Beschlussvorlage (Ermäßigung der Eintrittspreise für die Landesgartenschau 2018 im Rahmen des Lahr-Passes)
10. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 50 Evermann Datum: 05.05.2017 Az.: 428.85 Drucksache Nr.: 120/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 21.06.2017 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 26.06.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 10.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ermäßigung der Eintrittspreise für die Landesgartenschau 2018 im Rahmen des Lahr-Passes Beschlussvorschlag: Lahr-Pass-Inhaber bzw. Lahr-Pass-Haushalte erhalten für den Kauf einer Dauerkarte für die Landesgartenschau 2018 in den unterschiedlichen Vorverkaufsphasen bis 11.04.2017 eine Ermäßigung auf die Eintrittspreise von 50%. Der LGS Lahr 2018 GmbH werden die Preisnachlässe auf Anforderung über den städtischen Haushalt, FiPo 1.4050.700000, erstattet. Anlage(n): Übersicht über die Eintrittspreise der Landesgartenschau Lahr 2018 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 120/2017 Seite - 2 - Begründung: Zum 01.09.2007 wurde der Lahr-Pass als Familien- und Sozialpass eingeführt. Der Lahr-Pass soll einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Lahr haben, den Besuch von städtischen Einrichtungen bzw. die Teilnahme an unterschiedlichsten städtischen Veranstaltungen und somit die gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen. Durch den Lahr-Pass wurden Ermäßigungen in folgenden Bereichen eingeführt: Städtische Musikschule, Hallenbad, Terrassenbad, Volkshochschule, kulturelle Einzelveranstaltungen der Stadt Lahr, Stadtpark, Ferien- und Freizeitmaßnahmen der Stadt Lahr, Jahresentgelt für die Nutzung der Mediathek in Lahr. Für Lahr-Passinhaber rechnen die unterschiedlichsten Ämter und Einrichtungen in der Stadt Lahr den Nutzern nur 50% ab, die restlichen 50% werden über den Haushalt des Amtes für Soziales, Schulen und Sport getragen. Zwischen dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2016 betrugen die jährlichen Aufwendungen für den Lahr-Pass zwischen 47.200 Euro bis 76.545 Euro. Die Aufwendungen im Jahr 2016 lagen insgesamt bei knapp 59.000 Euro. Die Beantragung auf Ausstellung eines Lahr-Passes beim Bürgerbüro können Einzelpersonen- und Mehrpersonenhaushalte dann stellen, wenn sie öffentliche Transferleistungen erhalten. Diese sind: Bezug von Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Jugendhilfe, Familienförderung, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Lahr-Pass ist ein Ausweis, der den/die Inhaber/in und die eingetragenen Familienangehörigen berechtigt, die aufgeführten Ermäßigungen in einer Höhe von 50% in Anspruch zu nehmen. Ab Ausstellungsdatum gilt der Lahr-Pass für ein Jahr. Derzeit gibt es knapp über 700 Haushalte bzw. Einzelpersonen, die in Besitz eines Lahr-Passes sind. Stellungnahme der Verwaltung: Insgesamt ist festzustellen, dass der Lahr-Pass sich seit seiner Einführung als eine wichtige Unterstützung für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen etabliert hat und bezüglich der Anzahl an Lahr-Passberechtigten eine stabile Entwicklung aufweist. Ohne die Vergünstigung durch den Lahr-Pass, wäre davon auszugehen, dass insbesondere einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen die Teilnahme bzw. Teilhabe an städtischen Angeboten kaum möglich wäre. Um Lahr-Passinhabern/innen auch die Möglichkeit des Dauerbesuchs der Landesgartenschau Lahr 2018 zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, dass Lahr-Passinhaber/innen für den Erwerb einer Dauerkarte im Vorverkauf (Dauerkarte für Einzelpersonen, Dauerkarte für kleine Familien, Dauerkarte für große Familien, Dauerkarte für Kinder/Jugendliche) in den drei Vorverkaufsphasen (1. während der Chrysanthema, 2. bis 31.12.2017, 3. bis 11.04.2018) eine Ermäßigung von 50% auf die jeweiligen Eintrittspreise erhalten. Die Ermäßigung wird nur für die oben genannten unterschiedlichen Dauerkarten im Vorverkauf bis spätestens 11.04.2018 gewährt. Drucksache 120/2017 Seite - 3 - In welchem Umfang Lahr-Passinhaber/innen dieses Angebot in Anspruch nehmen, lässt sich schwer prognostizieren. Ebenfalls liegen dem Amt 50 keine Zahlen über die Haushaltsgrößen und über die Zahl der Einzelpersonen vor. Geht man davon aus, dass ca. 450 Personen dieses Angebot in Anspruch nehmen und der Ermäßigungsbeitrag bei durchschnittlich 50,00 Euro liegt, so würde das Amt für Soziales, Schulen und Sport aufgerundet den Haushaltsansatz im Plan 2018 für den Lahr-Pass um Euro 25.000 erhöht anmelden. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter