Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Gaskonzession; Beschluss über die Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 02.08.2017 Az.: 813.90

Drucksache Nr.: 201/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Gaskonzession;
Beschluss über die Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt das Ergänzungsgutachten zur Vereinbarkeit des
Konzessionsvertrages mit § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO vom 25.09.2017 zur
Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Gaskonzession an die bnNETZE
GmbH zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
a. den Beschluss Ziff. 2 gem. § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen,
b. das Konzessionsvertragsangebot der bnNETZE GmbH in der Fassung
vom 01.09.2017 in Abstimmung mit der bnNETZE GmbH in unwesentlichen Punkten anzupassen, soweit sich dies, insbesondere auf Grund von
Forderungen der Kommunalaufsicht, als erforderlich erweisen sollte, sowie
c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO den Konzessionsvertrag mit der bnNETZE GmbH abzuschließen.
- Vergabeempfehlung (vertraulich)
- ergänzende gutachtliche Stellungnahme gem. § 107 Abs. 1 GemO (vertraulich)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 201/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages mit der badenova
AG & Co. KG zum 31.12.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2015
sowie im Bundesanzeiger vom 23.12.2015 bekannt gemacht. Interessierte Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 01.04.2016, 12 Uhr, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages bei der Stadt Lahr anzuzeigen.
Innerhalb dieser Frist ist lediglich eine Interessenbekundung, namentlich der
bnNETZE GmbH, vertreten durch die badenova AG & Co. KG, bei der Stadt eingegangen.
Die Stadt hat der bnNETZE GmbH mit Schreiben vom 22.11.2016 den vom Gemeinderat beschlossenen Verfahrensbrief mit den für die Konzessionierungsentscheidung
maßgeblichen Gesichtspunkten übersandt und sie zur Abgabe eines Angebots bis
spätestens 16.02.2017, 12 Uhr, aufgefordert. Die bnNETZE GmbH hat daraufhin ihr
Angebot vom 10.02.2017 eingereicht. Die Stadt hat das Angebot überprüfen lassen.
Die Prüfung hat ergeben, dass das Angebot der bnNETZE GmbH vom 10.02.2017
form- und fristgerecht eingegangen ist und die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit und zur Leistungsfähigkeit enthält. Die Inhalte des angebotenen Konzessionsvertrages wurden in einem persönlichen Gespräch am 01.08.2017 erörtert. Daraufhin hat die bnNETZE GmbH die städtischen Interessen an einer Anpassung des
Konzessionsvertrages vom 10.02.2017 aufgenommen und in einem verbesserten
Vertragsangebot vom 01.09.2017 umgesetzt. In Anerkennung der kommunalen Interessen hat sie damit den Grundstein für eine auch weiterhin vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt. Das Angebot entspricht den aufgestellten Vergabekriterien der Stadt Lahr sehr gut und ist geeignet, den Gasnetzbetrieb in der Stadt
Lahr nach den Zielen des § 1 EnWG zu gewährleisten. Auf die beigefügte Vergabeempfehlung der Kanzlei W2K vom 25.09.2017 wird verwiesen.
Das Konzessionsvertragsangebot entspricht darüber hinaus den kommunalrechtlichen Anforderungen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO. Die Begutachtung nach
§ 107 Abs. 1 Satz 2 GemO erfolgte durch die Kanzlei W2K und kam zu dem Ergebnis, dass die Erfüllung der Aufgaben der Stadt durch die konzessionsvertraglichen
Bestimmungen nicht gefährdet wird und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen
der Stadt und ihrer Einwohner gewahrt sind.
Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsicht vorzulegen. Der Vertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn binnen Monatsfrist keine
Beanstandungen erfolgen (§ 121 Abs. 2 GemO).
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung.
Die als Anlagen beigefügte Vergabeempfehlung sowie ergänzende gutachtliche Stellungnahme enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der badenova/bnNETZE
und dürfen aus diesem Grunde nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer