Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
24. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 12.07.2017 Az.: -0691/Ha Drucksache Nr.: 191/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 24.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussvorschlag: 1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung TEMPORÄRER PARKPLATZ aufgestellt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Anlage(n): - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Gestaltungsplan im Entwurf BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 191/2017 Seite - 2 - Begründung: Zur Landesgartenschau 2018 werden rund 800.000 Besucher erwartet. Dies entspricht rund 4.000 Besuchern täglich, bei einer Bandbreite von 2.500 – 8.000 Besuchern. In Extremfällen kann die Bandbreite um bis zu 50% unter- bzw. überschritten werden. Um dem Andrang an besucherstarken Tagen von bis zu 8.000 Personen gerecht zu werden, werden rund 2.000 Parkplätze benötigt. Etwa 430 davon werden auf dem Gelände der Hochschule für Polizei realisiert. Für den restlichen Bedarf werden weitere Parkflächen benötigt, die je nach Andrang flexibel geöffnet und angedient werden können. Die Flächen sollen möglichst zusammenhängend liegen, um die Kosten bei der Bewirtschaftung und dem Shuttle-Dienst zu minimieren. Nach Prüfung mehrerer Varianten ist nun geplant, angrenzend an das Industriegebiet-West entlang des Hinlehrewegs, auf den Flurstücken 8479-8483, sowie 8486, 8493 und einem Teil des Flurstücks 8484 einen temporären Parkplatz mit Shuttleandienung zu schaffen. Die Fläche beträgt ca. 40.000 m². Ein Großteil der Flächen ist bereits im Eigentum der Stadt und auch für das Flurstück 8480 ist voraussichtlich eine Einigung mit dem Eigentümer absehbar. Für den temporären Parkplatz sollen die Zufahrten asphaltiert und die Fahrgassen geschottert werden. Bei den Parkflächen soll rund ein Drittel ebenfalls geschottert werden, die übrige Fläche wird als ertüchtigter Rasen ausgebildet. Die Pachtverträge für die landwirtschaftliche Nutzung sind fristgerecht zu kündigen, um die Nutzung als temporären Parkplatz zu ermöglichen. Nach der Beendigung der Landesgartenschau werden ein vollständiger Rückbau und die Ertüchtigung als landwirtschaftliche Fläche erfolgen. Die Landesgartenschau GmbH wird, bis die Flächen wieder nutzbar sind, den Landwirten eine Entschädigung zukommen lassen. Als Infrastruktur sind 3 Toilettencontainer und ein automatisiertes Parkverfahren mit mobilen Schranken vorgesehen. Die dazu notwendigen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen sollen an den Bestand im Hinlehreweg angeschlossen werden. Ebenfalls ist eine Bushaltestelle für den Shuttlebetrieb geplant. Hierfür müssen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Für den geplanten Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan eine gewerbliche Baufläche als Erweiterung des Industriegebiets sowie eine landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, somit ist ein Bebauungsplan notwendig um es umzusetzen. Da es sich um eine temporäre Nutzung handelt, wird der Bebauungsplan nach der Landesgartenschau aufgehoben. Vor einer weiteren dauerhaften Ansiedlung im Erweiterungsbereich des Industriegebiets-West ist eine Gesamtkonzeption mit neuem Straßenanschluss zu erarbeiten und vorzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, nun den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange zu fassen. Diese könnte in der Zeit vom 31. Juli bis zum 18. August 2017 erfolgen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.