Informationsvorlage (Städtebauliches Erneuerungsgebiet KANADARING - Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Erneuerung (umfassende…
29. Mai 2017
Information Amt: 622 Meßner Datum: 29.03.2017 Az.: 62/622-M Drucksache Nummer: 80/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 29.05.2017 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Städtebauliches Erneuerungsgebiet KANADARING - Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Erneuerung (umfassende Modernisierung und Instandsetzung) der Gebäude Kanadaring 20,22 und 24 (Quartiersmitte) Mitteilung: Der Abschluss der Erneuerungsvereinbarung hinsichtlich der Gebäude Kanadaring 20,22 und 24 und deren Inhalt wird zur Kenntnis genommen. Anlage(n): Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 80/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr beabsichtigt, Anfang Mai 2017 mit der umfassenden Modernisierung der Gebäude Kanadaring 20,22 und 24 zu beginnen und die Maßnahme nach Möglichkeit bis Frühjahr 2018 abzuschließen. Die mit ca. 5,9 Mio € kalkulierten Baukosten werden in Höhe von max. 35 % bzw. ca. 2,07 Mio € bezuschusst (davon zu 60 % aus Bund-Länder-Programm SSP, zu 40 % durch die Stadt Lahr). Die beiliegende Vereinbarung ist wesentliche Grundlage für die Städtebauförderung und damit für einen förderunschädlichen Baubeginn. Vereinbarungsabschluss und –vollzug erfolgen in Umsetzung folgender Gemeinderatsbeschlüsse: - Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt – SSP“ mit hinterlegter Kosten- und Finanzierungsübersicht, Festlegung des Förderrahmens, Beschluss vom 27.10.2014 - förmliche Festsetzung des Erneuerungsgebiets „Kanadaring“, Zugrundelegung der Sanierungsziele, mitunter die Modernisierung der relevanten Gebäude, Beschluss vom 20.04.2015 - Rahmenplanung (Fortschreibung), städtebauliches Konzept, Beschluss vom 27.07.2015 Die Fassung der Erneuerungsvereinbarung entstand in enger Abstimmung mit den Sanierungsbeteiligten, insbesondere auch unter Beteiligung des Rechtsamtes, und unter Berücksichtigung der für die Förderung maßgeblichen Vergabevorschriften. Das mit o. g. Vereinbarung initiierte Vorhaben und gleichsam wichtige Sanierungsziel ist nach der nahezu abgeschlossenen Erneuerung der Gebäude Schwarzwaldstraße 51,53 und 55 der zweite große Gebäudesanierungsblock der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr im festgesetzten Erneuerungsgebiet. In weiteren Abschnitten werden die Modernisierungen der Gebäude Kanadaring 47 und 53 (Zeilen am Schutterplatz), sowie –ausgehend vom neuen Kreisverkehr in Richtung Quartiersmitte- die Gebäude Kanadaring 79, 81/83 und 85/87 sowie das Gebäude Kanadaring 89/91 folgen. _______________ Tilman Petters _______________ Ralph Brucker