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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 11.07.2017 Az.: 922.5315

Drucksache Nr.: 194/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

24.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben;
Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2017 weitere überplanmäßige Ausgaben
bei der Haushaltsstelle 1.8800.500500 (Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost) in Höhe von € 17.500,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei Finanzposition 1.9100.808000 (Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten) in Höhe von
17.500,- €.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 194/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Im Haushaltsplan 2017 sind für die Gebäudeunterhaltung auf dem Flughafenareal
Ost Mittel in Höhe von pauschal 100.000,- € veranschlagt worden. Mit den veranschlagten Haushaltsmitteln werden einerseits die jährlichen Instandhaltungsrücklagenzuführungen für das Gebäude A 70, bei dem die Stadt Lahr Teileigentümerin ist,
bestritten und anderseits die laufenden Gebäudeunterhaltungen der Bestandsgebäude geleistet.
Mit den restlichen freien Mitteln sollen in diesem Jahr Dachundichtigkeiten bei Gebäude B 101 beseitigt sowie die Heizung bei Gebäude A 65 erneuert werden. Beide
Maßnahmen sind dringend und unabdingbar durchzuführen. Wegen der aus § 10
EnEV resultierenden Pflicht zur Außerbetriebsetzung von Heizungsanlagen, die vor
dem 01.01.1985 eingebaut wurden, ist der Austausch der Heizungsanlage bei Gebäude A 65 zwingend durchzuführen. Eine Verschiebung der Maßnahme ist nicht
möglich.
Die Dachabdichtung des Gebäude B 101 ist bereits beauftragt. Die Heizungserneuerung wurde aktuell ausgeschrieben.
Die zur Durchführung der Maßnahmen eingeplanten Mittel reichen insgesamt nicht
aus um alle Maßnahmen durchzuführen. Aus diesem Grunde hat der Haupt- und
Personalausschuss in der Sitzung am 29.05.2017 überplanmäßige Mittel von
61.500 € bewilligt.
Auf Basis dieses Beschlusses wurde der mit der Bewirtschaftung des Areals beauftragten Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) die Freigabe
zur Ausschreibung der Heizungserneuerung bei Gebäude A 65 erteilt. Die geschätzten Gesamtausgaben lagen inkl. Gasanschluss und Ingenieurleistungen bei brutto
56.400 €. Der Austausch der Heizung wurde dabei mit 38.200 € veranschlagt.
Die IGZ GmbH hat insgesamt 6 Handwerksbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich 1 Betrieb hat ein Angebot abgegeben, wobei dieses Angebot wegen
eines Formfehlers nicht gewertet werden konnte. Dieses Angebot lag jedoch schon
bei 55.962,00 €. Hier kämen noch die Ausgaben für den Gasanschluss und die Ingenieurleistungen hinzu. Insgesamt wäre mit Ausgaben von bis zu 73.900 €, also
17.500 € mehr als bislang geplant zu rechnen.
Aufgrund des nicht wertbaren Ausschreibungsergebnisses wird die IGZ GmbH nunmehr versuchen die Heizungserneuerung im freihändigen Vergabeverfahren zu beauftragen. Dabei muss aktuell mit Mehrausgaben von bis zu 17.500 € gerechnet
werden. Diese weiteren Mittel wären zusätzlich überplanmäßig bereitzustellen.
Nach der Hauptsatzung ist der Haupt- und Personalausschuss für die Bewilligung
von überplanmäßigen Mitteln in dieser Höhe zuständig. Dieser ist jedoch nicht mehr
rechtzeitig vor Beginn der Sommerpause zu erreichen. Aus diesem Grunde wird dem
Gemeinderat die Bewilligung der überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Entscheidung
vorgelegt. Ohne die weitere Mittelbewilligung ist die rechtzeitige Umsetzung der
Maßnahme zur Heizperiode gefährdet.
…

Drucksache 194/2017

Seite - 3 -

Die Mehrausgaben in Höhe von € 17.500,- können durch Minderausgaben bei Finanzposition 1.9100.808000 (Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten) in voller Höhe
gedeckt werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer