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Informationsvorlage (Städtebauliches Erneuerungsgebiet KANADARING - Abschluss von zwei Vereinbarungen zwischen der Stadt Lahr und der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Erneuerung…

                                    
                                        Information
Amt: 622
Brucker

Datum: 11.07.2017

Az.: 62/622-M

Drucksache Nummer:
195/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtebauliches Erneuerungsgebiet KANADARING - Abschluss von zwei Vereinbarungen zwischen der Stadt Lahr und der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH über
die Erneuerung (umfassende Modernisierung und Instandsetzung) der Gebäude
- Kanadaring 79 (am Kreisverkehr), 81/83, 85/87 89/91 (Tor zum Kanadaring) und
- Kanadaring 47/49 und 51/53 (Zeilen am Schutterplatz)

Mitteilung:

Der Abschluss der o.g. Erneuerungsvereinbarungen hinsichtlich der Gebäude Kanadaring 79 -91 sowie 47 - 53 und deren Inhalt wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden K 47 - 53
Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden K 79 - 91

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 195/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr beabsichtigt, an den im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befindlichen Gebäuden Kanadaring 79, 81/83, 85/87 und 89/91 (Lage: zwischen Kreisverkehr und Quartiersmitte) sowie -in einem weiteren Block- an den Gebäuden Kanadaring 47/49 und 51/53 umfassende Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Baumaßnahmen, deren Kosten mit ca. 5,75 Mio € bzw. 2,65 Mio € kalkuliert sind
und in Höhe von max. 35%, d.h. mit ca. 2,015 Mio € bzw. 0,928 Mio € bezuschusst werden
(davon zu 60% aus Bund-Länder-Programm SSP, zu 40% durch die Stadt Lahr) sollen in
diesen Tagen beginnen und im Sommer 2019 beendet sein. Die beiliegenden, Ende Juni
2017 zwischen Stadt und Städt. Wohnungsbau GmbH Lahr abgeschlossenen Vereinbarungen sind jeweils Grundlage für die Städtebauförderung und in deren Kontext Voraussetzung
für einen förderunschädlichen Baubeginn.
Abschluss und Vollzug der beiden Vereinbarungen erfolgen in Umsetzung folgender Gemeinderatsbeschlüsse:
-Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt –SSP“ mit hinterlegter
Kosten- und Finanzierungsübersicht, Festlegung des Förderrahmens, Beschluss vom
27.10.2014
-förmliche Festsetzung des Erneuerungsgebietes „Kanadaring“, Zugrundelegung der Sanierungsziele, mitunter die umfassende Modernisierung der relevanten Gebäude, Beschluss
vom 20.04.2015
-Rahmenplanung (Fortschreibung) städtebauliches Konzept, Beschluss vom 27.07.2015
Die Abfassung der relevanten Erneuerungsvereinbarungen entstand in enger Abstimmung
mit den Sanierungsbeteiligten, insbesondere auch unter Beteiligung des Rechtsamtes (dessen vorm. Leiter, Herrn Biendl, finales Abstimmungsgespräch am 08.09.2016 in
großer Beteiligtenrunde –Protokoll-), und unter Berücksichtigung der für die Förderung maßgeblichen Vergabevorschriften.
Mit den durch o.g. Vereinbarungen initiierten Vorhaben werden wiederum ganz wesentliche
Sanierungsziele verfolgt. Die entsprechenden Gebäudemodernisierungen stellen nach der
nahezu abgeschlossenen Erneuerung der Gebäude Schwarzwaldstraße 51, 53 und 55 und
den im 2. Quartal 2017 begonnenen Maßnahmen an den Gebäuden Kanadaring 20, 22 und
24 (Erneuerungsvereinbarung vom 13./14.03.2017) –die Gebäudemodernisierungen betreffend- zwei weitere große Blockprojekte der Städt. Wohnungsbau GmbH Lahr (STW) im festgesetzten Erneuerungsgebiet Kanadaring dar. Mit deren Abschluss im Sommer 2019 sind
dann alle im aktuellen Sanierungsgebiet Kanadaring (Satzung vom 25.04.2015) gelegenen
Gebäude im Sinne der Sanierungsziele grundlegend erneuert.
Insofern könnte zu gegebener Zeit erwogen werden, das derzeitige Erneuerungsgebiet mit
Blick auf die in seiner unmittelbaren Umgebung fortbestehenden städtebaulichen Missstände
(an Gebäuden der STW, öffentlichen/privaten Frei-/Verkehrsflächen) in zweckmäßiger Weise
zu erweitern. Eine solche Option besteht umso mehr, als der bislang für die städtebauliche
Erneuerung des -per Satzung festgelegten, aber im Verlaufe durchaus erweiterbaren- Gebiets Kanadaring bestimmte Bewilligungszeitraum erst am 30.04.2024 endet.

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Tilman Petters

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Ralph Brucker