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Beschlussvorlage (Zuschüsse für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Lögler

Datum: 30.05.2017 Az.: 550.232

Drucksache Nr.: 144/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.06.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

10.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zuschüsse für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen

Beschlussvorschlag:

Im Wege einer Einzelfallregelung wird durch den Gemeinderat beschlossen, dass
alle Lahrer eingetragenen Vereine (e. V.) rückwirkend zum 01.01.2017 die Kosten für
die Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen als Zuschuss in voller
Höhe erhalten.
Zur Bewirtschaftung der Zuschüsse durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen
werden ab dem Haushaltsjahr 2017 folgende Finanzpositionen neu geschaffen und
für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
1.2000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501
1.5500.700200 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501
1.4000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 502
1.3000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 41
1.0200.700100 Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 101
(bereits eingerichtet)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 144/2017

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Begründung:
Im Haushaltsplan 2017 wurden auf Antrag der SPD-Fraktion (ganztägige Sitzung des Haupt und Personalausschusses vom 05.12.2016) Zuschussmittel in Höhe von € 10.000,00 zur „Gewährung von
Zuschüssen an Sport- und Kulturvereine e.V. für die Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen“ veranschlagt.
Für die Gewährung der Zuschüsse ist jedoch neben der bereits erfolgten Bereitstellung der Haushaltsmittel die Fassung einer Zuschussregelung durch den Gemeinderat erforderlich.
Für eine Zuschussregelung kämen folgende Rechtsgrundlagen in Frage:


Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Lahr



Ergänzung der bestehenden Vereinsförderrichtlinien



Herbeiführung eines (gesonderten) Gremiumsbeschlusses (wann die Stadt für wen unter welchen Voraussetzungen einen Zuschuss gewährt).

Die Verwaltung spricht sich aus Vereinfachungsgründen für eine Einzelfallregelung aus.
Die Zuschussmittel in Höhe von € 10.000,00 wurden zunächst zentral unter der Finanzposition
1.0200.700100 mit der bewirtschaftenden Zuständigkeit der Abteilung 101 veranschlagt.
Dies war dem Umstand geschuldet, dass in der HPA-Sitzung am 05.12.2016 nicht kurzfristig und abgrenzend ermittelbar war, in welcher Höhe voraussichtlich Zuschussmittel von den tangierten Facheinheiten (Amt 41, Amt 50, Amt 10/101) benötigt werden.
Zur Umsetzung der Zuschussregelung durch die zuständigen Facheinheiten werden ab dem Haushaltsjahr 2017 folgende Finanzpositionen neu eingerichtet:
1.2000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501
1.5500.700200 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501
1.4000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 502
1.3000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 41
Für diese vier Finanzpositionen, sowie die (bereits bestehende) 1.0200.700100 -bew. Stelle: 101- ist
in SAP im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Deckungskreis "GD02007001 Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" gebildet worden. In der ganztägigen HPA-Sitzung am 05.12.2016
wurde festgehalten, dass die Zuschussmittel von € 10.000,-- zunächst zentral im Unterabschnitt
1.0200 veranschlagt werden. Durch den Deckungskreis ist nun gewährleistet, dass die Mittel auf die
anderen neu angelegten Haushaltsstellen verfügbar sind.
Für den Haushalt 2018 werden die erforderlichen Zuschussmittel dann von den einzelnen bewirtschaftenden Stellen direkt beantragt.
Mit den im Haushalt 2017 vom Gemeinderat bereitgestellten Zuschussmittel sollen ausschließlich
Sport und Kulturvereine e.V. (eingetragene Vereine) begünstigt werden. Zusätzlich könnte jedoch der
Kreis der Zuschussempfänger auf alle Nutzer der Entgeltstaffelung I der Entgeltordnung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) vom 16.12.2013 ausgeweitet werden. Mit der
2013 vorgenommen Neufassung der Entgeltstaffelung I wurde eine Gleichstellung der Lahrer Vereine

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und sozialen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Stadt Lahr, Parteien
bzw. Wählervereinigungen, Kirchen vorgenommen. Diese Gleichstellung könnte auch auf die neue
Zuschussregelung bez. der Stellung von Brandsicherheitswachen übertragen werden. Aus Sicht der
Verwaltung sollte allerdings von einer umfassenden Ausweitung der begünstigten Regelungen abgesehen werden. Entsprechend des oben genannten Antrags schlägt die Verwaltung jedoch vor, dass
zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten künftig alle Lahrer eingetragenen Vereine (e.V.)
und nicht nur die Sport- und Kulturvereine e.V. Zuschüsse für Kosten der Brandsicherheitswachen
erhalten.
Bislang haben 9 Vereine bis einschließlich Mai 2017 entsprechende Zuschüsse mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 3.252,00 erhalten.
2015 und 2016 beliefen sich die Kosten für die Inanspruchnahme für Brandschutzsicherheitswachen
für Vereine unter Berücksichtigung in Folge der Satzungsänderung verbundenen Kostensatzsteigerung auf rd. 6.000,- bis 10.500,- € pro Jahr.