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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        STADT LAHR
ORTENAUKREIS

Umweltbericht
gemäß § 2, Abs. 4 und § 2a BauGB
zum Bebauungsplan

„Industriegebiet West“
Lahr

19.06.2017

Dipl.-Ing. Horst Dietrich
Freier Landschaftsarchitekt
Schwimmbadstr. 23
79100 Freiburg
Tel. (0761) 476 46 65
Bearbeitung: H. Dietrich, M. Hevart, F. Kurz

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

INHALT
1

Einleitung ....................................................................................................................1

1.1
1.2

Beschreibung des Vorhabens ............................................................................................................1
Zu berücksichtigende übergeordnete Ziele des Umweltschutzes.......................................................3

2

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung, einschließlich der Prognose der
Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung..................................................4

2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8

Schutzgut Boden................................................................................................................................4
Schutzgut Wasser ..............................................................................................................................7
Schutzgut Klima und Luft ...................................................................................................................9
Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................................................10
Schutzgut Mensch............................................................................................................................12
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild................................................................................................14
Schutzgut Kultur- und Sachgüter .....................................................................................................14
Wechselwirkungen ...........................................................................................................................14

3

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung.....................................................................................................................15

4

Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung / -minimierung und zum Ausgleich..15

4.1
4.2
4.3

Eingriffsvermeidung / -minimierung..................................................................................................15
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches...............................................................16
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches .............................................................17

5

Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsvorschläge ................19

5.1
5.2

Standortalternativen und Begründung zur Auswahl .........................................................................19
Alternative Bebauungskonzepte und Begründungen zur Auswahl...................................................19

6

Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken.19

7

Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
(Monitoring)...............................................................................................................20

8

Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..............................................................20

ANLAGEN
1
2

Bestandsplan, M 1 : 1.500
Ausgleichsmaßnahme Waldkalkung, M 1 : 10.000

Dipl.-Ing. Horst Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg

I

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

1

Einleitung

1.1

Beschreibung des Vorhabens

1.1.1

Angaben zum Standort und Flächenbedarf

Juni 2017

Das Planungsgebiet liegt am westlichen Rand von Lahr im Anschluss an das Industriegebiet
West im Gewann "Obere Vietrift". Etwa 150 m nördlich verläuft der Schutter Entlastungskanal,
im Süden verläuft die B 36.
Östlich der Vorhabensfläche befinden sich Gebäude und Anlagen der Straßenmeisterei. Nördlich wird der Geltungsbereich vom Limbruchweg begrenzt, an den eine Schnittgutdeponie sowie
eine Kläranlage auf der anderen Straßenseite besteht. Die umgebenden Flächen westlich des
Plangebiets werden landwirtschaftlich genutzt (vgl. Abbildung 1). Am südöstlichen Rand innerhalb des Plangebiets besteht ein Umspannwerk. Im südlichen Bereich verläuft eine Hochspannungsleitung, die im Zuge der Bebauung in den Boden verlegt wird.

Lahr
bestehendes
Industriegebiet

Quelle: RIPS, LUBW (2016)

Abbildung 1: Übersichtsplan (unmaßstäblich), die Lage des Planungsgebiets ist rot markiert.

Der größte Anteil (ca. 54 %) des Gebiets wird gegenwärtig als Acker bewirtschaftet, weitere
35 % der Vorhabensfläche als Zierrasen. Innerhalb des Plangebiets besteht ein Entwässerungsgraben. Das östlich angrenzende Umspannwerk ist im B-Plan als "Fläche für Versorgungsanlagen" ausgewiesen (vgl. Anlage 1: Bestandsplan).
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 5,71 ha. Folgende Flächenanteile sind
durch die geplante Nutzung betroffen (vgl. Städtebauliche Daten von RS Ingenieure, Stand:
18.01.2017).

Dipl.-Ing. Horst Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg

1

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Tabelle 1: Flächenanteile der geplanten Nutzungen.

Flächennutzung

m

2

Erweiterung Industriegebiet:
davon Gewerbegebietsfläche (GRZ 0,6)

25.024

davon geschotterte Flächen (20 %)

8.342

davon Grünflächen (20 %)

8.342

Straßenverkehrsfläche (Erweiterung verlängerte Carl-Benz-Straße)

1.033

Flächen für Versorgung (Elektrizität, Bestand)
öffentliche Grünfläche (Graben)
öffentliche Verkehrsfläche (Bestand)
Geltungsbereich

11.770
311
2.266
57.088

Für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung werden die bestehenden Flächen für "Versorgung" sowie die "öffentliche Grün- und Verkehrsfläche" nicht berücksichtigt, da diese als Bestand erhalten bleiben.

Abbildung 2: Blick von Westen auf die bewirtschafteten Flächen im Planungsgebiet. Am rechten Bildrand ist die
Ackerfläche, links ist die als Zierrasen (Rollrasen) genutzte Teilfläche zu sehen. In der Mitte verläuft der Entwässerungsgraben, der sich durch die Begleitvegetation von den umliegenden Flächen abgrenzt (Foto: 27.06.2016).

1.1.2

Art und Ziele des Vorhabens / Festsetzungen

Die Firma Vogel-Bau GmbH plant die Ausweisung einer Erd- und Asphaltdeponie mit Asphaltmischanlage im Gewann "Obere Viehtrift" westlich des bestehenden Gewerbegebiets "West" in
Lahr. Ziel der geplanten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Industriegebiet West"
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet (GE). Es gilt
die im Nutzungsplan eingetragene Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6.

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2

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

1.2

Zu berücksichtigende übergeordnete Ziele des Umweltschutzes

1.2.1

Ziele aus den einschlägigen Fachgesetzen

Baugesetzbuch (BauGB): gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege zu berücksichtigen. Hierzu zählen u.a. die
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, aber auch umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt. Die Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB weist
auf den möglichst sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden hin.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): gem. § 1 sind Natur und Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich auf Dauer zu sichern.
Die §§ 44 und 45 machen Aussagen zu Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte
andere Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz). Es gilt ein Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbot.
In den §§ 14-18 werden Eingriffe in Natur und Landschaft definiert und die daraus resultierenden Verursacherpflichten (Vermeidung, Ausgleich, Ersatz) sowie die Verfahrensweisen und das
Verhältnis zum Baurecht beschrieben.
U

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): die Bodenfunktionen sind zu erhalten, der Boden vor
Belastungen zu schützen und eingetretene Belastungen sind zu beseitigen. Hervorzuheben ist
die in § 4 aufgeführte Verpflichtung zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei
Baumaßnahmen, insbesondere der sparsame und schonende Umgang mit dem Boden.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): gem. § 5 ist bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein
Gewässer [auch Grundwasser] verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche
Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige
Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten und um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen. Eine Vergrößerung und
Beschleunigung des Wasserabflusses ist zu vermeiden.

1.2.2

Ziele aus den einschlägigen Fachplänen

Regionalplan Südlicher Oberrhein, 1995 (inkl. aktuelle Gesamtfortschreibung)

In der aktuellen Strukturkarte (Entwurf zur 2. Anhörung) ist Lahr ist als Mittelzentrum (Plansatz
2.3.2) dargestellt. Die Raumkategorie wird als "Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum" angegeben.
Der zu betrachtende Planungsbereich ist in der Raumnutzungskarte des Regionalplans Südlicher Oberrhein als Landwirtschaftliche Vorrangflur Stufe 1 gekennzeichnet. Die südwestlich
angrenzende B 36 dient als "Straße für den überregionalen Verkehr".
Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein (Stand September 2013)

Für das Plangebiet werden folgende Aussagen getroffen, getrennt nach Schutzgütern:
Boden:
Grundwasser:
Klima und Luft:

mittlere Bedeutung
mittlere Bedeutung (Bereich mit geringem mittl. GW-Flurabstand, 2 m u. weniger)
mittlere Bedeutung (klimatisch wichtiger Freiraumbereich)

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3

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Arten/Lebensräume: geringe Bedeutung
Landschaftsbild:
geringe Bedeutung (Beeinträchtigung durch Lärm und visuelle Vorbelastung)
Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (7. Änderung)

Im Flächennutzungsplan ist der nordöstlich angrenzende Bauhof als "öffentliche Verwaltung",
die südöstliche Umspannstation als "Versorgungsfläche" dargestellt. Ein Teil der geplanten Fläche (ca. 0,86 ha) ist im aktuellen Bebauungsplan "Industriegebiet West" enthalten.
Landschaftsplan VVG Lahr-Kippenheim

Für die Stadt Lahr ist derzeit kein Landschaftsplan verfügbar.

Quellen:
-

RS INGENIEURE – Stadt und Umweltplanung: B-Plan Entwurf vom 18.01.2016

-

LUBW (2016) - Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)", online unter URL: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

-

REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN (2016): Gesamtfortschreibung Regionalplan Südlicher Oberrhein, Beteiligungsverfahren 2. Offenlage (Entwurf vom 02.05.2016).

-

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR-KIPPENHEIM (1998): Flächennutzungsplan.

2

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung, einschließlich der Prognose der Umweltauswirkungen bei
Durchführung der Planung

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt überwiegend verbal argumentativ, wird aber
für die Schutzgüter Boden und Tiere und Pflanzen durch rechnerische Bilanzierungen gestützt.
Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und Bewertung basiert auf der Auswertung verschiedener Grundlagenwerke sowie eigener, örtlicher Erhebungen am 27.04. und 27.06.2016.

2.1

Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung und -bewertung
Der Untergrund besteht aus Lockergestein der geologischen Einheit "Hochwassersediment,
Flussschotter". Die Böden werden der Bodenregion "Oberrheinisches Tiefland" zugeordnet.
Die im Gebiet vorkommenden Bodentypen sind Parabraunerden, meist mit Vergleyung im nahen Untergrund bestehend aus Hochflutlehm (Kartiereinheit x40). Die Bodenart wird überwiegend von Lehm im Wechsel mit Lehm über Ton bestimmt. Die meist tiefgründigen Böden sind
skelettfrei-/arm (LGRB 2015).
Das Vorkommen von Altlasten ist nicht bekannt.
Die Bewertung der Bodenfunktionen erfolgt gemäß dem Leitfaden „Bewertung von Bodenfunktionen nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (Bodenschutz 23, LUBW 2010). Die Datengrundlage bildet
ein digitaler Datensatz des LGRB (Stand: September 2011, RP Freiburg).

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4

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Im Planungsgebiet unterscheiden sich die Bodenfunktionen innerhalb der getrennt dargestellten
Flächenanteile (vgl. Abbildung 3). Dadurch sind die Flächen für die Bewertung der Bodenfunktionen in Tabelle 2 getrennt dargestellt.

Abbildung 3: Flächenanteile der Bodenfunktionen mit unterschiedlicher Bodenfunktionsbewertung (gem. Datensatz,
LGRB 2011).

Klassenzeichen im Flächenanteil 1 (ca. 28.670 m2): sL 3 Al. Die Bodengrundzahl liegt innerhalb der Kategorie „60 - 74“.
Klassenzeichen im Flächenanteil 2 (ca. 29.559 m2): sL 4 Al, L 5 Al. Die Bodengrundzahl liegt
innerhalb der Kategorie „60 - 74“.
Für die östlich liegenden Flurstücke 8525, 8523 und 8523/1 sind in dem vorhandenen, digitalen
Datensatz des LGRB keine Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen hinterlegt. Die
Flurstücke liegen im Bereich des bestehenden Umspannwerks. Aufgrund der vorhandenen Bebauung/Nutzung werden Sie für die Eingriffsbewertung nicht berücksichtigt.
Tabelle 2: Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen für die jeweiligen Flächenanteile.
2

Bewertungsklasse / Flächenanteil 1 (m )
Bodenfunktion/Wertstufe

0

1

2

3

4

Standort für die natürliche Vegetation

---

---

---

---

---

Natürliche Bodenfruchtbarkeit

---

---

---

28.670

---

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf

---

---

---

---

28.670

Filter und Puffer für Schadstoffe

---

---

---

28.670

--2

Bewertungsklasse / Flächenanteil 2 (m )
Bodenfunktion/Wertstufe

0

1

2

3

4

Standort für die natürliche Vegetation

---

---

---

---

---

Natürliche Bodenfruchtbarkeit

---

---

---

29.559

---

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf

---

---

29.559

---

---

Filter und Puffer für Schadstoffe

---

---

---

29.559

---

0 = keine Funktionserfüllung (versiegelte Flächen bzw. Bewertung liegt nicht vor), 1= gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch

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5

Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Die Funktion „Standort für die natürliche Vegetation“ ist im gesamten Gebiet < 4 und daher nicht
eingriffsrelevant.
Aus der Bildung des arithmetischen Mittelwertes der gewerteten Bodenfunktionen in Tabelle 2
ergibt sich für Flächenanteil 1 eine Bewertung von 3,33 und für den Flächenanteil 2 eine Bewertung von 2,67. Unter Berücksichtigung der prozentualen Flächenanteile ergibt sich als Gesamtbewertung ein Mittelwert von 3.
Natur- oder kulturgeschichtliche Bodendenkmale sind im Gebiet nicht bekannt.

Auswirkungen des Vorhabens
a) Die Neuversiegelung errechnet sich aus:
ƒ Gewerbliche Baufläche (41.708 m2) x GRZ 0,6:

ƒ Verkehrsfläche (Verbreiterung verlängerte Carl-Benz-Straße):

25.024 m²
+ 1.033 m²

26.057 m²
Auf diesen Flächen gehen die einzelnen Bodenfunktionen vollständig und dauerhaft verloren
(Planungswert = 0).
Für Restflächen (8.342 m2) die geschottert angelegt werden, wird eine Teilversiegelung von
50 % angesetzt.

Der Kompensationsbedarf wird nach folgender Formel ermittelt:
KB(BWE) = F(m²) x (WvE – WnE)
mit KB (BWE) = Kompensationsbedarf in Bodenwerteinheiten; F(m²) = Eingriffsfläche in m²;
WvE = Wertstufe vor dem Eingriff; WnE = Wertstufe nach dem Eingriff
Tabelle 3: Flächenanteile mit deren Wertstufen, die durch die Bebauung verloren gehen / Kompensationsbedarf.

Eingriff
a) Neuversiegelung (Gewerbefläche)
Teilversiegelung (geschotterte Flächen)

Fläche (m²)
26.057
8.342

WvE
WnE
3
0
3
1,5
Kompensationsbedarf

KB (BWE)
78.171
12.513
90.684

Die Berechnung ergibt ein Kompensationsbedarf von 90.684 Bodenwerteinheiten. Die Umrechnung der Wertstufen in Ökopunkte erfolgt gemäß der Ökokontoverordnung (ÖKVO 2010) durch
die Multiplikation mit dem Faktor 4.
Für einen Ausgleich des rechnerisch ermittelten Defizits von 362.736 ÖP sind Kompensationsmaßnahmen außerhalb vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes erforderlich.

Planungserfordernis

ƒ Die Flächenversiegelung und insbesondere die Befestigung von Zufahrten etc. sind auf
das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

ƒ Erdarbeiten sind zur Schonung des Bodengefüges nach den gängigen fachlichen Standards durchzuführen.

ƒ Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse ist eine Befahrung nur in trockenem Zustand
zulässig.

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Es verbleibt ein Defizit von 362.736 Ökopunkten, das nicht innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes kompensiert werden kann, so dass Kompensationsmaßnahmen
auf planexternen Flächen erforderlich sind.
Quellen:
-

RP FREIBURG / LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2011): Aufbereitung und Auswertung der
Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK und ALB – digitaler Datensatz, Stand 09/2011

-

UMWELTMINISTERIUM BADEN-W ÜRTTEMBERG (2006): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Arbeitshilfe; Download unter www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de

-

Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung
vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO);
Stuttgart, 19.12.2010

-

LGRB KARTENVIEWER (2016): online unter http://maps.lgrb-bw.de/

2.2

Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und -bewertung
Grundwasser
Die Hydrogeologische Einheit des Gebiets besteht aus "Quartäre/Pliozäne Sande und Kiese im
Oberrheingraben". Es handelt sich um einen Grundwasserleiter aus Lockergestein. Die Grundwasserergiebigkeit ist sehr hoch, das Schutzpotential der Deckschichten ist gering (LGRB
Kartenviewer). Der Grundwasserstand während der Vegetationsperiode liegt ca. zwischen 1,5
und 2 m unter Flur
Daten an der Grundwassermessstelle (GWM 1108 C Langenwinkel, Lahr) zeigen einen Wasserstand von ca. 154 m.ü.NN im Monat März (LUBW 2016). Durch die hohen Niederschläge im
Frühjahr 2016 ist Niederschlagswasser in kleineren Senken oberflächennah angestanden (vgl.
Abbildung 4).

Abbildung 4: Oberflächennah anstehendes Wasser durch intensive Niederschläge im Frühjahr 2016 im Bereich
kleinerer Senken (Aufnahmedatum: 27.04.2016).

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Im Landschaftsrahmenplan ist das Plangebiet als "Bereich mit sehr hoher GrundwasserNeubildung aus Niederschlag" ausgewiesen. Insgesamt ist von einer hohen Empfindlichkeit
gegenüber Flächeninanspruchnahme und Grundwasserverschmutzung auszugehen.
Ein Wasserschutzgebiet wird vom Vorhaben nicht berührt.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Planungsgebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der im "Amtlich Digitalen
Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN)" als Gewässer II. Ordnung unter der GewässerID 14.761 geführt ist. Der Graben ist periodisch wasserführend.

Auswirkungen des Vorhabens
Grundwasser
Die versiegelte Fläche in einem Umfang von 26.057 m2 geht für die Grundwasserneubildung
aus Niederschlag verloren. Entsprechend der hohen Grundwasserneubildung ist der Eingriff als
erheblich zu bewerten.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, Verkehrsflächen, soweit möglich, breitflächig zu versickern. Stellplätze und fußläufige Wegeflächen sind wasserdurchlässig auszuführen.
Oberflächengewässer
Der bestehende Entwässerungsgraben wird im Zuge der Bebauung verdolt. Die Maßnahme ist
mit dem Generalentwässerungsplan abgestimmt. Dachflächenwässer sind gedrosselt über den
künftigen Regenwasserkanal zu entwässern. Eine Einleitung in den Regenwasserkanal wird auf
einen maximal zulässigen Abfluss von 15l/(s*ha) festgesetzt.

Ergebnis
Durch das hoch anstehende Grundwasser sind Maßnahmen zum Schutz vor Beeinträchtigungen des Grundwassers vorzusehen. Eine beschleunigte Einleitung von Regenwasser in den
Regenwasserkanal wird durch einem maximal zulässigen Abfluss von 15l/(s*ha) verhindert. Das
Niederschlagswasser der Verkehrsfläche versickert breitflächig auf unversiegelten Flächen. Für
die Verdolung des Entwässerungsgrabens muss eine mit dem Landratsamt abgestimmte Ersatzmaßnahme am Unterlauf des Grabens erfolgen.

Quellen:
-

LGRB KARTENVIEWER (2016): online unter http://maps.lgrb-bw.de/

-

RIPS, LUBW (2016): Geobasisdaten; Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

-

Grundwassermessnetz der LUBW (2016): online unter URL:
http://193.197.158.209/GuQWeb.dll/p85258.html?Mst=01150669#0115/066-9

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2.3

Juni 2017

Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung und -bewertung
Mesoklimatische Einordnung
Das Plangebiet gehört zum Klimabezirk der Oberrheinebene. Im deutschlandweiten Vergleich
zeichnet sich die Oberrheinebene durch sehr mildes Klima mit einem ausgeglichenen Jahresgang der Temperatur aus. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt etwa zwischen 10 und 11°C.
Der jährliche Niederschlag beträgt durchschnittlich etwa 900 mm. Kennzeichnend sind außerdem vorherrschend westliche bis südwestliche Winde.
Aus bioklimatischer Sicht kommt es aber auf Grund der insgesamt schlechten Durchlüftungssituation im Sommerhalbjahr durchschnittlich an ca. 30 Tagen zu starker Wärmebelastung
(Schwüle). Im Herbst und Winter ist die Nebelhäufigkeit hoch, wenn sich unter Hochdruckeinfluss Inversionswetterlagen ausbilden.
Siedlungs-/ Lokalklimatische Bedeutung
Das Klima in Lahr ist gemäßigt bis warm. Niederschläge fallen das ganze Jahr, selbst der trockenste Monat Februar weist noch relativ hohe Niederschlagsmengen (42 mm) auf. Der meiste
Niederschlag fällt durchschnittlich im Juni mit 91 mm. In Lahr herrscht im Jahresdurchschnitt
eine Temperatur von 10,4 °C mit Jahresniederschlagssummen von 729 mm.
Gemäß der Regionalen Klimaanalyse des RVSO sind die Windverhältnisse (mesoskalig) als
günstig zu bewerten. Durch thermisch induzierte Windsysteme herrschen im Gebiet eine gute
Durchlüftung sowie reduzierte Luft- und Wärmebelastungsrisiken. Die Kaltluftproduktion ist mit
> 15 m3/m2/h im Gebiet als hoch zu bewerten. Im Gebiet herrscht kein Wärmebelastungsrisiko,
östlich direkt angrenzend besteht ein stark erhöhtes Risiko durch die bestehende Bebauung.
Die Ozonbelastung ist u.a. durch die nähe zur stark befahrenen B 36 als hoch zu bewerten. Die
Inversionshäufigkeit beträgt ca. 225 Tage /Jahr, wobei es zur Bildung von Hoch- und Wolkennebel kommen kann. Die Wärmebelastung hingegen ist mit ca. 30-35 Tagen/Jahr als sehr
hoch zu bewerten.

Auswirkungen des Vorhabens
Generell vergrößert sich mit zunehmender Ausdehnung der Siedlungsfläche auch der Effekt der
Bildung von "Wärmeinseln", woraus eine Verstärkung der sommerlichen Belastungssituation
resultiert. Dies gilt in besonderem Maße für Gewerbeflächen, die in der Regel durch einen hohen Anteil versiegelter Fläche und großvolumiger Gebäude charakterisiert sind.
Die Geländerauhigkeit steigt infolge der Bebauung an, wodurch die Windgeschwindigkeit herabgesetzt wird. Die Flächenversiegelung inkl. der Flächen für Zufahrten wirkt sich lokal in einer
gegenüber der Umgebung stärkeren Erwärmung aus.
Durch das östlich angrenzende Gewerbegebiet ist von einer erheblichen klimatischen Vorbelastung auszugehen. Die im Verhältnis zum bestehenden Gewerbegebiet geringfügige Neuversiegelung führt zu geringen, negativen Auswirkungen für die klimatischen Verhältnisse.
Unter dem Aspekt der Luftreinhaltung ist die Flächenversiegelung entlang von Hauptverkehrsachsen generell negativ zu beurteilen, insbesondere wenn in größerem Umfang Gehölze betroffen sind, die im allgemeinen einen wichtigen Beitrag leisten. Dies ist hier nicht der Fall, so dass
die nachteiligen Auswirkungen als gering zu bewerten sind.

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Ergebnis
Entsprechend der gegenwärtig geringen siedlungsklimatischen Bedeutung der Fläche ist mit
keinen erheblichen Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngebiete von Lahr zu rechnen.
Erhebliche siedlungsklimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Zur Verbesserung der
klimatischen Verhältnisse im Plangebiet sind Gehölze auf dem geplanten Erdwall geplant, die
sich zusätzlich positiv auf das Landschaftsbild (Eingrünung) auswirken.
Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Quelle:
-

LUBW (2016): Klimaatlas Baden-Württemberg: online unter URL: http://www2.lubw.badenwuerttemberg.de/public/abt5/klimaatlas_bw

-

KLIMA BADEN-W ÜRTTEMBERG, LAhr: online unter URL: http://de.climate-data.org/location/889756/

-

REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN (2006): Regionale Klimaanalyse Südlicher Oberrhein (REKLISO)

2.4

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung und –bewertung (vgl. Bestandsplan, Anlage 1)
Biotoptypen
Das Plangebiet wird derzeit zum Anbau von Rollrasen (Biotoptyp 33.80) sowie als Ackerfläche
(Biotoptyp 37.11) genutzt. Zwischen diesen beiden Teilflächen verläuft ein Graben (Biotoptyp
12.61) mit begleitender Vegetation aus verschiedenen Gräsern (hauptsächlich Alopecurus pratense, Dactylis glomerata), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Brombeere (Rubus sectio Rubus),
Ackerschachtelhalm (Equisetum pratense) sowie vereinzelt Mädesüß (Filipendula ulmaria). Der
Graben scheint nur zeitweise Wasser zu führen, da Blutweiderich und Schachtelhalm auch an
den tiefen Stellen des Grabens dicht wuchsen. Eine dauerhafte Überstauung vertragen diese
Arten jedoch nicht. Röhrichte und Seggenbestände sind entlang des Grabens nicht ausgebildet,
ebenso wenig war der Graben durch typische Hydrophyten, wie sie in dauerhaft wasserführenden Gräben zu finden sind, besiedelt.

Abbildung 5: Wassergraben mit Ackerschachtelhalm und Blutweiderich. Der Algenbewuchs deutet auf eine Gewässereutrophierung hin (Aufnahmedatum: 27.04.2016).

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Durch Eutrophierung (Nährstoffeintrag) über Düngereinträge von den umliegenden Ackerflächen war zum Begehungszeitpunkt am 27.04.2016 die Vegetation und der Gewässerboden mit
einer dicken Algenschicht bedeckt. Der schlammige Bodengrund des Grabens wurde stichprobenartig auf das Vorkommen von Muscheln hin untersucht. Es konnten keine Mollusken nachgewiesen werden, nicht einmal die anspruchslose Spitzschlammschnecke (Lymnaea stagnalis).
Dies spricht, wie schon die Zusammensetzung der Begleitvegetation, für nur zeitweisen Wasserfluss in dem Graben. Eine Besiedelung dieses Gewässers durch geschützte Libellen, Muscheln oder Fische scheint daher sehr unwahrscheinlich.
Fauna
Wie die meisten Wiesen- und Ackerflächen im Oberrheingebiet wird auch der Geltungsbereich
vom Feldhasen (Lepus europaeus) genutzt, der in Baden-Württemberg aufgrund von Zerschneidung und Verlust seines Lebensraumes auf der Vorwarnliste der Roten Liste steht.
Brutvögel sind aufgrund der intensiven Nutzung und dem fehlenden Bestand mit Feldhecken
oder Gehölzen nicht zu erwarten. Die auf Äcker und Wiesen spezialisierte Feldlerche konnte
ebenfalls im Geltungsbereich und den angrenzenden Flächen nicht festgestellt werden. Die
Nutzung zum Rollrasen- und Maisanbau ist für diese Art kaum als Bruthabitat geeignet. Angrenzende Flächen werden als Fettwiesen und Wintergetreide-Äcker (zu hoher, dichter Bewuchs für Lerchen) oder ebenfalls als Maisäcker genutzt. Für Greifvögel wie z.B. Turmfalken,
Milane oder Bussarde stellen Grünlandflächen und Äcker potenzielle Nahrungshabitate (Teillebensräume) dar. Eine gelegentliche Nutzung (Überflug und Nahrungssuche) des Geltungsbereichs durch diese streng geschützten Arten ist zu erwarten.
Innerhalb des Plangebiets selbst befinden sich keine geschützten Biotope oder andere naturschutzfachliche Schutzkategorien.

Auswirkungen des Vorhabens
Durch die geplante Bebauung und Erschließung (Verkehrsflächen etc.) gehen die im Plangebiet
liegenden Acker- und Grünlandflächen vollständig verloren. Der Graben soll im Zuge der geplanten Bebauung verrohrt werden, wodurch dieses zumindest zeitweise wasserführende Oberflächengewässer stark verändert wird.
Die derzeitige Situation mit einem sehr schmalen Gewässerrandstreifen mit wenig natürlicher
begleitender Vegetation, sowie Anzeichen für starke Eutrophierung des Gewässers selbst, bietet bereits jetzt kaum Lebensraum für seltenere Arten.
Der Verlust von intensiv bewirtschafteter Ackerfläche bzw. den Zierrasenflächen im Norden des
Geltungsbereichs ist aufgrund der geringen Bedeutung für Tiere und Pflanzen nicht als gravierend einzustufen. Auch für Greifvögel wie Turmfalke, Mäusebussard oder Rot- und Schwarzmilan ist trotz einer Vorhabensfläche von > 2,5 ha wegen der derzeit schon sehr intensiven Nutzung der Flächen nicht mit einer merklichen Auswirkung auf das Nahrungsangebot der lokalen
Populationen zu rechnen. Weitere besonders oder streng geschützte Arten sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Tabelle 4: Biotoptypenbewertung zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs nach ÖKVO (2010).

Flächennutzung

Biotoptyp
(nach LUBW)

Umfang
(m²; Stck.)

Wertfaktor

Gesamtwert

1 - Bestand
Straße, asphaltiert
Acker
Zierrasen
Entwässerungsgraben

60.21
37.11
33.80
12.61

1
4
4
13

Fläche / Punkte Bestand
2 - Planung
Nettobauland (Gewerbefläche: 60 % Versiegelung)
Straße, asphaltiert
Schotterflächen (20 % der Gewerbefläche)
Intensivgrünland
Feldhecke mittlerer Standorte
Pflanzgebot Bäume (mittlerer Stammumfang in 25 Jahren
[90cm] x 6 ÖP x Anzahl)
Fläche / Punkte Planung

1.679
25.179
16.468
766
44.092

1.679
100.716
65.872
9.958
178.225

60.10
60.21
60.23
33.61
41.22

25.024
2.778
8.342
3.217
4.731

1
1
2
6
17

25.024
2.778
16.684
19.302
80.427

45.30b

48
540
44.140
Differenz 2 - 1

25.920
170.135
-8.090

Die Bilanzierung der Biotoptypen (Tabelle 4) vor und nach Durchführung der Planung ergibt ein
Kompensationsdefizit von 8.090 ÖP, welches durch planexterne Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert werden muss.

Ergebnis
Die Berechnung des Biotopwerts vor und nach Durchführung des Vorhabens (Tabelle 4) ergibt
ein Defizit von 8.090 Ökopunkten. Zusammen mit dem Defizit des Schutzguts Boden
362.736 ÖP ergibt sich ein Kompensationsbedarf von insgesamt 370.862 ÖP.

Quellen:
-

Kartierung geschützter Biotope (§ 33 NatSchG B.-W.): Datenbereitstellung unter www.lubw.baden-

wuerttemberg.de

-

Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung
vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO);
Stuttgart, 19.12.2010

2.5

Schutzgut Mensch

Die Betrachtung des Menschen als Schutzgut beinhaltet vor allem gesundheitliche Aspekte, wie
Belastungen durch Lärm, aber auch regenerative Aspekte wie Erholungsfunktion und Wohnqualität überplanter bzw. angrenzender Gebiete.

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Juni 2017

Bestandsbeschreibung und -bewertung
Lärm / Schadstoffe
Lärm und Abgasemissionen gehen derzeit von der ca. 300 m entfernten Straße B 36 aus sowie
aus dem unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet "West" in Lahr. Der Lärmpegel der Straße
reicht bis in das Plangebiet (vgl. Abbildung 6).
Zeichenerklärung

Abbildung 6: Ausschnitt aus der Umgebungslärmkartierung Baden-Württemberg (2012) der LUBW.

Zusätzlich wurde eine Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Heine+Jud durchgeführt. Es werden Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, hierzu gehören technische Maßnahmen
an der Asphaltmischanlage sowie Lärmschutzwände auf dem Betriebsgelände. In Verbindung
mit den geplanten Maßnahmen werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts
eingehalten (vgl. Schalltechnische Untersuchung, Heine+Jud 2016).
Erholungsfunktion
Das Plangebiet selbst hat auf Grund der vorhandenen Nutzung als Acker bzw. Zierrasen, sowie
seiner Lage in der Landschaft eine geringe Erholungsfunktion. Am Nord- und Südrand verlaufen
Wirtschaftswege. Wander- oder Radwege sind für das Plangebiet nicht ausgewiesen.

Auswirkungen des Vorhabens
Durch die bestehende Vorbelastung des angrenzenden Gewerbegebiets sowie der B 36 kommt
es durch die geplante Asphaltmischanlage zu keinen, weiteren Lärmbelastungen. Da das Plangebiet keine Bedeutung für die Erholung hat, ist von keiner Beeinträchtigung der Erholungsfunktion auszugehen.

Ergebnis
Das Schutzgut Mensch ist von der Planung unerheblich betroffen. Negative Auswirkungen über
die bestehende Vorbelastung hinaus sind nicht zu erwarten.
Quellen:
-

REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN (2006): Regionale Klimaanalyse Südlicher Oberrhein (REKLISO)

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2.6

Juni 2017

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

Bestandsbeschreibung und -bewertung
Der Geltungsbereich schließt nord- und östlich an ein vorhandenes Gewerbegebiet an. Als Nutzungsstruktur liegt Acker bzw. Rollrasen vor. Das Gebiet selbst weist auf Grund seiner überwiegend intensiven ackerbaulichen Nutzung keine besondere landschaftliche Vielfalt auf. Als
strukturbildendes Element ist lediglich der innerhalb des Geltungsbereichs liegende Graben mit
seinen Saumstrukturen zu nennen. Es besteht eine erhebliche Vorbelastung durch die im Planungsgebiet verlaufende Hochspannungsleitung, sowie durch die bestehenden Gewerbegebäude mit Schornsteinen etc.

Auswirkungen des Vorhabens
Die baulichen Maßnahmen werden das Landschaftsbild unerheblich beeinträchtigen. Es ist kein
nennenswerter Verlust strukturbildender Landschaftselemente zu verzeichnen.
Zur weiteren Eingriffsminimierung enthalten die örtlichen Bauvorschriften Regelungen zur inneren Durchgrünung des Gebietes (Bepflanzung unbebauter Grundstücksflächen). Mit dem Baugesuch ist gemäß § 1 (5) Bauvorlagenverordnung ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

Ergebnis
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden insgesamt als unerheblich eingestuft. Durch
geeignete Eingrünungsmaßnahmen am Rand des geplanten Gewerbegebiets im Bereich des
geplanten Erdwalls wird eine hinreichende Eingriffskompensation erreicht.

2.7

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung und -bewertung
Es sind keine schützenswerten Kultur- oder Sachgüter bekannt.

Auswirkungen des Vorhabens / Ergebnis
Keine bekannt. Maßnahmen sind nicht erforderlich.

2.8

Wechselwirkungen

Aus den Wechselwirkungen ergibt sich keine zusätzliche Bedeutung bzw. Gefährdung von
Funktionen des Naturhaushaltes, die über die oben beschriebenen Auswirkungen hinaus zu
beachten wäre.

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3

Juni 2017

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung kann von einer weitgehenden Beibehaltung der bisherigen
Flächennutzung ausgegangen werden.

4

Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung / minimierung und zum Ausgleich

4.1

Eingriffsvermeidung / -minimierung

4.1.1

Schutzgüter Boden und Wasser (s. Hinweise zum Bebauungsplan)

-

-

Wenn möglich ist eine Wiederverwertung von Bodenaushub auf den Grundstücken zu gewährleisten.
Die Bodenversiegelung ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB auf das notwendige Maß zu beschränken.
Während der Baumaßnahmen ist auf eine Minimierung von Bodenverdichtung und Belastung durch fachgerechte Ausführung von Erdarbeiten zu achten.
Im Bereich von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen oder Ausgleichsflächen darf
keine Befahrung oder Lagerung von Baumaterial und Bodenmieten stattfinden.
Das zum Einsatz kommende Asphaltgranulat wird auf dem Betriebsgelände aufbereitet und
in Lagerhallen gelagert. Es kommen ausschließlich unbelastete Zuschläge Z0 (Mineral),
sowie Zuschlagsstoffe der Verwertungsklasse A (Asphaltgranulat) zum Einsatz.
Während den Ausführungen sind die einschlägigen DIN-Normen sowie die Trinkwasserverordnung zu beachten.
Stellplatzflächen und Fußwege sind wasserdurchlässig auszuführen (z.B. Dränpflaster, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen, wassergebundene Decke, etc.).
Unverschmutztes Niederschlagswasser soll, soweit unschädlich möglich, versickert werden.

4.1.2
-

Als Ausgleich für den Flächenverlust sind Vorgaben zur gärtnerischen Gestaltung der privaten Freiflächen und Pflanzungen von Bäumen in den örtlichen Bauvorschriften festzusetzen.

4.1.3
-

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Die Rodung von Gehölzen darf nur innerhalb der gesetzlich erlaubten Frist (01. Oktober bis
28. Februar) durchgeführt werden.

4.1.4
-

Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Mensch

Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und Geruchsemissionen sind gem. der Angaben im
jeweiligen Gutachten einzuhalten.

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

4.1.5
-

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

Das geplante Gewerbegebiet ist durch geeignete Maßnahmen in die Landschaft einzubinden. Hierzu wird der Erdwall um das Gelände mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt (vgl.
Kap. 4.2.1).

4.1.6
-

Juni 2017

Schutzgut Kultur und Sachgüter

Es sind im Planungsgebiet keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

4.2

Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches

4.2.1

Pflanzgebote (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

Für alle Pflanzgebote gilt generell: Im Rahmen der Fertigstellungspflege ist ein Anwachsen der
Gehölze zu gewährleisten. Dazu sind in den ersten 2 Vegetationsperioden nach der Pflanzung
folgende Pflegearbeiten durchzuführen:
1.
2.

Pflanzungen an der Grenze zur freien Landschaft sind auf Wildverbissschäden zu kontrollieren. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen vorzunehmen.
Bei Ausfall einzelner Pflanzen ist in Art und Qualität entsprechender Ersatz nachzupflanzen.

Eingrünung des Erdwalls:
Der nahezu vollständig um das Gewerbegebiet aufgeschüttete Erdwall ist mit heimischen Bäumen und Sträuchern nachfolgend aufgelisteter Arten zu bepflanzen.

Im Abstand von 4 m zur nördlich angrenzenden Straße, zur westlich verlaufenden Leitung sowie zur der südlich verlängerten Carl-Benz-Straße ist eine Baumreihe mit mittelkronigen Laubbäumen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der Abstand der Bäume untereinander soll 8 12 m betragen.
Artenauswahl Bäume:
Feldahorn (Acer campestre)
Sand-Birke (Betula pendula)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Artenauswahl Sträucher:
Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)
Corylus avellana (Gewöhnliche Hasel)
Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn)
Euonymus europaeus (Gemeines Pfaffenhütchen)
Ligustrum vulgare (Gewöhnlicher Liguster)
Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche)
Rosa canina (Hundsrose)
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)
Die zwischen den Bäumen und der Grenze des Erdwalls verbleibende Fläche sowie der gesamte östliche Bereich des Erdwalls ist mit Sträuchern in 2 versetzt zueinander angeordneten Rei-

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Juni 2017

hen zu bepflanzen. Der Pflanzabstand der Sträucher untereinander soll 1,5 m betragen. Bei
Ausfall einzelner Pflanzen ist entsprechender Ersatz nachzupflanzen.

4.3

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches

4.3.1

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung
Durch die Ausführung der Planung entsteht ein rechnerisches Defizit bezüglich des Schutzguts
Tiere und Pflanzen von 8.090 Ökopunkten.
Der Ausgleich wird durch folgende, bereits umgesetzte Maßnahme vom Ökokonto der Stadt
Lahr abgebucht:
Streuobstwiese "Vorderes Krämerstal", Lahr (am Schutterlindenberg)
Auf dem Flurstück 7348 mit einer Flächengröße von insgesamt 7.215 m2 wurde im Jahr 2006
ein Maisacker in eine extensiv gepflegte Streuobstwiese umgewandelt. Die Fläche befindet sich
im Eigentum der Stadt Lahr. Neben einer Tiefenlockerung mit anschließender Wieseneinsaat
wurden 41 Hochstamm-Apfelbäume gepflanzt. Zusätzlich wurden Ansitzwarten für Greifvögel
sowie Steinhaufen angelegt. Folgende Flächenanteile wurden bereits verbucht:
a) 2.400 m2 für B-Plan "Ernestraße"
b) 2.900 m2 für B-Plan "Areal Tramplerstraße"
es verbleiben 1.915 m2. Gemäß den Angaben der Stadt Lahr vom 03.03.2017 wurde eine Aufwertung von 13 ÖP/m2 angesetzt. Vom Beginn der Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung, jedoch
höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren wird eine jährliche Verzinsung von 3 % berechnet (ÖKVO, 2010). Der resultierende Punktgewinn errechnet sich somit aus:
Fläche: 1.915 m2 x 13 ÖP x (3% Zins x 10 Jahre) = 32.364 ÖP
Die Pflege und das Monitoring der Fläche werden von der Stadt Lahr sichergestellt.
Fotodokumentation:

Foto 1: Ausgangszustand der Streuobstwiese im Jahr 2006.

Foto 2,3: Zustand der
Streuobstwiese im
Jahr 2013.
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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

Abzüglich des Defizits verbleibt ein Überschuss von 24.274 Ökopunkten, der schutzgutübergreifend für den Ausgleich des Schutzguts Boden angerechnet wird.

4.3.2

Schutzgut Boden

Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung
Abzüglich des Ökopunkteüberschusses von der Ausgleichsmaßnahme zum Schutzgut Pflanzen
und Tiere verbleibt ein Kompensationsdefizit von 338.462 Ökopunkte für das Schutzgut Boden.
Für den Ausgleich wird eine Waldkalkung beabsichtigt. Der Wald befindet sich in Privatbesitz
des Grafen von Westphalen. Die Maßnahme wurde mit dem Waldbesitzer sowie dem zuständigen Revierförster Hr. Junele vorab abgestimmt. In Tabelle 5 werden Angaben zur Flächengröße, Flurstücke und Lage der einzelnen Teilflächen gemacht (vgl. Plananlage 2):
Tabelle 5: Bezeichnung, verfügbare Flächengröße und Lokalität zu der geplanten Waldkalkungsmaßnahme.

Bezeichnung
Einzelfläche

A
B
C
D
SUMME

Fläche (ha)

Flurstück

29,9
88,3
11,6
2,9
132,7

918
920
921
922

Gemarkung / Gewann

Reichenbach / Langeck
Reichenbach / Langeck
Reichenbach / Langeck
Reichenbach / Langeck

Folgende Berechnung zur benötigten Kalkungsfläche wird zugrunde gelegt:
Benötigter Ausgleich SG Boden:
- 362.736 - 24.274 = 338.462 ÖP Kompensationsbedarf
Anrechnung Waldkalkung mit 0,3 ÖP/m² (1 ÖP = 3,33 m²)
=> 338.462 x 3,33 = 1.127.078 m² / 112,7 ha Ausgleichsfläche im Wald (Kalkung)
Die Maßnahme wurde auf Anregung des LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz aufgenommen und ist in ein Projekt eingebunden, welches die Wiederherstellung
vorindustrieller (vor 1920) pH-Werte zum Ziel hat und gemeinsam mit der Forstlichen Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) betrieben wird.
Die vorgenannten Waldgrundstücke bilden eine zusammenhängende Waldfläche, die alle innerhalb des Wasserschutzgebietes "Sägeweiherquelle" Zone III und IIIA liegen. Das in der ca.
1,6 ha großen WSG Zone I und II gefasste Wasser, die innerhalb der Flst. Nr. 920 liegt, wird
seit geraumer Zeit nicht mehr für Trinkwasser genutzt. In den Waldflächen sind keine Biotope
verzeichnet, zu denen ein Abstand von 100 m von der Kalkung ausgespart werden müsste.
Durch die Kalkung von insgesamt 112,7 ha Waldfläche wird das Ausgleichsdefizit zum Schutzgut Boden vollständig kompensiert.

Dipl.-Ing. Horst Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

Juni 2017

5

Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsvorschläge

5.1

Standortalternativen und Begründung zur Auswahl

Die Prüfung von Standortalternativen wurde in Abstimmung mit der Stadt Lahr durchgeführt, die
dem Unternehmen eine Perspektive in Lahr bieten möchte.
Nach intensiven Abstimmungen und Abwägungen von 5 verschiedenen Standortalternativen
stellte die Stadt Lahr eine entsprechende Entwicklung im Bereich nordwestlich des bestehenden Industriegebiets West in Aussicht. "Die direkt um den geplanten Standort liegenden benachbarten Betriebe sind in Bezug auf eventuelle Emissionen unempfindlich [...] die Anbindung
an die B 415 (ehemalige B 36) kann über die gut ausgebaute Carl-Benz und Raiffeisenstraße
erfolgen" (Begründung zum B-Plan, RS Ingeniuere 18.01.2017). Der Stadtteil Langenwinkel
weist einen ausreichenden Abstand auf, die drei Aussiedlerhöfe wurden bei der Planung durch
die Erstellung von Lärm- und Staub/Geruchsgutachten auf mögliche Konflikte berücksichtigt.

5.2

Alternative Bebauungskonzepte und Begründungen zur Auswahl

Grundsätzlich verschiedene Bebauungskonzepte wurden nicht erarbeitet. Geplant ist eine
Mischanlage nach dem neuesten Stand der Technik. Der im Flächennutzungsplan dargestellte
Teilbereich "Flächen für Gemeindebedarf" ist bereits im bestehenden B-Plan "Industriegebiet
West" enthalten. Alle anderen Bereiche sind im FNP als "Flächen für Versorgung" oder geplante Gewerbeflächen dargestellt, derzeit aber noch als Außenbereich nach § 35 BauGB einzustufen, in dem nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind. Da es sich bei der geplanten Nutzung
nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

6

Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Die Darstellung und Bewertung erfolgt überwiegend verbal-argumentativ.
Für die Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen wurde zusätzlich eine rechnerische
Bilanzierung entsprechend der Biotopwertliste, Tabelle 1 zur Ökokontoverordnung (ÖKVO, 2010)
durchgeführt. Die Berechnung von Biotopwerten in einem Punktesystem muss allerdings als
Hilfsmittel angesehen werden, das dazu dient, einen vermittelbaren Anhaltspunkt über die Größenordnung des Eingriffs zu bekommen. Die Komplexität eines ökologischen Gefüges auf
räumlicher und zeitlicher Ebene wird dadurch oft nur ungenügend wiedergegeben! Letztlich obliegt auch die Festlegung des Kompensationsbedarfs einer verbal-argumentativen Begründung.

Das Schutzgut Boden wurde entsprechend dem LUBW-Leitfaden „Bewertung von Boden nach
ihrer Leistungsfähigkeit (Heft 23) bewertet. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgte entsprechend der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung“ (UM Baden-Württemberg, 2006).

Dipl.-Ing. Horst Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg

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Umweltbericht zum B-Plan „Industriegebiet West“, Stadt Lahr

7

Juni 2017

Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Umweltauswirkungen (Monitoring)

Zur Zeit ist der Bedarf an weiteren Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) nicht erkennbar. Nach der Bebauung des Gebiets und der Fertigstellung der Ausgleichsmaßnahmen
wird die Fläche abschließend begutachtet (Durchführungskontrolle) und gegebenenfalls über
weitere Überwachungsmaßnahmen entschieden.

8

Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Der Bebauungsplan "4. Änderung und Erweiterung Industriegebiet West“ in Lahr umfasst insgesamt eine 5,71 ha große Fläche. Das Planungsgebiet grenzt westlich an das bestehende Gewerbegebiet an und bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Derzeit wird das Plangebiet
überwiegend als Acker und Grünland genutzt. Innerhalb des Plangebiets selbst sind keine naturschutzfachlichen Schutzkategorien direkt betroffen. Es werden keine überörtlich bedeutsamen räumlichen Zielstellungen von der Planung berührt.
Als Eingriffsschwerpunkte sind zu nennen:
-

Der Verlust und die Beeinträchtigung von fruchtbarem Boden mit seinen vielfältigen ökologischen Funktionen durch Ausweisung von gewerblicher Baufläche.
Verringerung der Grundwasserneubildung in einem aus hydrogeologischer Sicht sensiblen
Bereich.

Durch verschiedene planungsrechtliche Festsetzungen kann ein Teil der Eingriffe minimiert
werden. Auf öffentlichen Grünflächen an den Rändern des Gewerbegebiets wird eine gute Eingrünung realisiert, die zugleich Schutz vor Immissionen bietet.
Das verbleibende Defizit für die Schutzgüter Boden und Tiere/Pflanzen von insgesamt
370.862 ÖP kann auf planexternen Flächen vollständig kompensiert werden.

Dipl.-Ing. Horst Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg

20

Zeichenerklärung
Biotoptyp / Biotoptypnummer / Wertigkeit
Entwässerungsgraben / 12.61 / mittel
Zierrasen / 33.80 / sehr gering
Acker / 37.11 / sehr gering
Straße asphaltiert / 60.21 / sehr gering

Geltungsbereich B-Plan "Industriegebiet West"
Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizität)
Bezugsfläche zur Eingriffsbilanzierung (Projektfläche
Fa. Vogelbau)
öffentliche Verkehrsfläche

Nachrichtliche Übernahme

(1)

Entwässerungsgraben, periodisch wasserführend

Quellen:
1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
(LUBW) - Daten aus dem Räumlichen Informationssystem (RIPS)

Stadt Lahr
Umweltbericht zum Bebauungsplan
"Industriegebiet-West"
Anlage 1 zum Umweltbericht

Bestandsanalyse
Maßstab, Plangröße: 1 : 1.500 / DIN A3
Datum:
06.03.2017
Bearbeitung:
H. Dietrich, M. Hevart, F. Kurz

¹

Kartengrundlage: Geobasisdaten, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, AZ.: 2851.9-1/19

Planung:
Dipl.-Ing. Horst Dietrich - Freier Landschaftsarchitekt
Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg Tel.: 0761/476 46 65

Zeichenerklärung
Kalkungsflächen
Flurstücke (Gesamtfläche: 123,7 ha)
Gemeindegrenze
Eigentümer: Graf von Westphalen
Revierförster: Hr. Junele

918

921
920

922

Stadt Lahr
Umweltbericht zum Bebauungsplan
"Industriegebiet-West"
Anlage 2 zum Umweltbericht

Ausgleichsmaßnahme Waldkalkung
Reichenbach
Maßstab, Plangröße: 1 : 10.000 / DIN A3
Datum:
07.03.2017
Bearbeitung:
M. Hevart

¹

Kartengrundlage: Geobasisdaten, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Baden-Württemberg (LGL), www.lgl-bw.de

Planung:
Dipl.-Ing. Horst Dietrich - Freier Landschaftsarchitekt
Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg Tel.: 0761/476 46 65

Zeichenerklärung
geplante Flächennutzung
Erdwall

Gewerbegebietsfläche
Grünstreifen

Verkehrsfläche

!.

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Pflanzgebote (vgl. Kap. 4.2.1 im Umweltbericht)
Entwässerungsgraben (umgelegt)

!
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Nachrichtliche Übernahme

Entwässerungsgraben, BESTAND

Geltungsbereich B-Plan "Industriegebiet West"
Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizität)

!
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!
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raben
twässerungsg
bestehender En
ÄLLT
TF
rdnung), EN
(Gewässer II .O

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Stadt Lahr
Umweltbericht zum Bebauungsplan
"Industriegebiet-West"
Anlage 3 zum Umweltbericht

Flächennutzung (PLANUNG)

¹

Kartengrundlage: Geobasisdaten, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, AZ.: 2851.9-1/19

Maßstab, Plangröße: 1 : 1.500 / DIN A3
Datum:
29.05.2017
Bearbeitung:
H. Dietrich, M. Hevart
Planung:
Dipl.-Ing. Horst Dietrich - Freier Landschaftsarchitekt
Lorettostr. 51
79100 Freiburg
Tel.: 0761/476 46 65