Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG )
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage Amt: 50 Evermann Datum: 22.08.2017 Az.: 453.05 Drucksache Nr.: 218/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 05.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 09.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Jugendgemeinderat 12.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG Beschlussvorschlag: Der Erhöhung des Zuschusses von Euro 2,50 auf Euro 5,00 und damit die Änderung der Richtlinien gemäß §11 KJHG werden beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind Euro 10.000,-- anzumelden. Anlage(n): Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewähung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 218/2017 Seite - 2 - Begründung: 1. Sachverhalt Die Stadt Lahr gewährt seit vielen Jahrzehnten anerkannten freien Vereinigungen der Jugendhilfe, Jugendverbänden, sonstigen Jugendgemeinschaften, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereinen sowie juristischen Personen, deren Zweck es ist, Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung zu befähigen sowie zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen, Zuschüsse für jugendpflegerische Veranstaltungen mit Übernachtungen in Höhe von Euro 2,50 pro Übernachtung und Teilnehmer/in. Die Rechnungsergebnisse betrugen im Jahr 2015 Euro 4.803 und im Jahr 2016 Euro 3.505. Der Haushaltsansatz im Jahr 2015 beträgt Euro 5.500. Derzeit gemeldet für den Haushaltsplan 2018 sind Euro 5.000. Im Jahr 2015 wurden 19 Maßnahmen mit 377 Teilnehmenden gefördert und im Jahr 2016 17 Maßnahmen mit 356 Teilnehmenden. 2. Stellungnahme der Verwaltung Die seit Januar 1997 geltenden Richtlinien einschließlich der Änderungen ab dem 01.01.2002 haben sich bewährt und sollen bis auf die Höhe des Zuschusses so weiterhin beibehalten werden. Ab 01.01.2018 sollen für anerkannte Maßnahmen in Zelten und Häusern pro Übernachtung und Teilnehmer/in nicht mehr ein Betrag von Euro 2,50 sondern ein Betrag von Euro 5,00 gewährt werden. Wie schon in den bisherigen Richtlinien formuliert, wird maximal der ungedeckte Aufwand bezuschusst, was sich ebenfalls bewährt hat. Der zukünftige Zuschuss von Eure 5,00 ermöglicht den Veranstaltern von Jugend- und Freizeitmaßnahmen sowie für Bildungsveranstaltungen ein niedrigeres Teilnehmerentgelt festzusetzen, der insbesondere Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme ermöglichen kann. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss ein Anreiz für Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine über ihre eigentliche Arbeit hinaus sein, zusätzliche Maßnahmen und Veranstaltungen anzubieten. Da die Verwaltung ab 01.01.2018 auch in den Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften eine generelle Bezuschussung vorschlägt, dass zukünftig für Besuche in anderen Städten ein Betrag von Euro 5,00 pro Übernachtung bezahlt werden soll, sollte eine gleiche Zuschusshöhe pro Teilnehmer/in zum Tragen kommen. Auf Grund der Erhöhung des Zuschusses von Euro 2,50 auf Euro 5,00 müsste der Haushaltsansatz für das Jahr 2018 von Euro 5.000 auf Euro 10.000 erhöht werden. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter