendes 8-geschossiges Wohnhaus) festgesetzt. Aufgrund des tatsächlichen Gebietscharakters und der angrenzenden Bebauung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung für die vier relevanten Grundstücke die Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet festgelegt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Schallimmissionen ermittelt werden, die vom angrenzenden Schienenverkehr auf die umliegende Bebauung einwirken. Beurteilungsgrundlage ist die DIN 180051,2 mit den darin genannten Regelwerken und Richtlinien. Bei Überschreiten der gültigen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln. Des Weiteren sind die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu bestimmen und auszuweisen. Die DIN 41093 wurde im Juli 2016 neu gefasst, ist jedoch nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg noch nicht eingeführt. Wir empfehlen die Anwendung der neuen DIN 4109 vom Juli 2016 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und wenden diese deshalb in der vorliegenden Untersuchung an. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o o o o o o Erarbeiten eines Rechenmodells anhand vorliegender Verkehrszahlen, Ermittlung der Beurteilungspegel an der Bebauung, Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, ggf. Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen, Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten, Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse. 1 DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 2 DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 3 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. 2025/2 - 20.03.2017 1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o o o o 2.2 o o o o o o o o Nutzungsplan - Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord, 3. Änderung", Maßstab 1:1.000, Stadt Lahr Stadtplanungsamt, 14.02.2017 Anschreiben zum Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord, 3. Änderung", Stadt Lahr vom 07.12.2016 Unterlage 3.4 (Lageplan Lärmschutzwand) - Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes - Plangenehmigungsabschnitt Lahr, DB Netze, Maßstab 1:500, 02.2016 Zugdaten der Strecke 4000 (Streckenabschnitt Kinzingen-Offenburg), DB Netz AG, 06.10.2015. Gesetze, Normen und Regelwerke DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. 1987. DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. 2002. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen. 2016. Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die kommunale Praxis. Bonn: vhw-Verlag Dienstleistung. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (2013): Städtebauliche Lärmfibel - Hinweise für die Bauleitplanung. VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. 1987. Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember 2014 BImSchV, 18. Dezember 2014 2025/2 - 20.03.2017 2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 3 Beurteilungsgrundlagen Die DIN 180051,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. 3.1 Anforderungen der DIN 18005 Tabelle 1 − Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm Gebietsnutzung Orientierungswert in dB(A) tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-/Gewerbegebiet (MK / GE) 65 55 Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) 60 50 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 Reine Wohngebiete (WR) 50 40 Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. 3.2 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Für das Plangebiet ist die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebietes (MI) vorgesehen.3 Das Bebauungsplangebiet liegt unmittelbar östlich der Rheintalbahn (Zugstrecke 4000 Offenburg - Kenzingen). Entlang des Geltungsbereiches ist eine Lärmschutzwand durch die Deutsche Bahn geplant (Realisierung 2017)1. 1 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 3 Anschreiben zum Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord, 3. Änderung", Stadt Lahr vom 07.12.2016. 2025/2 - 20.03.2017 3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Dieser im Zuge der anstehenden Lärmsanierung der Rheintalbahn geplante aktive Lärmschutz südlich des Bahnhofs Lahr in Form einer 520 m langen und 4 m hohen Lärmschutzwand wird im Gutachten entsprechend berücksichtigt. Diese endet etwa auf Höhe der Hochhäuser Römerstraße. Bisher ist für den südlichen Teil des Geltungsbereichs eine Gemeinbedarfsfläche (Bundespost) sowie im Norden ein allgemeines Wohngebiet (bestehendes 8-geschossiges Wohnhaus) festgesetzt. Aufgrund des tatsächlichen Gebietscharakters und der angrenzenden Bebauung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung für die vier relevanten Grundstücke die Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet (MI) festgelegt werden (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1 – vorgesehene Gebietsnutzung und Immissionsorte Lärmschutzwand (H=4m/ L=520m) Strecke 4000 1 Die Lärmschutzwand wurde im Gutachten bereits entsprechend berücksichtigt. 2025/2 - 20.03.2017 4 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 4 Berechnungsgrundlagen Eingangsdaten Schienenverkehr Als Berechnungsgrundlage wird die „neue“ Schall 031 - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember 2014 - herangezogen. Zur Berechnung der Schallemission werden Linienschallquellen in einer Höhe von 0 m, 4 m und 5 m über Schienenoberkante in Achsmitte des Gleises angenommen. Die Beurteilungspegel werden getrennt für den Tag, von 600 bis 2200 Uhr, und die Nacht, von 2200 bis 600 Uhr, nach Anlage 2 zu § 4 der 16. BImSchV (2014) entsprechend Nummer 8.1 angegeben. In die Berechnungen der Beurteilungspegel gehen ein: o o o o o o o o Anzahl der Züge tags und nachts Anzahl der Fahrzeugeinheiten pro Zug Fahrzeugarten, Achsenanzahl und Bremsenart Geschwindigkeiten Fahrbahn- und Brückenarten Fahrflächenzustand Kurvenfahrgeräusche und sonstige auffällige Eisenbahngeräusche Schallminderungstechniken am Gleis Weiterhin werden berücksichtigt: o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, o Pegeländerungen durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen). Entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Bahn AG wird für den zu untersuchenden Streckenabschnitt als Fahrbahnart „Standard Fahrbahn“ (hier Schotterbett mit Betonschwellen) (Dfb = 0 dB(A)) angesetzt. 1 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember 2014 BImSchV, 18. Dezember 2014 2025/2 - 20.03.2017 5 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Zur Berechnung des Schienenverkehrslärms wurden folgende Zugzahlen zugrunde gelegt1,2,3 (vgl. Tabelle 2): Tabelle 2 – Zugstrecke 4000 - Analyse 2015 (Offenburg - Kenzingen) Zugart Anzahl Tag (6-22) Uhr LZ-V LZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-V GZ-V GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-E GZ-V Anzahl Nacht (22-6) Uhr 1 0 1 0 1 1 1 1 1 3 1 0 17 5 9 16 11 1 2 1 2 0 2 2 1 3 0 5 2 0 1 1 0 1 1 2 0 2 0 0 0 5 3 1 4 2 1 14 6 1 3 0 1 3 0 0 2 1 1 0 1 1 0 2 V - max Fz-KAT 1 (Km/h) 80 140 90 90 90 90 90 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 8-A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 8-A4 8-A4 7-Z5_A4 7-Z2_A6 7-Z2_A6 7-Z2_A4 7-Z2_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z2_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 8-A4 ANZ 1 Fz-KAT 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 ANZ 2 Fz-KAT 3 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 29 16 26 23 26 26 27 29 15 17 22 23 24 25 26 26 29 30 32 26 22 25 26 23 28 29 34 29 29 23 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 7 4 6 6 7 7 7 7 4 4 6 6 6 6 6 7 7 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 6 5 6 6 6 7 7 10-Z15 10-Z15 7 6 1 Angaben zu den Zugzahlen gemäß DB Netz AG, per E-Mail vom 06.10.2015 2 die Zugzahlen wurde gleichmäßig auf die beiden Verkehrsachsen verteilt 3 in Absprache mit der Stadt Lahr (Frau Hauptvogel, telefonisch am 16.02.0217) werden die Analysezahlen 2015 den Berechnungen zugrunde gelegt 2025/2 - 20.03.2017 ANZ 3 6 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Fortsetzung Tabelle 2 Zugart Anzahl Tag (6-22) Uhr GZ-V 3 GZ-V 0 GZ-V 0 GZ-E 2 GZ-E 1 GZ-E 2 RE-E 4 RE-E 0 RB-E 1 RB-E 1 RE-E 22 RE-E 1 RE-E 2 RE-E 14 RE-E 9 RE-E 3 NZ-E 0 NZ-E 1 IC-E 4 IC-E 2 ICE 29 ICE 17 Σ: 210 Anzahl Nacht (22-6) Uhr 0 1 1 0 2 0 0 1 0 1 3 0 1 1 3 0 2 1 0 0 2 1 78 2025/2 - 20.03.2017 V - max Fz-KAT 1 (Km/h) 100 100 100 120 120 120 140 140 160 160 160 160 160 160 160 160 160 160 160 160 160 160 8-A4 8-A4 8-A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z2_A6 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z2_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z2_A4 7-Z2_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 7-Z5_A4 1-V1 3-Z9 ANZ 1 Fz-KAT 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 10-Z2 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 9-Z5 2-V1 ANZ 2 Fz-KAT 3 24 9 7 16 28 26 5 6 6 3 4 7 6 5 5 4 15 14 12 9 12 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 10-Z15 ANZ 3 6 2 2 4 7 6 7 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Ausbreitungsberechnung Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan Version 7.4 auf der Basis der Schall-031. Das Modell berücksichtigt: o o o o o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, es wird für den gesamten Untersuchungsraum ein Bodenfaktor von 0,3 (0,0 = schallhart; 1,0 = schallweich) berücksichtigt Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang dargestellt. In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 8 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete überschritten werden. Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberechnungen verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 1 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember 2014 BImSchV, 18. Dezember 2014 2025/2 - 20.03.2017 8 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 5 Ergebnisse Schienenverkehr Durch den Schienenverkehr treten folgende Beurteilungspegel auf (vgl. Tabelle 3). Die Pegelverteilung ist den Lärmkarten 1 und 2 sowie die Beurteilungspegel für alle Stockwerke dem Anhang A5 - A7 zu entnehmen. Die Beurteilung erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN 180051. Tabelle 3 − Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm (ausgewählte Immissionsorte, ungünstigstes Stockwerk) Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert dB(A) dB(A) tags / nachts tags / nachts Überschreitung dB(A) tags / nachts Bahnhofsplatz 3 7.OG, NW 77 / 78 17 / 28 Neubau Halle 2.OG, NW 63 / 63 3 / 13 Vogesenstraße 2 2.OG, NW 65 / 65 Vogesenstraße 4 EG, NW 60 / 60 - / 10 Vogesenstraße 4/1 EG, NW 59 / 59 -/9 60 / 50 5 / 15 Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr betragen an der Bebauung im Plangebiet bis 77 dB(A) tags und bis 78 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden tags bis 17 dB(A) und nachts bis 28 dB(A) überschritten. Darüber hinaus werden die Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts tags an einem Gebäude sowie nachts an allen Gebäuden erreicht bzw. überschritten2. Es sind Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Schienenverkehrslärm erforderlich. 1 DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 2 Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die kommunale Praxis. Bonn: vhw-Verlag Dienstleistung. 2025/2 - 20.03.2017 9 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 6 Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen Die geplante Bebauung ist durch den Schienenverkehr Pegelwerten ausgesetzt, die über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen. Zur Problematik der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der DIN 18005 führt Kuschnerus (2010) außerdem folgendes aus: Von praktischer Bedeutung ist die DIN 18005 vornehmlich für die Planung neuer Baugebiete, die ein störungsfreies Wohnen gewährleisten sollen. „Werden bereits vorbelastete Gebiete überplant, die (auch) zum Wohnen genutzt werden, können die Werte der DIN 18005 häufig nicht eingehalten werden. Dann muss die Planung zumindest sicherstellen, dass keine städtebaulichen Missstände auftreten bzw. verfestigt werden. Insoweit zeichnet sich in der Rechtsprechung des BVerwG die Tendenz ab, die Schwelle der Gesundheitsgefahr, bei der verfassungsrechtliche Schutzanforderungen greifen, bei einem Dauerschallpegel von 70 dB(A) am Tag [und 60 dB(A) nachts] anzusetzen“1. „Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zur Gesundheitsgefahr zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005 … können … im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Je weiter die Orientierungswerte [...] überschritten werden, desto gewichtiger müssen [… die] Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. [...] Jedenfalls wenn im Inneren der Gebäude durch die Anordnung der Räume und die Verwendung von schallschützenden Außenbauteilen angemessener Lärmschutz gewährleistet wird, kann es im Ergebnis mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sein, Wohngebäude an der lärmzugewandten Seite des Gebäudes deutlich über den Orientierungswerten liegenden Außenpegeln auszusetzen.“2 In der städtebaulichen Lärmfibel des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg3 finden sich folgende Ausführungen: „Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung handelt es sich bei den Anforderungen der 16. BImSchV um Mindestanforderungen zum Schutz vor „schädlichen Umwelteinwirkungen“, bei deren Nichteinhaltung Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden können. [...] Für die Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan ist die 16. BImSchV insofern von inhaltlicher Be1 Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn 2010, Rn. 451, S. 232f. 2 Ebda. S. 229f. 3 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (2013): Städtebauliche Lärmfibel - Hinweise für die Bauleitplanung. 2025/2 - 20.03.2017 10 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr deutung, als bei Überschreitung von „Schalltechnischen Orientierungswerten“ der DIN 18005-1 Beiblatt 1 mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV eine weitere Schwelle, nämlich die Zumutbarkeitsgrenze erreicht wird.“ 1 Im Plangebiet werden sowohl die Orientierungswerte der DIN 18005 als auch die sog. „Zumutbarkeitsgrenze“ (Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV) überschritten. An der Bebauung innerhalb des Plangebietes wird zudem größtenteils die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) nachts überschritten. Es sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktiver Schallschutz Grundsätzlich sind aktive Schutzmaßnahmen (Wände, Wälle) passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Im Folgenden werden mögliche Schallschutzmaßnahmen diskutiert. Für den vollständigen Schutz aller Geschosse ist ein aktiver Schallschutz in Form von Wänden (ausgehend von der in Realisierung befindlichen Lärmschutzwand der Deutschen Bahn) in einer Höhe von bis zu 20 Metern über Gelände im Bereich des 8-geschossigen Wohngebäudes sowie bis zu 10 m im südwestlichen Verlauf des Plangebietes notwendig. Zudem müsste die Überstandlänge nach Norden zum Bahnhofsgebäude hin um ca. 100 m verlängert werden. Auf Grund der städtebaulichen Situation (verfügbare Fläche, städtebauliche Verträglichkeit, Lärmschutzmaßnahme außerhalb des Geltungsbereiches) sind aktive Maßnahmen wie (ausreichend hohe) Wände oder Wälle kaum realisierbar. Passiver Schallschutz Als passiver Schallschutz sind bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen sowie eine geeignete Grundrissgestaltung zu nennen wobei gilt: o o o schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden, weniger schutzbedürftige Räume, wie Treppenhäuser, Abstellräume oder Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. Außerdem denkbar: vorgehängte Glasfassaden oder Prallschreiben an den betroffenen Fassaden (vgl. Abbildung 2) 2025/2 - 20.03.2017 11 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Abbildung 2 – Beispiele für vorgehängte Fassaden1 (links) und Prallscheiben2 (rechts) Lärmpegelbereiche Nach DIN 41093 Abschnitt 7.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber dem Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen. Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird nach DIN 4109 anhand der berechneten Beurteilungspegel für den Tag (600 bis 2200 Uhr) und die Nacht (2200 bis 600 Uhr) bestimmt. Zum errechneten Wert für den Tag (600 bis 2200 Uhr) sind für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche 3 dB(A) zu addieren. Beträgt die Differenz zwischen dem Beurteilungspegel tags und nachts weniger als 10 dB(A), so wird der „maßgebliche Außenlärmpegel“ aus einem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel im Nachtzeitraum und einem Zuschlag von 10 dB(A) gebildet (DIN 4109-2, Abschnitt 4.4.5.24). Den Anlagen A 5 bis A 7 sind der „maßgebliche Außenlärmpegel“ sowie die Lärmpegelbereiche zu entnehmen. In der Karte 3 sind die Lärmpegelbereiche grafisch dargestellt. Für die Abbildung wurde der „maßgebliche Außenlärmpegel“ anhand des oben beschriebenen Verfahrens für den Nachtzeitraum in einer Rechenhöhe von 8 m bestimmt. 1 Eigene Aufnahme. 2 http://neu.fkn-gruppe.de/projekte/images/t11_3.jpg 3 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. 4 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen. 2016. 2025/2 - 20.03.2017 12 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr Wird der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als die in der vorliegenden Untersuchung ausgewiesenen Pegel (z.B. aufgrund des Inkrafttretens neuer Regelwerke oder aufgrund einer geeigneten Gebäudestellung, etc.), können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Im Plangebiet ist maximal von Lärmpegelbereich VII auszugehen. Tabelle 4 – „Maßgeblicher Außenlärmpegel“, Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109 Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ Erf. R’W,res des Außenbauteils Erf. R’W,res des Außenbauteils in Aufenthaltsräumen von Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnlichem in Büroräumen**) und Ähnliches in dB(A) in dB I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 VI 76 bis 80 50 45 VII > 80 * 50 * Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Lüftungseinrichtungen Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 dB(A) sind nach der VDI 27191 in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. die zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen aus1 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. August 1987. 2025/2 - 20.03.2017 13 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr zuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung). Nach DIN 18005 Beiblatt 11 ist bei Beurteilungspegeln nachts über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf nicht mehr möglich. Außenwohnbereiche Zur Problematik der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der DIN 18005 führt Kuschnerus (2010) folgendes aus: In den Außenwohnbereichen „können im Einzelfall auch höhere Werte als 55 dB(A) noch als zumutbar gewertet werden, denn das Wohnen im Freien ist nicht in gleichem Maße schutzwürdig wie das an die Gebäudenutzung gebundene Wohnen. Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen unter lärmmedizinischen Aspekten tagsüber scheidet allerdings eine angemessene Nutzung von Außenwohnbereichen bei (Dauer-)Pegeln von mehr als 62 dB(A) aus.“2 V.a. an den möglichen schienennahen bzw. schienenzugewandten Außenwohnbereichen sind Beurteilungspegel tags über 62 dB(A) zu erwarten. Entsprechend den Ausführungen von Kuschnerus (2010) ist eine Nutzung von Außenwohnbereichen bei Pegeln von tags mehr als 62 dB(A) ohne weitere Maßnahmen nicht mehr möglich. Neben den Festsetzungen zum Schutz der Bereiche innerhalb der Gebäude können im Bebauungsplan auch Festsetzungen zum Schutz der Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen, Hausgärten etc.) getroffen werden. Werden Außenwohnbereiche vor bzw. an den schienenzugewandten Fassaden vorgesehen, so kommen zum Beispiel die Anordnung an der lärmabgewandten Seite, Verglasung der Balkone, Errichtung von Wintergärten, etc. in Frage. 1 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 2 Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn 2010, Rn. 451, S. 231f. 2025/2 - 20.03.2017 14 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 7 Fazit Sowohl im Tagzeitraum, aber v.a. im Nachtbereich werden - verursacht durch den Schienenlärm - nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005, sondern auch die sog. Grenze der Gesundheitsgefahr von 60 dB(A) (nachts) um bis zu 18 dB(A) überschritten. Eine Wohnnutzung ist aus diesem Grund im vorgesehenen Areal nur mit umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie aktiven Maßnahmen an den Außenwohnbereichen möglich und ist daher nicht zu empfehlen. Unter Beachtung der Ausführungen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen ist eine mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzung bzw. eine Büronutzung aus schallschutztechnischer Sicht realisierbar. 2025/2 - 20.03.2017 15 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 8 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr lässt sich wie folgt zusammenfassen: o o o o Zur Beurteilung des Schienenverkehrs wurden die Orientierungswerte der DIN 180051 herangezogen. Für das Plangebiet wurden die Orientierungswerte entsprechend denen eines Mischgebiets herangezogen. Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet (MI) liegen bei 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr wurden nach den Schall03 ermittelt und betragen an der Bebauung innerhalb des Plangebietes bis 77 dB(A) tags und bis 78 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden tags bis 17 dB(A) und nachts bis 28 dB(A) überschritten. Es werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus wird größtenteils auch die sog. Zumutbarkeitsgrenze (Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts) sowie die sog. Schwelle der Gesundheitsgefahr von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten. Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung der Außenbauteile der geplanten Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 41092 berechnet und ausgewiesen. Danach liegen die Plangebäude maximal im Lärmpegelbereich VII. Die Lärmpegelbereiche in den Ergebnistabellen wurden anhand der neu gefassten DIN 4109 (Juli 2016)3 berechnet. 1 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 2 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. 3 Die neue Fassung der DIN 4109 ist nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg noch nicht eingeführt. Die Anwendung ist für zukünftige Bauvorhaben aus unserer Sicht zu empfehlen, daher wurde die genannte Version angewandt. 2025/2 - 20.03.2017 16 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr 9 Anhang Rechenlauf Schiene Anlage A1 − A2 Eingangsdaten Schiene Anlage A3 − A4 Beurteilungspegel mit Lärmpegelbereichen Schiene Anlage A5 − A7 Lärmkarten Pegelverteilung Schienenverkehr tags Karte 1 Pegelverteilung Schienenverkehr nachts Karte 2 Lärmpegelbereiche nach DIN 41091 Karte 3 1 Die grafische Darstellung der Lärmpegelbereiche wurde nach dem in der DIN 4109 (Fassung Juli 2016) beschriebenen Verfahren auf Basis des Nachtwertes erstellt. 2025/2 - 20.03.2017 17 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr Rechenlauf-Info - Schiene Anlage 1 Projektbeschreibung Projekttitel: Projekt Nr. Bearbeiter: Auftraggeber: 2025-Kleinfeld Nord Lahr 2025 TH/KM Stadt Lahr Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Titel: Gruppe: Laufdatei: Ergebnisnummer: Verteiltes Rechnen Berechnungsbeginn: Berechnungsende: Rechenzeit: Anzahl Punkte: Anzahl berechneter Punkte: Kernel Version: Einzelpunkt Schall EZP - Schiene Analyse RunFile.runx 1 17.02.2017 10:11:45 17.02.2017 10:12:08 00:15:425 [m:s:ms] 22 22 26.01.2017 (32 bit) Rechenlaufparameter Reflexionsordnung Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius Filter: Toleranz: Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 3 5 dB Bonus für Schiene ist gesetzt Nein Richtlinien: Straßen: Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-90 Straßensteigung geglättet über eine Länge von : Berechnung mit Seitenbeugung: Nein Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: Schiene: Emissionsberechnung nach: Schall 03-2012 Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Minderung Bewuchs: Bebauung: SoundPLAN 7.4 200 m 50 m 5000 m dB(A) 0,100 dB Nein RLS-90 15 m Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Schall 03-2012 Keine Dämpfung Keine Dämpfung Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr Rechenlauf-Info - Schiene Industriegelände: Keine Dämpfung Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Geometriedaten 01 Schiene Analyse.sit - enthält: B01 - Wand DB.geo IO - Immisionsorte.geo L01 - Flurstücke.geo R01 - Gebäude.geo RG - Rechengebiet.geo S02 - Schiene Analyse 2015.geo RDGM0002.dgm SoundPLAN 7.4 17.02.2017 10:27:14 16.02.2017 12:42:36 15.02.2017 09:44:10 16.02.2017 12:42:20 16.02.2017 13:50:28 17.02.2017 08:31:12 17.02.2017 10:27:14 08.02.2017 12:26:34 DIN 18005 Verkehr (1987) Anlage 2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr Schallquellen - Schiene Legende Schiene L'w 0m(22-6) L'w 4m(22-6) L'w 5m(22-6) L'w 0m(6-22) L'w 4m(6-22) L'w 5m(6-22) vMax Strecke SoundPLAN 7.4 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) km/h Name der Schienenwegs Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich Streckengeschwindigkeit Anlage 3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr Schallquellen - Schiene Schiene 4000 Prognose-Nullfall 2015 (OF-KZ) 4000 Prognose-Nullfall 2015 (KZ-OF) SoundPLAN 7.4 Anlage 4 L'w 0m(22-6) L'w 4m(22-6) L'w 5m(22-6) L'w 0m(6-22) L'w 4m(6-22) L'w 5m(6-22) vMax Strecke dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) km/h 90,78 93,29 78,82 81,29 47,42 51,57 91,48 92,70 79,13 80,47 56,90 57,29 160 160 Bebauungsplanverfahren "Kleinfeld Süd" in Lahr Beurteilungspegel Schiene Lärmpegelbereiche Spalte Beschreibung SW Stockwerk HR Himmelsrichtung der Gebäudeseite Maßgeblicher Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 (Juli 2016) Lüfter Lüfter für Schlafräume nach VDI 2719 Lärmpegelbereich Lärmpegelbereich nach DIN 4109 SoundPLAN 7.4 Anlage 5 Bebauungsplanverfahren "Kleinfeld Süd" in Lahr Beurteilungspegel Schiene Lärmpegelbereiche SW HR Bahnhofsplatz 3 EG SO 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG EG SW 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG EG NO 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG EG NW 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG EG NO 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG EG SW 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG Neubau Halle EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG SoundPLAN 7.4 SW SO NW NO Beurteilungspegel (Schiene) tags nachts [dB(A)] [dB(A)] MI Maßgeblicher Außenlärmpegel [dB(A)] Anlage 6 Lüfter für Schlafräume Lärmpegelbereich DIN 4109 67 67 68 67 66 65 62 62 70 72 76 79 82 85 87 88 73 74 75 76 77 78 78 80 74 76 80 83 87 90 91 91 74 75 78 80 82 85 88 88 69 71 73 74 75 77 78 80 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja IV IV IV IV IV III III III IV V VI VI VII VII VII VII V V V VI VI VI VI VI V VI VI VII VII VII VII VII V V VI VI VII VII VII VII IV V V V V VI VI VI 68 69 71 66 66 67 73 74 76 70 71 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja IV IV V IV IV IV V V VI IV V OW T / N: 60 / 50 dB(A) 54 54 54 54 53 52 49 49 57 59 63 65 69 72 74 74 60 60 62 63 63 64 65 67 61 63 67 70 74 77 77 77 60 62 64 66 68 72 74 74 56 57 59 61 62 64 65 67 MI 55 56 57 52 53 53 59 61 63 56 57 54 54 55 54 53 52 49 49 57 59 63 66 69 72 74 75 60 61 62 63 64 65 65 67 61 63 67 70 74 77 78 78 61 62 65 67 69 72 75 75 56 58 60 61 62 64 65 67 OW T / N: 60 / 50 dB(A) 55 56 58 53 53 54 60 61 63 57 58 Bebauungsplanverfahren "Kleinfeld Süd" in Lahr Beurteilungspegel Schiene Lärmpegelbereiche SW HR 2.OG NO Vogesenstraße 2 EG SO 1.OG 2.OG EG NO 1.OG 2.OG EG NW 1.OG 2.OG EG SW 1.OG 2.OG Vogesenstraße 4 EG NW EG SW EG SO EG NO Vogesenstraße 4/1 EG EG EG EG SoundPLAN 7.4 NO NW SW SO Beurteilungspegel (Schiene) Maßgeblicher tags nachts Außenlärmpegel [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] 59 59 72 MI OW T / N: 60 / 50 dB(A) Anlage 7 Lüfter für Schlafräume ja Lärmpegelbereich DIN 4109 V 52 52 53 56 57 59 60 62 65 56 58 60 52 53 54 56 57 60 61 62 65 57 58 60 OW T / N: 60 / 50 dB(A) 65 66 67 69 70 73 74 75 78 70 71 73 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja III IV IV IV IV V V V VI IV V V 60 56 51 56 60 57 51 56 OW T / N: 60 / 50 dB(A) 73 70 64 69 ja ja ja ja V IV III IV 69 72 69 64 ja ja ja ja IV V IV III MI MI 56 59 55 51 56 59 56 51 Bebauungsplan "Kleinfeld Nord, 3. Änderung" Lahr Karte 1 - tags Pegelverteilung Schienenverkehr Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Rechenhöhe 8m über Gelände Stand 17.02.2017 Legende Immissionsort Emissionslinie Schiene Schienenachse Schienenbett Lärmschutzwand Gebäude Gebäude Plangebiet Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 m Pegelwerte tags in dB(A) Orientierungswerte DIN 18005 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 --------- OW MI <= 65 <= 70 <= 75 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik Bebauungsplan "Kleinfeld Nord, 3. Änderung" Lahr Karte 2 - nachts Pegelverteilung Schienenverkehr Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Rechenhöhe 8m über Gelände Stand 17.02.2017 Legende Immissionsort Emissionslinie Schiene Schienenachse Schienenbett Lärmschutzwand Gebäude Gebäude Plangebiet Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 m Pegelwerte tags in dB(A) Orientierungswerte DIN 18005 25 < 30 < 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < <= 25 <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 --------- OW MI <= 55 <= 60 <= 65 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik Bebauungsplan "Kleinfeld Nord, 3. Änderung" Lahr Karte 3 - LPB Lärmpegelbereiche (nachts) gemäß DIN 4109 Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Rechenhöhe 8m über Gelände Stand 17.02.2017 Legende Immissionsort Schienenachse Emissionslinie Schiene Schienenbett Lärmschutzwand Gebäude Gebäude Plangebiet Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 50 m Lärmpegelbereiche I II III IV V VI VII Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik