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Beschlussvorlage (Ableitung Oberflächenwasser Galgenberg BA II -Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 19.11.2012 Az.: 60/605 Bi

Drucksache Nr.: 141/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

28.01.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

------------

Betreff:

Ableitung Oberflächenwasser Galgenberg BA II
-Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Kanalisations- und
Straßenbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Technischen Ausschuss laut Gemeindeordnung
§ 39 Abs.1 Satz 2 in seiner Sitzung am 13.März 2013 den Auftrag zur Ausführung der
Kanalisations- und Straßenbauarbeiten zu erteilen.

Anlage(n):
Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 141/2012

Seite - 2 -

Begründung:
Nach dem bereits im Jahr 2012 der 1. Bauabschnitt des Bauvorhabens „Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Außengebiet Galgenberg“ ausgeführt worden ist, soll nunmehr im 2.
Bauabschnitt die Gesamtmaßnahme abgeschlossen werden.
Aufgrund der schwierigen Bedingungen in einem engbebauten Baufenster wird mit einer
Bauzeit von 6 – 7 Monaten gerechnet.
Um die Baumaßnahme im laufenden Haushaltsjahr 2013 einschließlich Abrechnung zum Abschluss bringen zu können, sollen die Arbeiten bereits in der 14.KW (Anfang April) aufgenommen werden. Dies setzt eine Vergabe im Monat März voraus. Da in diesem Monat jedoch keine Gemeinderatssitzung stattfindet soll die Vergabe im Technischen Ausschuss am
13. März erfolgen.
Wie die Vergangenheit zeigt, werden zudem bei Ausschreibungen früh zu Beginn eines neuen Jahres aus Sicht der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Regel für den Auftraggeber
zumeist die günstigsten Preise erzielt.
Laut Gemeindeordnung § 39 Abs.1 Satz 2 kann der Gemeinderat durch Beschluss einzelne
Angelegenheiten auf bestehende Ausschüsse übertragen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Technischen Ausschuss zu ermächtigen, in seiner Sitzung
am 13. März 2013 den Auftrag zur Ausführung der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten
zu erteilen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Michael Kleinthomä

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.