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Beschlussvorlage (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg - Einführung bei der Stadt Lahr)

25. September 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 21.08.2017 Az.: 902.07

Drucksache Nr.: 216/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.09.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg
- Einführung bei der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt, den Zeitpunkt für die Umstellung des Haushaltswesens der Stadt Lahr auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vom 01.01.2019 auf den 01.01.2020 zu verschieben.
2. In der Funktion als Stiftungsrat beschließt der Gemeinderat die Verschiebung der
Einführung des NKHR analog der Nr. 1.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 216/2017

Seite - 2 -

Begründung:

I. Hintergrund
Der Landtag von Baden-Württemberg hat im Jahr 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen, das mit einer Änderung der Gemeindehaushalts- und der
Gemeindekassenverordnung einherging. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen müssen die Kommunen in Baden-Württemberg ihr Haushalts- und Rechnungswesen
spätestens ab dem 01.01.2020 nach dem neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) führen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Sitzung am 16.11.2015
Mit einstimmigem Votum den Beschluss gefasst, das Haushaltswesen der Stadt Lahr mit
Wirkung zum 01.01.2019 auf das NKHR umzustellen.

II. Aktueller Projektstand
Die Einführungsarbeiten bzw. Umstellungsvorbereitungen wurden Ende 2015 unter Federführung der Stadtkämmerei begonnen. Das Gesamtprojekt ist in sieben Teilprojekte untergliedert, die jeweils eine Vielzahl an einzelnen Arbeitspaketen mit vielschichtigen und komplexen
Arbeitsschritten beinhalten.
Zu den wesentlichen Aufgaben im Zuge der Umstellung zählen die Erstellung des Produktplans der Stadt Lahr, der Neuaufbau der Kostenleistungsrechnung, der produktorientierte
Haushalt und die Budgetierung, die Anpassung der Bilanzierung sowie die Erstellung einer
Eröffnungsbilanz. Hervorzuheben ist der Bereich der Vermögensbewertung, bei dem sehr
zeitaufwendige und dezernatsübergreifende Arbeitsprozesse angelaufen und in weiten Teilen
noch anhängig sind.
In den letzten Monaten war im Rahmen des Projektablaufs zunehmend festzustellen, dass
der erhebliche Bearbeitungsaufwand in den Teilprojekten – insbesondere bei der Vermögensbewertung – der sehr hohen Auslastung der städtischen Facheinheiten aufgrund der
Vielzahl an zu betreuenden Maßnahmen und hauptsächlich der bekannten Großprojekte
(Landesgartenschau 2018, Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring etc.) konträr gegenüber
steht.
Aus diesem Grund sowie im Weiteren unter Berücksichtigung der verfügbaren
personellen Ressourcen der Stadtkämmerei als projektleitende Facheinheit, wurde die Kämmerei beauftragt, mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF)
auszuloten, ob bzw. welche Möglichkeiten hinsichtlich einer eventuellen Verschiebung des
Einführungszeitpunktes auf den 01.01.2020 bestehen.

III. Angebot zur Verschiebung des Umstellungszeitpunktes
Nach interner Prüfung hat die KIVBF mitgeteilt, dass der Stadt Lahr vor dem Hintergrund der
geschilderten Situation angeboten werden kann, die Umstellung um ein Jahr auf den
01.01.2020 zu verschieben. Das entsprechende schriftliche Angebot der KIVBF liegt zwischenzeitlich vor.

Drucksache 216/2017

Seite - 3 -

Durch eine Verschiebung der bisher zum 01.01.2019 geplanten Umstellung des Haushaltswesens der Stadt Lahr auf das NKHR um eine Jahr würde bei der KIVBF ein zusätzlicher
Bedarf an Ressourcen entstehen. Deshalb sehen die Angebotsunterlagen der KIVBF zusätzliche Projektkosten von ca. 17.500,-- € vor, die einmalig auf die Stadt Lahr umzulegen wären.
Die Verschiebung des Umstellungszeitpunktes betrifft analog das städtische Treuhandvermögen (Hospital- und Armenfonds Lahr). Bezüglich der Umstellung des Abwasserverbandes
Raumschaft Lahr wird die Verbandsverwaltung im Rahmen der nächsten Sitzung eine gleich
lautende Empfehlung an die Verbandsversammlung aussprechen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer