Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
24. September 2014
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2014 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 24.09.14 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:05 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Benz Burger Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Deusch Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Volk bis 18:00 U Linke Liste Lahr Stadtrat Oßwald bis 18:55 U Entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Günther vertreten durch Stadtrat Benz Mauch Schwarzwälder Protokollführung: Frau Schwörer Abt. Gebäudemanagement Verwaltung: Herr Biendl Herr Brucker Rechts- und Ordnungsamt Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice Abt. Gebäudemanagement Abt. Öffentliches Grün und Umwelt Stadtkämmerei Abt. Tiefbau Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt CDU: Frau Kabisch Herr Sottru Herr Trampert Herr Gresbach Herr Löhr Frau Dalm Frau Hauptvogel bis 19:05 U vertritt H bis 19:25 U bis 19:05 U -2Zuhörende: 19 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 2. Juli 2014 gefassten Beschlüsse 1. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Wolfweg das Grundstück Flst.Nr. 9570 mit 449 m² zum Kaufpreis von 121.230,00 €. 2. Die Stadt Lahr veräußert im Gewerbegebiet Langenwinkel, Industriestraße das Gewerbegrundstück Flst.Nr. 1371 mit 2.426 m². 3. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet HEXENMATT, Gemarkung Reichenbach, Schwitzbergstraße das Grundstück Flst.Nr. 402/20 mit 598 m² zum Kaufpreis von 89.700 €. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 106/2014 602 1. Bergfriedhof Lahr Umgang mit Grab- und Gedenkstätten der beiden Weltkriege Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Öffentliches Grün und Umwelt vom 22.04.2014 (Anlage). Herr Sottru führt in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss beschließt: 1. Die 5 Gedenktafeln an der großen Bastion werden in Form einer zusätzlichen, kleineren Tafel aus Metall, eingelassen in einen Sandsteinblock, welcher in der Rasenfläche davor aufgelegt wird, erneuert. Die bisherigen, stark verwitterten Sandsteintafeln sollen unverändert in der Mauer verbleiben. 2. Die nicht mehr lesbaren Grabmale der Opfer des 1. Weltkrieges sollen schonend gereinigt werden. Am Grabfeld wird eine Metalltafel mit allen Namen installiert. 3. Die Sandsteingrabplatten der zivilen Opfer der Luftangriffe des 2. Weltkrieges werden aufgenommen und ohne Erdkontakt neu verlegt. Am Grabfeld wird eine Metalltafel mit allen Namen installiert. 4. Sämtliche anderen Grabsteine und auch der Obelisk werden lediglich schonend gereinigt. Von der Fachabteilung wird beim Regierungspräsidium Stuttgart Referat 24 ein entsprechender Förderantrag gestellt. Wird dieser bewilligt, wird die Fachabtei- -3lung die erforderlichen städtischen Mittel für die Haushalsberatungen 2015 vortragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 213/2014 61 2. Bebauungsplan KLEINFELD SÜD, 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 12.09.2014 (Anlage). Frau Hauptvogel, Herr Löhr und Herr Sottru erläutern die Planungen. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLEINFELD SÜD, 7. ÄNDERUNG aufgestellt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan KLEINFELD SÜD, 7. Änderung vom 24. September 2014 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 215/2014 61 3. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 15.09.2014 (Anlage). Frau Dalm führt in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. 2. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung aufgestellt. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. -43. 4. 5. Der Entwurf zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung vom 15. September 2014 wird gebilligt. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Zustimmung zur Verlagerung eines Discounters erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein rechtlich gesicherter Ausschluss des Handels mit zentrenrelevanten Sortimenten am Altstandort Tramplerstraße inklusive der Aufgabe des dortigen Baurechts erreicht wird. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 196/2014 603 4. Hochbaumaßnahmen 2014 - Sachstandsbericht Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement vom 22.08.2014 (Anlage). Frau Kabisch erläutert den Stand der Hochbaumaßnahmen 2014. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Der Sachstand der Hochbaumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Zum Offenlegungsverfahren Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 2. Juli 2014 erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 25.09.2014 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin