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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 12.07.2017 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 191/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

24.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung TEMPORÄRER PARKPLATZ aufgestellt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Gestaltungsplan im Entwurf

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 191/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Zur Landesgartenschau 2018 werden rund 800.000 Besucher erwartet. Dies entspricht rund
4.000 Besuchern täglich, bei einer Bandbreite von 2.500 – 8.000 Besuchern. In Extremfällen
kann die Bandbreite um bis zu 50% unter- bzw. überschritten werden.
Um dem Andrang an besucherstarken Tagen von bis zu 8.000 Personen gerecht zu werden,
werden rund 2.000 Parkplätze benötigt. Etwa 430 davon werden auf dem Gelände der Hochschule für Polizei realisiert. Für den restlichen Bedarf werden weitere Parkflächen benötigt, die
je nach Andrang flexibel geöffnet und angedient werden können. Die Flächen sollen möglichst
zusammenhängend liegen, um die Kosten bei der Bewirtschaftung und dem Shuttle-Dienst zu
minimieren.
Nach Prüfung mehrerer Varianten ist nun geplant, angrenzend an das Industriegebiet-West
entlang des Hinlehrewegs, auf den Flurstücken 8479-8483, sowie 8486, 8493 und einem Teil
des Flurstücks 8484 einen temporären Parkplatz mit Shuttleandienung zu schaffen. Die Fläche
beträgt ca. 40.000 m². Ein Großteil der Flächen ist bereits im Eigentum der Stadt und auch für
das Flurstück 8480 ist voraussichtlich eine Einigung mit dem Eigentümer absehbar.
Für den temporären Parkplatz sollen die Zufahrten asphaltiert und die Fahrgassen geschottert
werden. Bei den Parkflächen soll rund ein Drittel ebenfalls geschottert werden, die übrige Fläche wird als ertüchtigter Rasen ausgebildet. Die Pachtverträge für die landwirtschaftliche Nutzung sind fristgerecht zu kündigen, um die Nutzung als temporären Parkplatz zu ermöglichen.
Nach der Beendigung der Landesgartenschau werden ein vollständiger Rückbau und die Ertüchtigung als landwirtschaftliche Fläche erfolgen. Die Landesgartenschau GmbH wird, bis die
Flächen wieder nutzbar sind, den Landwirten eine Entschädigung zukommen lassen.
Als Infrastruktur sind 3 Toilettencontainer und ein automatisiertes Parkverfahren mit mobilen
Schranken vorgesehen. Die dazu notwendigen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen sollen
an den Bestand im Hinlehreweg angeschlossen werden. Ebenfalls ist eine Bushaltestelle für
den Shuttlebetrieb geplant.
Hierfür müssen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Für den
geplanten Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan eine gewerbliche Baufläche als Erweiterung des Industriegebiets sowie eine landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, somit
ist ein Bebauungsplan notwendig um es umzusetzen. Da es sich um eine temporäre Nutzung
handelt, wird der Bebauungsplan nach der Landesgartenschau aufgehoben. Vor einer weiteren dauerhaften Ansiedlung im Erweiterungsbereich des Industriegebiets-West ist eine Gesamtkonzeption mit neuem Straßenanschluss zu erarbeiten und vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, nun den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange zu fassen. Diese könnte in der Zeit
vom 31. Juli bis zum 18. August 2017 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.