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Beschlussvorlage (- B-Plan-Vorentwurf: Sachdarstellung)

                                    
                                        Stadt Lahr

22. März 2017
Az.: Kü

Stadtplanungsamt

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
Sachdarstellung
Vorentwurf
1.

Zwecke und Erfordernis der Planung
Der Anlass der Planaufstellung ist die Planung und Sicherung von Flächen für
einen zukünftigen öffentlichen Park & Ride-Parkplatz (P&R) westlich des
Bahnhofs.
Bisher war es der Stadt nicht möglich, ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksveräußerungen auszuüben, da kein Planungsrecht besteht. Mit der Aufstellung
der Bebauungsplanänderung wird das Planungsvorhaben begründet, das der
Gemeinde mehr Möglichkeiten zur Sicherung von Flächen für den Parkplatz
einräumt.
Der Standort jenseits des Bahnhofs soll den aus Richtung Westen kommenden
Bahnkunden ein direkt angebundenes Parkierungsangebot bieten. Damit
werden die Verkehrswege zum Bahnhof und damit das anliegende
Wohnquartier entlastet. Außerdem wird die Wegstrecke zum Bahnhof merklich
reduziert.
Auf der Ostseite des Bahnhofs stehen keine freien Flächen zur Verfügung.

2.

Planinhalte
2.1 Neue Erschließungsstraße und städtebauliche Ordnung
Die Planung beinhaltet 134 Stellplätze für Pkw (davon 5 Behindertenstellplätze)
auf dem Parkplatz (Grundfl. ~ 4.600 m²) und rund 30 Fahrradboxen am Zugang
zur Gleisquerung (Grundfl. ~ 300 m²). Die Anzahl der Fahrradboxen ist je nach
Bedarf frei anpassbar.
Der P&R-Parkplatz ist abhängig von einer fußläufigen Querungsmöglichkeit der
Bahngleise auf Höhe des Bahnhofes. Für die Querung ist eine Verlängerung
der Gleisunterführung notwendig.
Die neue öffentliche Straße erschließt die Grundstücke im rückwärtigen Bereich
der Raiffeisenstraße. Diese werden momentan von privaten Wirtschaftswegen
der Deutschen Bahn erschlossen.

Die Grundstücke sind im geltenden Bebauungsplan als Flächen für
Bahnanlagen ausgewiesen. Die Deutsche Bahn nutzt diese Flächen nicht
selbst, sondern hat die Grundstücke zum größten Teil an Landwirte und an
Gewerbetreibende verpachtet. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die
Flächen in Zukunft für Bahnanlagen herangezogen werden. Aus diesem Grund
wird das anliegende Gewerbegebiet auf diese Flächen erweitert und öffentlich
erschlossen, um eine städtebauliche Ordnung herstellen zu können.
2.2 Grundstücksneuordnung
Das Areal wird von zwei bogenförmigen Flurstücken durchquert, die ehemals
als Anschluss der Industrieflächen an die Bahngleise dienten. Im nördlichen
Bereich des Geltungsbereiches ist ein dritter Bogen im geltenden
Bebauungsplan vorgesehen. Diese drei Bögen führten zu spitz zulaufenden,
unzweckmäßigen Grundstückszuschnitten. Diese verhindern eine effiziente
Flächennutzung des Gebiets.
Die Änderung des Bebauungsplans soll dazu beitragen, die allgemeine
Bestandssituation der Grundstückszuschnitte verbessern zu können. Dies
könnte über ein Umlegungsverfahren erfolgen. Außerdem wird angestrebt den
Bereich des Parkplatzes für die Stadt eigentumsrechtlich zu sichern.
Die anliegenden Gebrauchtwagenhändler zeigten sich in der Vergangenheit
nicht kooperativ, was den Verkauf bzw. den Flächentausch der Grundstücke
anbelangt.
Die Stadt besitzt bereits eine brachliegende Fläche von rund 1 ha im Gebiet, die
bei der Zuteilung im späteren Verfahren Berücksichtigung finden würde.
2.3 Grünflächen
Um den Grünbereich vom Gaskessel im Süden bis zur Güterhallenstraße
fortzuführen, werden Grünstreifen von insgesamt rund 0,75 ha (7.500 m²)
entlang der Bahngleise festgesetzt.
Die Gleisflächen auf Höhe des Bahnhofes sind zentral gelegen und befinden
sich zwischen einem großflächigem Gewerbe- bzw. Industriegebiet und der
östlich davon gelegenen Wohnbebauung. Ein Grünstreifen entlang der
Bahngleise wird nicht nur aus visuellen Gesichtspunkten empfohlen, sondern
soll auch ein mikroklimatisches Gegengewicht in den relativ stark versiegelten
Bereichen des Gewerbegebietes und der Gleisanlagen darbieten.
Östlich der neuen öffentlichen Erschließungsstraße werden Flächen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
festgesetzt. Dort sind einheimische Sträucher zu pflanzen und zu unterhalten.
Die Planungsfestsetzungen stellen eine ökologische Verbesserung gegenüber
den bestehenden Festsetzungen dar. Bis auf die Umsiedlung der
Mauereidechsen müssen keine ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
vorgenommen werden. Die Flächen werden sowohl für die Umsiedlung der
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Mauereidechsen, als auch für zukünftige Planungsvorhaben zur Heranziehung
als Ausgleichsflächen festgelegt.
Westlich der neuen Straße muss der private Grünstreifen mit großkronigen
hochstämmigen Laubbäumen bepflanzt werden. Dieser Streifen ist von den
jeweiligen Grundstückeigentümern der gewerblichen Bauflächen zu tragen.
2.4 Städtebauliche Daten (Flächenverteilung)
Geltungsbereich des Bebauungsplans:
Bauliche Nutzung (GE):
Straßenverkehrsfläche:
Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmung
Grünflächen:
3.

6,28 ha
4,63 ha
0,47 ha
0,49 ha
0,69 ha

100,0 %
73,7 %
7,5 %
7,8 %
11,0 %

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für Teile des Gebiets Flächen für Bahnanlagen
dar.
Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes kann der Flächennutzungsplan im Anschluss berichtigt
werden. Hierbei sind die Teile der Flächen für Bahnanlagen als gewerbliche
Bauflächen darzustellen.

4.

Beschleunigtes Verfahren
Es handelt sich um eine Innenentwicklungsplanung, die die Gesamtfläche von
70.000 m² nicht überschreitet. Damit ist die Möglichkeit des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a i.V.m. § 13 BauGB gegeben.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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