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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 12.04.2017 Az.: 922.5315

Drucksache Nr.: 96/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.05.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben;
Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige
Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.8800.500500 (Gebäudeunterhaltung
Flughafenareal Ost) in Höhe von € 61.500,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsatz der Deckungsreserve
(Finanzposition: 1.9100.850000) in Höhe von 61.500,- €.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 96/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Im Haushaltsplan 2017 sind für die Gebäudeunterhaltung auf dem Flughafenareal
Ost Mittel in Höhe von pauschal 100.000,- € veranschlagt worden. Mit den veranschlagten Haushaltsmitteln werden einerseits die jährlichen Instandhaltungsrücklagenzuführungen für das Gebäude A 70, bei dem die Stadt Lahr Teileigentümerin ist,
bestritten und anderseits die laufenden Gebäudeunterhaltungen der Bestandsgebäude geleistet.
Nach dem derzeit gültigen Bewirtschaftungsvertrag hat die Entwicklungsgesellschaft
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) jährlich bis zum
30.09. die Unterhaltungsmaßnahmen an die Stadt zu melden, damit die hierfür erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung des Folgejahres aufgenommen werden können.
Am 25.05.2016 hat die IGZ GmbH darüber informiert, dass bei Gebäude B 101
Dachundichtigkeiten aufgetreten sind und diese saniert werden müssen. Des Weiteren wurde darüber informiert, dass die Heizungsanlage bei Gebäude A65 zwingend
bis zum 31.12.2016 auszutauschen sei. Beide Maßnahmen sollten noch im Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden. Von den geplanten Maßnahmen kam jedoch nur
die Dachsanierung zur Ausführung. Die Ausgaben hierfür wurden mit den Haushaltsmitteln des Jahres 2016 getätigt. Die restlichen Haushaltsmittel des Jahres 2016
wurden vor dem Hintergrund der sehr hohen Haushaltsreste nicht ins neue Haushaltsjahr übertragen.
Mit den Haushaltsmitteln 2017 wird die jährlich erforderliche Rücklagenzuführung bei
der Teileigentümergemeinschaft des Gebäudes A 70 erfolgen. Daneben hat die IGZ
GmbH als weitere erforderliche Maßnahme am 25.01.2017 die Sanierung der restlichen Dachflächen des Gebäude B101 angezeigt und um Mittelfreigabe gem. Bewirtschaftungsvertrag gebeten. Die Kosten der Maßnahme wurden auf rd. 75.000,- € geschätzt. Die Mittelfreigabe wurde umgehend erteilt, da ausreichend Haushaltsmittel
zur Verfügung standen. Die Ausschreibung hat nunmehr einen Mittelbedarf von
77.337,53 € ergeben.
Am 24.02.2017 hat die IGZ GmbH die Heizungserneuerung bei Gebäude A 65, welche im Jahr 2016 nicht zur Ausführung kam, zur Bewilligung beantragt. Das geschätzte Ausgabenvolumen liegt hierfür bei 56.400,- €.
In der Teileigentümerversammlung am 20.03.2017 wurde die notwendige Erhöhung
der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ab dem Jahr 2017 beschlossen. Im Gebäude A 70 sind die Kunststoffbiegungen der Wasserleitungen porös und im gesamten Gebäude auszutauschen. Der Sanierungsbedarf liegt bei insgesamt rund
€ 433.000 €. Es ist beabsichtigt die Sanierung schrittweise vorzunehmen. Hierfür
steigt der jährliche Mittelbedarf deutlich an.
Wegen der aus § 10 EnEV resultierenden Pflicht zur Außerbetriebsetzung von Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, ist der Austausch der Heizungsanlage bei Gebäude A 65 zwingend durchzuführen. Vor diesem Hintergrund
schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen. Nach
der Mittelbewilligung kann die Zustimmung zur Heizungssanierung erteilt werden.
…

Drucksache 96/2017

Seite - 3 -

Die Mehrausgaben in Höhe von € 61.500,- können durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition: 1.9100.850000) in voller Höhe gedeckt werden.
Die Sanierung des Gebäudes A 70 soll als Vorlage für die ebenfalls absehbare Sanierung im baugleichen Gebäude A 80 dienen. Dort sind die gleichen Wasserleitungen verbaut und es treten die gleichen Schäden aufgrund der porösen Biegestücke
auf. Es ist abzusehen, dass der Unterhaltungsbedarf für die Bestandsgebäude im
Ostareal aufgrund des Gebäudealters künftig steigen wird.

Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer