Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk
Datum: 19.11.2012 Az.: 60/605 Bi
Drucksache Nr.: 141/2012
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Gemeinderat
28.01.2013
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Stabsstelle
Recht
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Betreff:
Ableitung Oberflächenwasser Galgenberg BA II
-Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Kanalisations- und
Straßenbauarbeiten
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Technischen Ausschuss laut Gemeindeordnung
§ 39 Abs.1 Satz 2 in seiner Sitzung am 13.März 2013 den Auftrag zur Ausführung der
Kanalisations- und Straßenbauarbeiten zu erteilen.
Anlage(n):
Lageplan
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 141/2012
Seite - 2 -
Begründung:
Nach dem bereits im Jahr 2012 der 1. Bauabschnitt des Bauvorhabens „Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Außengebiet Galgenberg“ ausgeführt worden ist, soll nunmehr im 2.
Bauabschnitt die Gesamtmaßnahme abgeschlossen werden.
Aufgrund der schwierigen Bedingungen in einem engbebauten Baufenster wird mit einer
Bauzeit von 6 – 7 Monaten gerechnet.
Um die Baumaßnahme im laufenden Haushaltsjahr 2013 einschließlich Abrechnung zum Abschluss bringen zu können, sollen die Arbeiten bereits in der 14.KW (Anfang April) aufgenommen werden. Dies setzt eine Vergabe im Monat März voraus. Da in diesem Monat jedoch keine Gemeinderatssitzung stattfindet soll die Vergabe im Technischen Ausschuss am
13. März erfolgen.
Wie die Vergangenheit zeigt, werden zudem bei Ausschreibungen früh zu Beginn eines neuen Jahres aus Sicht der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Regel für den Auftraggeber
zumeist die günstigsten Preise erzielt.
Laut Gemeindeordnung § 39 Abs.1 Satz 2 kann der Gemeinderat durch Beschluss einzelne
Angelegenheiten auf bestehende Ausschüsse übertragen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Technischen Ausschuss zu ermächtigen, in seiner Sitzung
am 13. März 2013 den Auftrag zur Ausführung der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten
zu erteilen.
Karl Langensteiner-Schönborn
Michael Kleinthomä
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.