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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Evermann

Datum: 22.08.2017 Az.: 453.05

Drucksache Nr.: 218/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

05.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Jugendgemeinderat

12.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen gemäß
§11 KJHG

Beschlussvorschlag:

Der Erhöhung des Zuschusses von Euro 2,50 auf Euro 5,00 und damit die Änderung
der Richtlinien gemäß §11 KJHG werden beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2018
sind Euro 10.000,-- anzumelden.

Anlage(n):
Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewähung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 218/2017

Seite - 2 -

Begründung:
1. Sachverhalt
Die Stadt Lahr gewährt seit vielen Jahrzehnten anerkannten freien Vereinigungen der Jugendhilfe,
Jugendverbänden, sonstigen Jugendgemeinschaften, Religionsgemeinschaften des öffentlichen
Rechts, Vereinen sowie juristischen Personen, deren Zweck es ist, Menschen in ihrer Entwicklung zu
fördern, sie zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung zu befähigen sowie
zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen, Zuschüsse für jugendpflegerische Veranstaltungen mit Übernachtungen in Höhe von Euro 2,50 pro Übernachtung und Teilnehmer/in.
Die Rechnungsergebnisse betrugen im Jahr 2015 Euro 4.803 und im Jahr 2016 Euro 3.505. Der
Haushaltsansatz im Jahr 2015 beträgt Euro 5.500. Derzeit gemeldet für den Haushaltsplan 2018 sind
Euro 5.000. Im Jahr 2015 wurden 19 Maßnahmen mit 377 Teilnehmenden gefördert und im Jahr
2016 17 Maßnahmen mit 356 Teilnehmenden.

2. Stellungnahme der Verwaltung
Die seit Januar 1997 geltenden Richtlinien einschließlich der Änderungen ab dem 01.01.2002 haben
sich bewährt und sollen bis auf die Höhe des Zuschusses so weiterhin beibehalten werden. Ab
01.01.2018 sollen für anerkannte Maßnahmen in Zelten und Häusern pro Übernachtung und Teilnehmer/in nicht mehr ein Betrag von Euro 2,50 sondern ein Betrag von Euro 5,00 gewährt werden.
Wie schon in den bisherigen Richtlinien formuliert, wird maximal der ungedeckte Aufwand bezuschusst, was sich ebenfalls bewährt hat.
Der zukünftige Zuschuss von Eure 5,00 ermöglicht den Veranstaltern von Jugend- und Freizeitmaßnahmen sowie für Bildungsveranstaltungen ein niedrigeres Teilnehmerentgelt festzusetzen, der insbesondere Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme ermöglichen kann. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss ein Anreiz für Jugendgruppen, Jugendverbände und
Vereine über ihre eigentliche Arbeit hinaus sein, zusätzliche Maßnahmen und Veranstaltungen anzubieten.
Da die Verwaltung ab 01.01.2018 auch in den Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften eine generelle Bezuschussung vorschlägt,
dass zukünftig für Besuche in anderen Städten ein Betrag von Euro 5,00 pro Übernachtung bezahlt
werden soll, sollte eine gleiche Zuschusshöhe pro Teilnehmer/in zum Tragen kommen.
Auf Grund der Erhöhung des Zuschusses von Euro 2,50 auf Euro 5,00 müsste der Haushaltsansatz
für das Jahr 2018 von Euro 5.000 auf Euro 10.000 erhöht werden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter