Beschlussvorlage
Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss
Amt: 201
Datum: 03.04.2017
Az.: 20/201/Dg
Drucksache Nummer:
84/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
29.05.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Alten- und Pflegeheim Spital als Spendenempfänger -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss des
Alten- und Pflegeheims Spital fasst folgenden Beschluss:
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.“
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 84/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt. In
§ 78 Abs. 4 der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen.
Gem. § 31 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) finden auf die Verwaltung
und
Wirtschaftsführung
der
örtlichen
Stiftungen
im
Sinne
des
§ 101 GemO die Vorschriften der GemO sinngemäß Anwendung. § 78 Abs. 4 der GemO ist
daher auch bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. ihrem Eigenbetrieb Altenund Pflegeheim Spital zu beachten.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss für die Annahme der Spenden, wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates als Stiftungsrat am
19.04.2010 (Beschlussvorlage Nr. 32/2010) durch Änderung der Betriebssatzung des Altenund Pflegeheims Spital übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss um Zustimmung zur Annahme bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Michael Krupinski
Heim- und Betriebsleiter
Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer