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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr - Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 30.01.2017 Az.: StFW/BVS
131.17.13

Drucksache Nr.: 31/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.03.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

StFW/BVS

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feuerwehr Stadt Lahr
- Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in
Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Er-nennung
zum Ehrenbeamten

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der
Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Wahl des Feuerwehrangehörigen Ralf Wieseke zum Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr
Stadt Lahr, zu. Er wird zum Ehrenbeamten ernannt.
Die Bestellung zum Stellvertretenden Kommandanten und die Ernennung zum Ehrenbeamten wird ab 01.04.2017 wirksam.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 31/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt sowie der sieben Stadtteile.
Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er ist hauptamtlich Beschäftigter
der Stadt Lahr. Der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten wird von den aktiven
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Amtszeit des Herrn Alfred König als Stellvertretender Kommandant läuft zum
31.03.2017 ab. Aus diesem Grunde fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung
der Feuerwehr Stadt Lahr, am 27.01.2017, die Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten mit Wirkung ab 01.04.2017 statt.
Zur Wahl stellte sich als einziger Bewerber der Feuerwehrangehörige Ralf Wieseke.
Der ehrenamtlich tätige Stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt
Lahr wird gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung
der Stadt Lahr/Schwarzwald von den aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer
Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Von 275 aktiven, stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen waren 143 bei der Feuerwehrjahreshauptversammlung anwesend und beteiligten sich an der Wahl.
Wahlergebnis bei 143 gültigen Stimmen:
Ralf Wieske
andere Wahlvorschläge ohne fachliche Eignung

140 Stimmen
3 Stimmen

Der neue ehrenamtlich tätige Stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr
Stadt Lahr, Herr Ralf Wieseke, wurde eindeutig mit 98 % der abgegebenen gültigen
Stimmen gewählt.
Die Wahl bedarf gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Zustimmung des Gemeinderates. Er wird
nach Zustimmung des Gemeinderats vom Oberbürgermeister bestellt und soll zum
Ehrenbeamten ernannt werden. Nach § 8 Abs. 5 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 3
Ziff. 1 – 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr darf der Gewählte nur bestellt werden,
wenn er der Feuerwehr aktiv angehört, über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der gewählte ehrenamtlich tätige Stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt Lahr, Herr Ralf Wieseke, erfüllt die gem. § 10 Abs. 3 Ziff. 1 – 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald geforderten Voraussetzungen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister