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Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)

                                    
                                        Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“
in Lahr

INGENIEURBÜRO
FÜR
UMWELTAKUSTIK
BÜRO STUTTGART

Projekt:
2025/2 - 20. März 2017

Schloßstraße 56
70176 Stuttgart
Tel: 0711 / 218 42 63-0
Fax: 0711 / 218 42 63-9
Messstelle nach
§29 BImSchG für Geräusche

BÜRO FREIBURG

Auftraggeber:
Stadt Lahr – Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Engelbergerstraße 19
79106 Freiburg i. Br.
Tel: 0761 / 595 796 78
Fax: 0761 / 595 796 79

BÜRO DORTMUND
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Tel: 0231 / 139 746 88
Fax: 0231 / 139 746 89
Email: info@heine-jud.de

Bearbeitung:
M.Eng. Dipl-Geogr.
Geogr. Karsten Mühmer

THOMAS HEINE · Dipl.-Ing.(FH)
von der IHK Region Stuttgart
ö.b.u.v. Sachverständiger für
Schallimmissionsschutz
AXEL JUD · Dipl.-Geograph
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes
Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der
Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren.
Prüfverfahren

von der IHK Region Stuttgart
ö.b.u.v. Sachverständiger für
Schallimmissionen und
Schallschutz im Städtebau

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Inhaltsverzeichnis
1

Aufgabenstellung .............................................................................
................................
............. 1

2
2.1
2.2

Unterlagen ......................................................................................
................................
...................... 2
Projektbezogene Unterlagen................................................................
...................................2
Gesetze, Normen und Regelwerke ..........................................................
..........................2

3
3.1
3.2

Beurteilungsgrundlagen
lagen ................................................................
................................... 3
Anforderungen der DIN 18005 ................................................................
................................3
Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit ...........................................
...........3

4

Berechnungsgrundlagen ................................................................
.................................. 5

5

Ergebnisse .......................................................................................
................................
....................... 9

6

Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen ..........................................
.......... 10

7

Fazit................................
................................................................................................
................................ 15

8

Zusammenfassung ..........................................................................
................................
.......... 16

9

Anhang ...........................................................................................
................................
........................... 17

Die Untersuchung enthält 17 Seiten, 7 Anlagen und 3 Karten
Stuttgart, den 20. März 2017

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine

2025/2- 20.03.2017

M.Eng. Dipl-Geogr.
Geogr. Karsten Mühmer

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

1

Aufgabenstellung

In Lahr ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“
geplant. Bisher ist für den südlichen Teil des Geltungsbereichs eine Gemeinbedarfsfläche (Bundespost) sowie im Norden ein allgemeines Wohngebiet
(bestehendes 8-geschossiges Wohnhaus) festgesetzt. Aufgrund des tatsächlichen Gebietscharakters und der angrenzenden Bebauung soll im Rahmen der
Bebauungsplanänderung für die vier relevanten Grundstücke die Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet festgelegt werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Schallimmissionen ermittelt werden, die vom angrenzenden Schienenverkehr auf die umliegende Bebauung einwirken.
Beurteilungsgrundlage ist die DIN 180051,2 mit den darin genannten Regelwerken und Richtlinien. Bei Überschreiten der gültigen Orientierungswerte
der DIN 18005 sind Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln.
Des Weiteren sind die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu bestimmen und
auszuweisen. Die DIN 41093 wurde im Juli 2016 neu gefasst, ist jedoch nach
der Landesbauordnung für Baden-Württemberg noch nicht eingeführt. Wir
empfehlen die Anwendung der neuen DIN 4109 vom Juli 2016 im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens und wenden diese deshalb in der vorliegenden Untersuchung an.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte:
o
o
o
o
o
o

Erarbeiten eines Rechenmodells anhand vorliegender Verkehrszahlen,
Ermittlung der Beurteilungspegel an der Bebauung,
Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109,
ggf. Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen,
Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten,
Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse.

1

DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau, Juli 2002

2

DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987

3

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016.

2025/2 - 20.03.2017

1

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

2

Unterlagen

2.1

Projektbezogene Unterlagen

Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen:
o
o
o

o

2.2
o
o
o
o
o
o
o
o

Nutzungsplan - Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord, 3. Änderung", Maßstab
1:1.000, Stadt Lahr Stadtplanungsamt, 14.02.2017
Anschreiben zum Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord, 3. Änderung", Stadt
Lahr vom 07.12.2016
Unterlage 3.4 (Lageplan Lärmschutzwand) - Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes - Plangenehmigungsabschnitt Lahr, DB Netze, Maßstab
1:500, 02.2016
Zugdaten der Strecke 4000 (Streckenabschnitt Kinzingen-Offenburg), DB
Netz AG, 06.10.2015.
Gesetze, Normen und Regelwerke
DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. 1987.
DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise
für die Planung. 2002.
DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen.
2016.
DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der
Erfüllung der Anforderungen. 2016.
Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die kommunale Praxis. Bonn: vhw-Verlag Dienstleistung.
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (2013):
Städtebauliche Lärmfibel - Hinweise für die Bauleitplanung.
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen.
1987.
Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage
2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember 2014 BImSchV, 18. Dezember 2014

2025/2 - 20.03.2017

2

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

3

Beurteilungsgrundlagen

Die DIN 180051,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens
angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten.
3.1

Anforderungen der DIN 18005

Tabelle 1 − Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm
Gebietsnutzung

Orientierungswert in dB(A)
tags (6 bis 22 Uhr)

nachts (22-6 Uhr)

Kern-/Gewerbegebiet (MK / GE)

65

55

Dorf-/Mischgebiete (MD / MI)

60

50

Besondere Wohngebiete (WB)

60

45

Allgemeine Wohngebiete (WA)

55

45

Reine Wohngebiete (WR)

50

40

Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von
Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für
sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines
Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen.
3.2

Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit

Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Für das Plangebiet ist die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebietes (MI) vorgesehen.3
Das Bebauungsplangebiet liegt unmittelbar östlich der Rheintalbahn (Zugstrecke 4000 Offenburg - Kenzingen). Entlang des Geltungsbereiches ist eine
Lärmschutzwand durch die Deutsche Bahn geplant (Realisierung 2017)1.

1

DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung.
Juli 2002.

2

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische
Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

3

Anschreiben zum Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord, 3. Änderung", Stadt Lahr vom 07.12.2016.

2025/2 - 20.03.2017

3

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Dieser im Zuge der anstehenden Lärmsanierung der Rheintalbahn geplante
aktive Lärmschutz südlich des Bahnhofs Lahr in Form einer 520 m langen und
4 m hohen Lärmschutzwand wird im Gutachten entsprechend berücksichtigt.
Diese endet etwa auf Höhe der Hochhäuser Römerstraße.
Bisher ist für den südlichen Teil des Geltungsbereichs eine Gemeinbedarfsfläche (Bundespost) sowie im Norden ein allgemeines Wohngebiet (bestehendes
8-geschossiges Wohnhaus) festgesetzt. Aufgrund des tatsächlichen Gebietscharakters und der angrenzenden Bebauung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung für die vier relevanten Grundstücke die Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet (MI) festgelegt werden (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1 – vorgesehene Gebietsnutzung und Immissionsorte
Lärmschutzwand
(H=4m/ L=520m)

Strecke 4000

1

Die Lärmschutzwand wurde im Gutachten bereits entsprechend berücksichtigt.

2025/2 - 20.03.2017

4

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

4

Berechnungsgrundlagen

Eingangsdaten Schienenverkehr
Als Berechnungsgrundlage wird die „neue“ Schall 031 - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18.
Dezember 2014 - herangezogen.
Zur Berechnung der Schallemission werden Linienschallquellen in einer Höhe
von 0 m, 4 m und 5 m über Schienenoberkante in Achsmitte des Gleises angenommen.
Die Beurteilungspegel werden getrennt für den Tag, von 600 bis 2200 Uhr, und
die Nacht, von 2200 bis 600 Uhr, nach Anlage 2 zu § 4 der 16. BImSchV (2014)
entsprechend Nummer 8.1 angegeben.
In die Berechnungen der Beurteilungspegel gehen ein:
o
o
o
o
o
o
o
o

Anzahl der Züge tags und nachts
Anzahl der Fahrzeugeinheiten pro Zug
Fahrzeugarten, Achsenanzahl und Bremsenart
Geschwindigkeiten
Fahrbahn- und Brückenarten
Fahrflächenzustand
Kurvenfahrgeräusche und sonstige auffällige Eisenbahngeräusche
Schallminderungstechniken am Gleis

Weiterhin werden berücksichtigt:
o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption,
o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung,
o Pegeländerungen durch topographische Gegebenheiten und bauliche
Maßnahmen (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen).
Entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Bahn AG wird für den zu untersuchenden Streckenabschnitt als Fahrbahnart „Standard Fahrbahn“ (hier
Schotterbett mit Betonschwellen) (Dfb = 0 dB(A)) angesetzt.

1

Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV,
18. Dezember 2014 BImSchV, 18. Dezember 2014

2025/2 - 20.03.2017

5

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Zur Berechnung des Schienenverkehrslärms wurden folgende Zugzahlen zugrunde gelegt1,2,3 (vgl. Tabelle 2):
Tabelle 2 – Zugstrecke 4000 - Analyse 2015 (Offenburg - Kenzingen)
Zugart Anzahl
Tag
(6-22)
Uhr
LZ-V
LZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-V
GZ-V
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-E
GZ-V

Anzahl
Nacht
(22-6)
Uhr

1
0
1
0
1
1
1
1
1
3
1
0
17
5
9
16
11
1
2
1
2
0
2
2
1
3
0
5
2
0
1
1

0
1
1
2
0
2
0
0
0
5
3
1
4
2
1
14
6
1
3
0
1
3
0
0
2
1
1
0
1
1
0
2

V - max Fz-KAT 1
(Km/h)

80
140
90
90
90
90
90
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100

8-A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
8-A4
8-A4
7-Z5_A4
7-Z2_A6
7-Z2_A6
7-Z2_A4
7-Z2_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z2_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
8-A4

ANZ 1 Fz-KAT 2

1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1

ANZ 2 Fz-KAT 3

10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2

29
16
26
23
26
26
27
29
15
17
22
23
24
25
26
26
29
30
32
26
22
25
26
23
28
29
34
29
29
23

10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15

7
4
6
6
7
7
7
7
4
4
6
6
6
6
6
7
7

10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15

6
5
6
6
6
7
7

10-Z15
10-Z15

7
6

1

Angaben zu den Zugzahlen gemäß DB Netz AG, per E-Mail vom 06.10.2015

2

die Zugzahlen wurde gleichmäßig auf die beiden Verkehrsachsen verteilt

3

in Absprache mit der Stadt Lahr (Frau Hauptvogel, telefonisch am 16.02.0217) werden die
Analysezahlen 2015 den Berechnungen zugrunde gelegt

2025/2 - 20.03.2017

ANZ 3

6

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Fortsetzung Tabelle 2
Zugart Anzahl
Tag
(6-22)
Uhr
GZ-V
3
GZ-V
0
GZ-V
0
GZ-E
2
GZ-E
1
GZ-E
2
RE-E
4
RE-E
0
RB-E
1
RB-E
1
RE-E
22
RE-E
1
RE-E
2
RE-E
14
RE-E
9
RE-E
3
NZ-E
0
NZ-E
1
IC-E
4
IC-E
2
ICE
29
ICE
17
Σ: 210

Anzahl
Nacht
(22-6)
Uhr
0
1
1
0
2
0
0
1
0
1
3
0
1
1
3
0
2
1
0
0
2
1
78

2025/2 - 20.03.2017

V - max Fz-KAT 1
(Km/h)

100
100
100
120
120
120
140
140
160
160
160
160
160
160
160
160
160
160
160
160
160
160

8-A4
8-A4
8-A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z2_A6
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z2_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z2_A4
7-Z2_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
7-Z5_A4
1-V1
3-Z9

ANZ 1 Fz-KAT 2

1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2

10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
10-Z2
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
9-Z5
2-V1

ANZ 2 Fz-KAT 3

24
9
7
16
28
26
5
6
6
3
4
7
6
5
5
4
15
14
12
9
12

10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15
10-Z15

ANZ 3

6
2
2
4
7
6

7

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Ausbreitungsberechnung
Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan Version 7.4
auf der Basis der Schall-031. Das Modell berücksichtigt:
o
o

o

o
o

die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell),
Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption,
Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, es
wird für den gesamten Untersuchungsraum ein Bodenfaktor von 0,3 (0,0 =
schallhart; 1,0 = schallweich) berücksichtigt
Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten
(Mehrfachreflexionen und Abschirmungen),
einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern.

Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang dargestellt. In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 8 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier)
bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete überschritten
werden.
Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberechnungen verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen.

1

Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV,
18. Dezember 2014 BImSchV, 18. Dezember 2014

2025/2 - 20.03.2017

8

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

5

Ergebnisse

Schienenverkehr
Durch den Schienenverkehr treten folgende Beurteilungspegel auf (vgl. Tabelle 3). Die Pegelverteilung ist den Lärmkarten 1 und 2 sowie die Beurteilungspegel für alle Stockwerke dem Anhang A5 - A7 zu entnehmen. Die Beurteilung
erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN 180051.
Tabelle 3 − Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm (ausgewählte Immissionsorte, ungünstigstes Stockwerk)
Immissionsort

Beurteilungspegel Orientierungswert
dB(A)
dB(A)
tags / nachts

tags / nachts

Überschreitung
dB(A)
tags / nachts

Bahnhofsplatz 3 7.OG, NW

77 / 78

17 / 28

Neubau Halle 2.OG, NW

63 / 63

3 / 13

Vogesenstraße 2 2.OG, NW

65 / 65

Vogesenstraße 4 EG, NW

60 / 60

- / 10

Vogesenstraße 4/1 EG, NW

59 / 59

-/9

60 / 50

5 / 15

Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr betragen an der Bebauung
im Plangebiet bis 77 dB(A) tags und bis 78 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden tags bis 17 dB(A) und nachts bis
28 dB(A) überschritten. Darüber hinaus werden die Schwellenwerte der
Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts tags an einem
Gebäude sowie nachts an allen Gebäuden erreicht bzw. überschritten2.
Es sind Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Schienenverkehrslärm erforderlich.

1

DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987

2

Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die kommunale Praxis. Bonn: vhw-Verlag Dienstleistung.

2025/2 - 20.03.2017

9

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

6

Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen

Die geplante Bebauung ist durch den Schienenverkehr Pegelwerten ausgesetzt, die über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen.
Zur Problematik der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der DIN 18005 führt Kuschnerus (2010)
außerdem folgendes aus: Von praktischer Bedeutung ist die DIN 18005 vornehmlich für die Planung neuer Baugebiete, die ein störungsfreies Wohnen
gewährleisten sollen. „Werden bereits vorbelastete Gebiete überplant, die
(auch) zum Wohnen genutzt werden, können die Werte der DIN 18005 häufig
nicht eingehalten werden. Dann muss die Planung zumindest sicherstellen,
dass keine städtebaulichen Missstände auftreten bzw. verfestigt werden. Insoweit zeichnet sich in der Rechtsprechung des BVerwG die Tendenz ab, die
Schwelle der Gesundheitsgefahr, bei der verfassungsrechtliche Schutzanforderungen greifen, bei einem Dauerschallpegel von 70 dB(A) am Tag [und
60 dB(A) nachts] anzusetzen“1.
„Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zur Gesundheitsgefahr zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005 … können … im Rahmen einer
gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Je
weiter die Orientierungswerte [...] überschritten werden, desto gewichtiger
müssen [… die] Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen
und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um
diese Auswirkungen zu verhindern. [...] Jedenfalls wenn im Inneren der Gebäude durch die Anordnung der Räume und die Verwendung von schallschützenden Außenbauteilen angemessener Lärmschutz gewährleistet wird, kann es im
Ergebnis mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sein, Wohngebäude
an der lärmzugewandten Seite des Gebäudes deutlich über den Orientierungswerten liegenden Außenpegeln auszusetzen.“2
In der städtebaulichen Lärmfibel des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg3 finden sich folgende Ausführungen:
„Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung handelt es sich bei den Anforderungen der 16. BImSchV um Mindestanforderungen zum Schutz vor „schädlichen Umwelteinwirkungen“, bei deren Nichteinhaltung Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden können. [...] Für die Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan ist die 16. BImSchV insofern von inhaltlicher Be1

Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn 2010, Rn. 451, S. 232f.

2

Ebda. S. 229f.

3

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (2013): Städtebauliche
Lärmfibel - Hinweise für die Bauleitplanung.

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Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

deutung, als bei Überschreitung von „Schalltechnischen Orientierungswerten“
der DIN 18005-1 Beiblatt 1 mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV
eine weitere Schwelle, nämlich die Zumutbarkeitsgrenze erreicht wird.“ 1
Im Plangebiet werden sowohl die Orientierungswerte der DIN 18005 als auch
die sog. „Zumutbarkeitsgrenze“ (Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV)
überschritten. An der Bebauung innerhalb des Plangebietes wird zudem größtenteils die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) am Tag und
60 dB(A) nachts überschritten. Es sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Aktiver Schallschutz
Grundsätzlich sind aktive Schutzmaßnahmen (Wände, Wälle) passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Im Folgenden werden mögliche Schallschutzmaßnahmen diskutiert.
Für den vollständigen Schutz aller Geschosse ist ein aktiver Schallschutz in
Form von Wänden (ausgehend von der in Realisierung befindlichen Lärmschutzwand der Deutschen Bahn) in einer Höhe von bis zu 20 Metern über
Gelände im Bereich des 8-geschossigen Wohngebäudes sowie bis zu 10 m im
südwestlichen Verlauf des Plangebietes notwendig. Zudem müsste die Überstandlänge nach Norden zum Bahnhofsgebäude hin um ca. 100 m verlängert
werden.
Auf Grund der städtebaulichen Situation (verfügbare Fläche, städtebauliche
Verträglichkeit, Lärmschutzmaßnahme außerhalb des Geltungsbereiches) sind
aktive Maßnahmen wie (ausreichend hohe) Wände oder Wälle kaum realisierbar.
Passiver Schallschutz
Als passiver Schallschutz sind bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster
und Lüftungseinrichtungen sowie eine geeignete Grundrissgestaltung zu nennen wobei gilt:
o
o

o

schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden,
weniger schutzbedürftige Räume, wie Treppenhäuser, Abstellräume oder
Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden.
Außerdem denkbar:
vorgehängte Glasfassaden oder Prallschreiben an den betroffenen Fassaden (vgl. Abbildung 2)

2025/2 - 20.03.2017

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Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Abbildung 2 – Beispiele für vorgehängte Fassaden1 (links) und Prallscheiben2
(rechts)

Lärmpegelbereiche
Nach DIN 41093 Abschnitt 7.1 werden für die Festlegung der erforderlichen
Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber dem Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind
die vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen. Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird nach DIN 4109 anhand
der berechneten Beurteilungspegel für den Tag (600 bis 2200 Uhr) und die
Nacht (2200 bis 600 Uhr) bestimmt. Zum errechneten Wert für den Tag (600 bis
2200 Uhr) sind für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche 3 dB(A) zu addieren. Beträgt die Differenz zwischen dem Beurteilungspegel tags und nachts
weniger als 10 dB(A), so wird der „maßgebliche Außenlärmpegel“ aus einem
um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel im Nachtzeitraum und einem Zuschlag von 10 dB(A) gebildet (DIN 4109-2, Abschnitt 4.4.5.24).
Den Anlagen A 5 bis A 7 sind der „maßgebliche Außenlärmpegel“ sowie die
Lärmpegelbereiche zu entnehmen. In der Karte 3 sind die Lärmpegelbereiche
grafisch dargestellt. Für die Abbildung wurde der „maßgebliche Außenlärmpegel“ anhand des oben beschriebenen Verfahrens für den Nachtzeitraum in
einer Rechenhöhe von 8 m bestimmt.
1

Eigene Aufnahme.

2

http://neu.fkn-gruppe.de/projekte/images/t11_3.jpg

3

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016.

4

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der
Anforderungen. 2016.

2025/2 - 20.03.2017

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Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

Wird der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an
den Fassaden vorliegen als die in der vorliegenden Untersuchung ausgewiesenen Pegel (z.B. aufgrund des Inkrafttretens neuer Regelwerke oder aufgrund
einer geeigneten Gebäudestellung, etc.), können die Anforderungen an die
Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109
reduziert werden.
Im Plangebiet ist maximal von Lärmpegelbereich VII auszugehen.
Tabelle 4 – „Maßgeblicher Außenlärmpegel“, Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109

Lärmpegelbereich

„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“

Erf. R’W,res
des Außenbauteils

Erf. R’W,res
des Außenbauteils

in Aufenthaltsräumen von
Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen
und Ähnlichem

in Büroräumen**) und Ähnliches

in dB(A)

in dB

I

bis 55

30

-

II

56 bis 60

30

30

III

61 bis 65

35

30

IV

66 bis 70

40

35

V

71 bis 75

45

40

VI

76 bis 80

50

45

VII

> 80

*

50

* Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Lüftungseinrichtungen
Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster
geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über
50 dB(A) sind nach der VDI 27191 in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. die
zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen aus1

VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. August 1987.

2025/2 - 20.03.2017

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Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

zuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von
Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung).
Nach DIN 18005 Beiblatt 11 ist bei Beurteilungspegeln nachts über 45 dB(A)
selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf nicht mehr
möglich.
Außenwohnbereiche
Zur Problematik der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der DIN 18005 führt Kuschnerus (2010)
folgendes aus: In den Außenwohnbereichen „können im Einzelfall auch höhere
Werte als 55 dB(A) noch als zumutbar gewertet werden, denn das Wohnen im
Freien ist nicht in gleichem Maße schutzwürdig wie das an die Gebäudenutzung gebundene Wohnen. Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen unter
lärmmedizinischen Aspekten tagsüber scheidet allerdings eine angemessene
Nutzung von Außenwohnbereichen bei (Dauer-)Pegeln von mehr als 62 dB(A)
aus.“2
V.a. an den möglichen schienennahen bzw. schienenzugewandten Außenwohnbereichen sind Beurteilungspegel tags über 62 dB(A) zu erwarten. Entsprechend den Ausführungen von Kuschnerus (2010) ist eine Nutzung von
Außenwohnbereichen bei Pegeln von tags mehr als 62 dB(A) ohne weitere
Maßnahmen nicht mehr möglich. Neben den Festsetzungen zum Schutz der
Bereiche innerhalb der Gebäude können im Bebauungsplan auch Festsetzungen zum Schutz der Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen, Hausgärten
etc.) getroffen werden.
Werden Außenwohnbereiche vor bzw. an den schienenzugewandten Fassaden vorgesehen, so kommen zum Beispiel die Anordnung an der lärmabgewandten Seite, Verglasung der Balkone, Errichtung von Wintergärten, etc. in
Frage.

1

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische
Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

2

Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn 2010, Rn. 451, S. 231f.

2025/2 - 20.03.2017

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Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

7

Fazit

Sowohl im Tagzeitraum, aber v.a. im Nachtbereich werden - verursacht durch
den Schienenlärm - nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005, sondern
auch die sog. Grenze der Gesundheitsgefahr von 60 dB(A) (nachts) um bis zu
18 dB(A) überschritten. Eine Wohnnutzung ist aus diesem Grund im vorgesehenen Areal nur mit umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen an den
Gebäuden sowie aktiven Maßnahmen an den Außenwohnbereichen möglich
und ist daher nicht zu empfehlen.
Unter Beachtung der Ausführungen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen
ist eine mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzung bzw. eine Büronutzung
aus schallschutztechnischer Sicht realisierbar.

2025/2 - 20.03.2017

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Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

8

Zusammenfassung

Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3.
Änderung“ in Lahr lässt sich wie folgt zusammenfassen:
o

o

o

o

Zur Beurteilung des Schienenverkehrs wurden die Orientierungswerte der
DIN 180051 herangezogen. Für das Plangebiet wurden die Orientierungswerte entsprechend denen eines Mischgebiets herangezogen. Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet (MI) liegen bei 60 dB(A) tags und
50 dB(A) nachts.
Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr wurden nach den
Schall03 ermittelt und betragen an der Bebauung innerhalb des Plangebietes bis 77 dB(A) tags und bis 78 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 werden tags bis 17 dB(A) und nachts bis 28 dB(A) überschritten.
Es werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Darüber hinaus wird größtenteils auch die sog. Zumutbarkeitsgrenze (Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64 dB(A) tags und 54 dB(A)
nachts) sowie die sog. Schwelle der Gesundheitsgefahr von 70 dB(A) tags
und 60 dB(A) nachts überschritten.
Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung
der Außenbauteile der geplanten Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 41092 berechnet und ausgewiesen. Danach liegen die Plangebäude maximal im Lärmpegelbereich VII. Die Lärmpegelbereiche in den
Ergebnistabellen wurden anhand der neu gefassten DIN 4109 (Juli 2016)3
berechnet.

1

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische
Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

2

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016.

3

Die neue Fassung der DIN 4109 ist nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg
noch nicht eingeführt. Die Anwendung ist für zukünftige Bauvorhaben aus unserer Sicht zu
empfehlen, daher wurde die genannte Version angewandt.

2025/2 - 20.03.2017

16

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Kleinfeld Nord, 3. Änderung“ in Lahr

9

Anhang

Rechenlauf Schiene

Anlage A1 − A2

Eingangsdaten Schiene

Anlage A3 − A4

Beurteilungspegel mit Lärmpegelbereichen Schiene

Anlage A5 − A7

Lärmkarten
Pegelverteilung Schienenverkehr tags

Karte 1

Pegelverteilung Schienenverkehr nachts

Karte 2

Lärmpegelbereiche nach DIN 41091

Karte 3

1

Die grafische Darstellung der Lärmpegelbereiche wurde nach dem in der DIN 4109 (Fassung
Juli 2016) beschriebenen Verfahren auf Basis des Nachtwertes erstellt.

2025/2 - 20.03.2017

17

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr
Rechenlauf-Info - Schiene

Anlage 1

Projektbeschreibung
Projekttitel:
Projekt Nr.
Bearbeiter:
Auftraggeber:

2025-Kleinfeld Nord Lahr
2025
TH/KM
Stadt Lahr

Beschreibung:

Rechenlaufbeschreibung
Rechenkern:
Titel:
Gruppe:
Laufdatei:
Ergebnisnummer:
Verteiltes Rechnen
Berechnungsbeginn:
Berechnungsende:
Rechenzeit:
Anzahl Punkte:
Anzahl berechneter Punkte:
Kernel Version:

Einzelpunkt Schall
EZP - Schiene Analyse
RunFile.runx
1
17.02.2017 10:11:45
17.02.2017 10:12:08
00:15:425 [m:s:ms]
22
22
26.01.2017 (32 bit)

Rechenlaufparameter
Reflexionsordnung
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle
Suchradius
Filter:
Toleranz:
Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen:

3

5 dB Bonus für Schiene ist gesetzt

Nein

Richtlinien:
Straßen:
Rechtsverkehr
Emissionsberechnung nach:
RLS-90
Straßensteigung geglättet über eine Länge von :
Berechnung mit Seitenbeugung: Nein
Minderung
Bewuchs:
Bebauung:
Industriegelände:
Schiene:
Emissionsberechnung nach:
Schall 03-2012
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach
20,0 dB /25,0 dB
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Minderung
Bewuchs:
Bebauung:

SoundPLAN 7.4

200 m
50 m
5000 m
dB(A)
0,100 dB
Nein

RLS-90
15 m
Benutzerdefiniert
Benutzerdefiniert
Benutzerdefiniert
Schall 03-2012

Keine Dämpfung
Keine Dämpfung

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr
Rechenlauf-Info - Schiene
Industriegelände:

Keine Dämpfung

Bewertung:
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt

Geometriedaten
01 Schiene Analyse.sit
- enthält:
B01 - Wand DB.geo
IO - Immisionsorte.geo
L01 - Flurstücke.geo
R01 - Gebäude.geo
RG - Rechengebiet.geo
S02 - Schiene Analyse 2015.geo
RDGM0002.dgm

SoundPLAN 7.4

17.02.2017 10:27:14
16.02.2017 12:42:36
15.02.2017 09:44:10
16.02.2017 12:42:20
16.02.2017 13:50:28
17.02.2017 08:31:12
17.02.2017 10:27:14
08.02.2017 12:26:34

DIN 18005 Verkehr (1987)

Anlage 2

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr
Schallquellen - Schiene

Legende
Schiene
L'w 0m(22-6)
L'w 4m(22-6)
L'w 5m(22-6)
L'w 0m(6-22)
L'w 4m(6-22)
L'w 5m(6-22)
vMax Strecke

SoundPLAN 7.4

dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
km/h

Name der Schienenwegs
Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich
Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich
Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich
Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich
Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich
Emissionspegel der Schienenstrecke im Zeitbereich
Streckengeschwindigkeit

Anlage 3

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan "Kleingarten Nord, 3. Änderung" in Lahr
Schallquellen - Schiene
Schiene

4000 Prognose-Nullfall 2015 (OF-KZ)
4000 Prognose-Nullfall 2015 (KZ-OF)

SoundPLAN 7.4

Anlage 4

L'w 0m(22-6)

L'w 4m(22-6)

L'w 5m(22-6)

L'w 0m(6-22)

L'w 4m(6-22)

L'w 5m(6-22)

vMax Strecke

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

km/h

90,78
93,29

78,82
81,29

47,42
51,57

91,48
92,70

79,13
80,47

56,90
57,29

160
160

Bebauungsplanverfahren "Kleinfeld Süd"
in Lahr
Beurteilungspegel Schiene
Lärmpegelbereiche
Spalte

Beschreibung

SW

Stockwerk

HR

Himmelsrichtung der Gebäudeseite

Maßgeblicher

Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 (Juli 2016)

Lüfter

Lüfter für Schlafräume nach VDI 2719

Lärmpegelbereich

Lärmpegelbereich nach DIN 4109

SoundPLAN 7.4

Anlage 5

Bebauungsplanverfahren "Kleinfeld Süd"
in Lahr
Beurteilungspegel Schiene
Lärmpegelbereiche
SW

HR

Bahnhofsplatz 3
EG
SO
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
EG
SW
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
EG
NO
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
EG
NW
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
EG
NO
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
EG
SW
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
Neubau Halle
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG

SoundPLAN 7.4

SW

SO

NW

NO

Beurteilungspegel (Schiene)
tags
nachts
[dB(A)]
[dB(A)]
MI

Maßgeblicher
Außenlärmpegel
[dB(A)]

Anlage 6

Lüfter
für
Schlafräume

Lärmpegelbereich
DIN 4109

67
67
68
67
66
65
62
62
70
72
76
79
82
85
87
88
73
74
75
76
77
78
78
80
74
76
80
83
87
90
91
91
74
75
78
80
82
85
88
88
69
71
73
74
75
77
78
80

ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
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ja
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ja
ja
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ja
ja
ja

IV
IV
IV
IV
IV
III
III
III
IV
V
VI
VI
VII
VII
VII
VII
V
V
V
VI
VI
VI
VI
VI
V
VI
VI
VII
VII
VII
VII
VII
V
V
VI
VI
VII
VII
VII
VII
IV
V
V
V
V
VI
VI
VI

68
69
71
66
66
67
73
74
76
70
71

ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja

IV
IV
V
IV
IV
IV
V
V
VI
IV
V

OW T / N: 60 / 50 dB(A)
54
54
54
54
53
52
49
49
57
59
63
65
69
72
74
74
60
60
62
63
63
64
65
67
61
63
67
70
74
77
77
77
60
62
64
66
68
72
74
74
56
57
59
61
62
64
65
67

MI
55
56
57
52
53
53
59
61
63
56
57

54
54
55
54
53
52
49
49
57
59
63
66
69
72
74
75
60
61
62
63
64
65
65
67
61
63
67
70
74
77
78
78
61
62
65
67
69
72
75
75
56
58
60
61
62
64
65
67
OW T / N: 60 / 50 dB(A)
55
56
58
53
53
54
60
61
63
57
58

Bebauungsplanverfahren "Kleinfeld Süd"
in Lahr
Beurteilungspegel Schiene
Lärmpegelbereiche
SW

HR

2.OG
NO
Vogesenstraße 2
EG
SO
1.OG
2.OG
EG
NO
1.OG
2.OG
EG
NW
1.OG
2.OG
EG
SW
1.OG
2.OG
Vogesenstraße 4
EG
NW
EG
SW
EG
SO
EG
NO
Vogesenstraße 4/1
EG
EG
EG
EG

SoundPLAN 7.4

NO
NW
SW
SO

Beurteilungspegel (Schiene)
Maßgeblicher
tags
nachts
Außenlärmpegel
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
59
59
72
MI
OW T / N: 60 / 50 dB(A)

Anlage 7

Lüfter
für
Schlafräume
ja

Lärmpegelbereich
DIN 4109
V

52
52
53
56
57
59
60
62
65
56
58
60

52
53
54
56
57
60
61
62
65
57
58
60
OW T / N: 60 / 50 dB(A)

65
66
67
69
70
73
74
75
78
70
71
73

ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja

III
IV
IV
IV
IV
V
V
V
VI
IV
V
V

60
56
51
56

60
57
51
56
OW T / N: 60 / 50 dB(A)

73
70
64
69

ja
ja
ja
ja

V
IV
III
IV

69
72
69
64

ja
ja
ja
ja

IV
V
IV
III

MI

MI
56
59
55
51

56
59
56
51

Bebauungsplan
"Kleinfeld Nord, 3. Änderung"
Lahr
Karte 1 - tags
Pegelverteilung Schienenverkehr
Zeitbereich tags (6-22 Uhr)
Rechenhöhe 8m über Gelände
Stand 17.02.2017

Legende
Immissionsort
Emissionslinie Schiene
Schienenachse
Schienenbett
Lärmschutzwand
Gebäude
Gebäude Plangebiet

Maßstab 1:1000
0

10

20

30

40
m

Pegelwerte tags in dB(A)
Orientierungswerte DIN 18005
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <

<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
--------- OW MI
<= 65
<= 70
<= 75

Anmerkung:
Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der
Einzelpunktberechnung verglichen werden,
aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen,
Reflexionen, etc.

Ingenieurbüro
für
Umweltakustik

Bebauungsplan
"Kleinfeld Nord, 3. Änderung"
Lahr
Karte 2 - nachts
Pegelverteilung Schienenverkehr
Zeitbereich nachts (22-6 Uhr)
Rechenhöhe 8m über Gelände
Stand 17.02.2017

Legende
Immissionsort
Emissionslinie Schiene
Schienenachse
Schienenbett
Lärmschutzwand
Gebäude
Gebäude Plangebiet

Maßstab 1:1000
0

10

20

30

40
m

Pegelwerte tags in dB(A)
Orientierungswerte DIN 18005
25 <
30 <
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <

<= 25
<= 30
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
--------- OW MI
<= 55
<= 60
<= 65

Anmerkung:
Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der
Einzelpunktberechnung verglichen werden,
aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen,
Reflexionen, etc.

Ingenieurbüro
für
Umweltakustik

Bebauungsplan
"Kleinfeld Nord, 3. Änderung"
Lahr
Karte 3 - LPB
Lärmpegelbereiche (nachts)
gemäß DIN 4109
Zeitbereich nachts (22-6 Uhr)
Rechenhöhe 8m über Gelände
Stand 17.02.2017

Legende
Immissionsort
Schienenachse
Emissionslinie Schiene
Schienenbett
Lärmschutzwand
Gebäude
Gebäude Plangebiet

Maßstab 1:1000
0

10

20

30

40

50
m

Lärmpegelbereiche
I
II
III
IV
V
VI
VII
Anmerkung:
Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der
Einzelpunktberechnung verglichen werden,
aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen,
Reflexionen, etc.

Ingenieurbüro
für
Umweltakustik