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Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2016 - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 29.05.2017 Az.: 92.5640

Drucksache Nr.: 140/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

19.06.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2016 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die
Entlastungen zu erteilen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 140/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie
die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder
mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) -künftig durch den
Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind.
Befangenheit ist derzeit bei OB Dr. Müller sowie StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler,
StR Schweikhardt, StRin Deusch, StR Wagenmann, StR Täubert und StR Uffelmann
gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und
der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als
Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden,
wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem
Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf
Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher
auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem Grunde muss er
sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss ist für den 04. Juli 2017 vorgesehen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu
erklären.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Dieter Singler
Abteilungsleiter