Beschlussvorlage (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg - Einführung bei der Stadt Lahr)
25. September 2017
Beschlussvorlage Amt: 201 Herzog Datum: 21.08.2017 Az.: 902.07 Drucksache Nr.: 216/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.09.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg - Einführung bei der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt, den Zeitpunkt für die Umstellung des Haushaltswesens der Stadt Lahr auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vom 01.01.2019 auf den 01.01.2020 zu verschieben. 2. In der Funktion als Stiftungsrat beschließt der Gemeinderat die Verschiebung der Einführung des NKHR analog der Nr. 1. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 216/2017 Seite - 2 - Begründung: I. Hintergrund Der Landtag von Baden-Württemberg hat im Jahr 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen, das mit einer Änderung der Gemeindehaushalts- und der Gemeindekassenverordnung einherging. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen müssen die Kommunen in Baden-Württemberg ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem 01.01.2020 nach dem neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) führen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Sitzung am 16.11.2015 Mit einstimmigem Votum den Beschluss gefasst, das Haushaltswesen der Stadt Lahr mit Wirkung zum 01.01.2019 auf das NKHR umzustellen. II. Aktueller Projektstand Die Einführungsarbeiten bzw. Umstellungsvorbereitungen wurden Ende 2015 unter Federführung der Stadtkämmerei begonnen. Das Gesamtprojekt ist in sieben Teilprojekte untergliedert, die jeweils eine Vielzahl an einzelnen Arbeitspaketen mit vielschichtigen und komplexen Arbeitsschritten beinhalten. Zu den wesentlichen Aufgaben im Zuge der Umstellung zählen die Erstellung des Produktplans der Stadt Lahr, der Neuaufbau der Kostenleistungsrechnung, der produktorientierte Haushalt und die Budgetierung, die Anpassung der Bilanzierung sowie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz. Hervorzuheben ist der Bereich der Vermögensbewertung, bei dem sehr zeitaufwendige und dezernatsübergreifende Arbeitsprozesse angelaufen und in weiten Teilen noch anhängig sind. In den letzten Monaten war im Rahmen des Projektablaufs zunehmend festzustellen, dass der erhebliche Bearbeitungsaufwand in den Teilprojekten – insbesondere bei der Vermögensbewertung – der sehr hohen Auslastung der städtischen Facheinheiten aufgrund der Vielzahl an zu betreuenden Maßnahmen und hauptsächlich der bekannten Großprojekte (Landesgartenschau 2018, Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring etc.) konträr gegenüber steht. Aus diesem Grund sowie im Weiteren unter Berücksichtigung der verfügbaren personellen Ressourcen der Stadtkämmerei als projektleitende Facheinheit, wurde die Kämmerei beauftragt, mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) auszuloten, ob bzw. welche Möglichkeiten hinsichtlich einer eventuellen Verschiebung des Einführungszeitpunktes auf den 01.01.2020 bestehen. III. Angebot zur Verschiebung des Umstellungszeitpunktes Nach interner Prüfung hat die KIVBF mitgeteilt, dass der Stadt Lahr vor dem Hintergrund der geschilderten Situation angeboten werden kann, die Umstellung um ein Jahr auf den 01.01.2020 zu verschieben. Das entsprechende schriftliche Angebot der KIVBF liegt zwischenzeitlich vor. Drucksache 216/2017 Seite - 3 - Durch eine Verschiebung der bisher zum 01.01.2019 geplanten Umstellung des Haushaltswesens der Stadt Lahr auf das NKHR um eine Jahr würde bei der KIVBF ein zusätzlicher Bedarf an Ressourcen entstehen. Deshalb sehen die Angebotsunterlagen der KIVBF zusätzliche Projektkosten von ca. 17.500,-- € vor, die einmalig auf die Stadt Lahr umzulegen wären. Die Verschiebung des Umstellungszeitpunktes betrifft analog das städtische Treuhandvermögen (Hospital- und Armenfonds Lahr). Bezüglich der Umstellung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr wird die Verbandsverwaltung im Rahmen der nächsten Sitzung eine gleich lautende Empfehlung an die Verbandsversammlung aussprechen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer