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Beschlussvorlage (Ermäßigung der Eintrittspreise für die Landesgartenschau 2018 im Rahmen des Lahr-Passes)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Evermann

Datum: 05.05.2017 Az.: 428.85

Drucksache Nr.: 120/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

21.06.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

26.06.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

10.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ermäßigung der Eintrittspreise für die Landesgartenschau 2018 im Rahmen des
Lahr-Passes

Beschlussvorschlag:

Lahr-Pass-Inhaber bzw. Lahr-Pass-Haushalte erhalten für den Kauf einer Dauerkarte
für die Landesgartenschau 2018 in den unterschiedlichen Vorverkaufsphasen bis
11.04.2017 eine Ermäßigung auf die Eintrittspreise von 50%.
Der LGS Lahr 2018 GmbH werden die Preisnachlässe auf Anforderung über den
städtischen Haushalt, FiPo 1.4050.700000, erstattet.

Anlage(n):
Übersicht über die Eintrittspreise der Landesgartenschau Lahr 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 120/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Zum 01.09.2007 wurde der Lahr-Pass als Familien- und Sozialpass eingeführt. Der Lahr-Pass soll
einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Lahr haben, den
Besuch von städtischen Einrichtungen bzw. die Teilnahme an unterschiedlichsten städtischen Veranstaltungen und somit die gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen. Durch den Lahr-Pass wurden Ermäßigungen in folgenden Bereichen eingeführt: Städtische Musikschule, Hallenbad, Terrassenbad,
Volkshochschule, kulturelle Einzelveranstaltungen der Stadt Lahr, Stadtpark, Ferien- und Freizeitmaßnahmen der Stadt Lahr, Jahresentgelt für die Nutzung der Mediathek in Lahr.
Für Lahr-Passinhaber rechnen die unterschiedlichsten Ämter und Einrichtungen in der Stadt Lahr den
Nutzern nur 50% ab, die restlichen 50% werden über den Haushalt des Amtes für Soziales, Schulen
und Sport getragen. Zwischen dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2016 betrugen die jährlichen Aufwendungen für den Lahr-Pass zwischen 47.200 Euro bis 76.545 Euro. Die Aufwendungen im Jahr 2016
lagen insgesamt bei knapp 59.000 Euro.
Die Beantragung auf Ausstellung eines Lahr-Passes beim Bürgerbüro können Einzelpersonen- und
Mehrpersonenhaushalte dann stellen, wenn sie öffentliche Transferleistungen erhalten. Diese sind:
Bezug von Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Jugendhilfe, Familienförderung, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Lahr-Pass ist ein Ausweis, der den/die Inhaber/in und die eingetragenen Familienangehörigen
berechtigt, die aufgeführten Ermäßigungen in einer Höhe von 50% in Anspruch zu nehmen. Ab Ausstellungsdatum gilt der Lahr-Pass für ein Jahr. Derzeit gibt es knapp über 700 Haushalte bzw. Einzelpersonen, die in Besitz eines Lahr-Passes sind.

Stellungnahme der Verwaltung:
Insgesamt ist festzustellen, dass der Lahr-Pass sich seit seiner Einführung als eine wichtige Unterstützung für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen etabliert hat und bezüglich der Anzahl an Lahr-Passberechtigten eine stabile Entwicklung aufweist. Ohne die Vergünstigung durch den
Lahr-Pass, wäre davon auszugehen, dass insbesondere einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen die Teilnahme bzw. Teilhabe an städtischen Angeboten kaum möglich wäre.
Um Lahr-Passinhabern/innen auch die Möglichkeit des Dauerbesuchs der Landesgartenschau Lahr
2018 zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, dass Lahr-Passinhaber/innen für den Erwerb einer
Dauerkarte im Vorverkauf (Dauerkarte für Einzelpersonen, Dauerkarte für kleine Familien, Dauerkarte für große Familien, Dauerkarte für Kinder/Jugendliche) in den drei Vorverkaufsphasen (1. während
der Chrysanthema, 2. bis 31.12.2017, 3. bis 11.04.2018) eine Ermäßigung von 50% auf die jeweiligen Eintrittspreise erhalten. Die Ermäßigung wird nur für die oben genannten unterschiedlichen Dauerkarten im Vorverkauf bis spätestens 11.04.2018 gewährt.

Drucksache 120/2017

Seite - 3 -

In welchem Umfang Lahr-Passinhaber/innen dieses Angebot in Anspruch nehmen, lässt sich schwer
prognostizieren. Ebenfalls liegen dem Amt 50 keine Zahlen über die Haushaltsgrößen und über die
Zahl der Einzelpersonen vor. Geht man davon aus, dass ca. 450 Personen dieses Angebot in Anspruch nehmen und der Ermäßigungsbeitrag bei durchschnittlich 50,00 Euro liegt, so würde das Amt
für Soziales, Schulen und Sport aufgerundet den Haushaltsansatz im Plan 2018 für den Lahr-Pass
um Euro 25.000 erhöht anmelden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter