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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Fink

Datum: 20.04.2017 Az.: -0687 Lö/Br Drucksache Nr.: 102/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

15.05.2017

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 102/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung ist eine Bauvoranfrage, in der die
Zulässigkeit des Neubaus eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.750 m²
geklärt werden soll.
Bereits in der Gemeinderatsklausur im Sommer 2015 hatte die Verwaltung von entsprechenden Wünschen des Betreibers berichtet.
Die Bauvoranfrage widerspricht dem Ende März 2017 beschlossenen überarbeiteten Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr. Die Schwerpunkte der künftigen räumlichen Einzelhandelsentwicklung sollen demnach vor allem auf der Stärkung der Innenstadt und der Sicherung der
Nahversorgung liegen. Die Nahversorgung ist durch den bestehenden Discounter und das
gegenüberliegende SB-Warenhaus mehr als gedeckt. Die gewünschte Größenordnung ist
nur in einem Kerngebiet (d.h. in der Innenstadt) oder in einem festgesetzten Sondergebiet
(z.B. Fachmarkzentrum) zulässig.
Da der Bebauungsplan nicht mehr den heutigen rechtlichen Anforderungen entspricht, soll
die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden. Der Geltungsbereich
ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplans inhaltlich nicht tangieren,
sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.