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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 13.09.2017 Az.: 922.6051

Drucksache Nr.: 215/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr.

Anlage(n):
Darlehensvereinbarung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 215/2017

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Begründung:
I.

Entwicklung gemeindliches Darlehen

Der Gemeinderat hat am 20.01.1997 beschlossen, die im Betriebsvermögen der
Stadtwerke gehaltenen Aktien an der Elektrizitätswerk Mitteladen AG zum
01.02.1997 zu Buchwerten in den Bäderbetrieb der Stadt Lahr zu übertragen. Des
Weiteren wurde beschlossen, den Bäderbetrieb, bestehend aus den zwei Betriebszweigen Terrassenbad und Hallenbad, zum 01.01.1998 aus dem Haushalt der Stadt
Lahr auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ zu führen. Im Zuge des Beschlusses der Eröffnungsbilanz wurde auch
ein inneres (gemeindliches) Darlehen über 47,5 Mio. DM (24.286.364,36 €) beschlossen.
In den Jahren 1998 und 1999 wurde das gemeindliche Darlehen jeweils in Höhe von
950.000 DM (485.727,29 €) getilgt. Es betrug nach den geleisteten Tilgungen noch
45.600.000 DM (23.314.909,78 €).
In einem weiteren Schritt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2003 beschlossen, die Aufgabengebiete ÖPNV sowie die Bereitstellung und den Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte zum 01.01.2004 aus dem Haushalt der Stadt Lahr auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ zu
führen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Mitunternehmeranteil an der badenova
AG & Co. KG, bisher gehalten von der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH, und
den Mitunternehmeranteil an der zwischenzeitlich in eine Personengesellschaft umgewandelte Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, bisher gehalten vom Eigenbetrieb „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“, dem Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr
Lahr“ zuzuordnen. Das zuvor im Bäderbetrieb ausgewiesene gemeindliche Darlehen
wurde auf den neuen Eigenbetrieb übertragen.
Durch Beschluss des Gemeinderats vom 25.10.2004 wurde die allgemeine Rücklage
teilweise in Höhe von € 1.410.225,66 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen zur Finanzierung des übernommenen Sach- und Finanzanlagevermögens (Parkhaus
Stadtmitte, Buswartehäuschen und Mitunternehmeranteil an der badenova AG & Co.
KG) umgewandelt. Das Gemeindedarlehen hatte danach einen Stand von
24.725.135,44 €.
Durch einen weiteren Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2008 wurde ein weiterer Teil der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.000.000 € in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das Gemeindedarlehen hatte danach einen Stand
von 27.725.135,44 €. Dieser Stand wurde bis in das Wirtschaftsjahr 2017 unverändert fortgeführt.

II. Verzinsung des gemeindlichen Darlehen
Das gemeindliche Darlehen wurde entsprechend der Empfehlung der WIBERA im
Jahr 1997 mit 5,5 verzinst. Der Zinssatz orientierte sich an einem Kommunaldarlehen
mit 10-jähriger Laufzeit. Über die Jahre 1998 – 2002 erfolgten zunächst keine gesonderten Zinsbeschlüsse, da die Empfehlung der WIBERA dahingehend ausgelegt
wurde, dass im Zeitraum 1997 - 2006 keine weiteren Zinsbeschlüsse erforderlich
seien.
…

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Das städtische Rechnungsprüfungsamt beanstandete jedoch diese Vorgehensweise
im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 des Bäderbetriebs und forderte nachträgliche Zinsbeschlüsse für den Zeitraum 1998 – 2002. Ab dem Jahr 2003
wurden die Zinssätze entsprechend der Empfehlung dann jährlich im Rahmen der
Beschlussfassung über den jeweiligen Wirtschaftsplan vorgenommen.
Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 – 2013 bei 5,5 %. In den Jahren
2014 – 2017 wurde eine jährliche Verzinsung in Höhe von jeweils 5 % beschlossen.

III. Betriebsprüfung der Stadt Lahr und ihrer Eigengesellschaften für den Zeitraum 2011 - 2014
Die Stadt Lahr wurde mit ihren Eigengesellschaften ab April 2016 einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Lahr unterzogen. Die Betriebsprüfung ist bis auf wenige
Sachverhalte abgeschlossen.
In Bezug auf das gemeindliche Darlehen beim steuerlich erfassten Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ geht das Finanzamt von einem kurzfristig rückzahlbaren Darlehen aus. Dies wird damit begründet, dass keinerlei Vereinbarungen
über die Rückführung des gewährten Darlehens bestehen und jährlich Beschlüsse
über die Zinshöhe gefasst werden. Angesichts des zwischenzeitlich deutlich gesunkenen Zinsniveaus wurde ab dem Jahr 2014 die steuerliche Anerkennung des zu
Grunde gelegten Zinssatzes versagt.
Das Finanzamt ermittelte einen anerkennungsfähigen Zinssatz und orientierte sich
hierbei, mangels vergleichbarere Sachverhalte, am LIBOR (=London Interbank Offered Rate). Beim LIBOR handelt es sich um den Zinssatz zu dem sich die Geschäftsbanken untereinander Termingelder leihen können. Für das Jahr 2014 lag der LIBOR
jahresdurchschnittlich bei 0,434 %. Inklusive eines Aufschlages von 2,5 % wurde so
ein anerkennungsfähiger Zinssatz von 3 % ermittelt.
Die Argumentation der Verwaltung, dass der Eigenbetrieb rechtlich unselbständig sei
und die Stadt keine rechtlich bindenden Vereinbarungen mit sich selbst schließen
könne, wurde nicht gewürdigt. Ebenso wurde die Argumentation mit 10-jährigen Darlehenskonditionen für Kommunalkredite aufgrund der jährlichen Beschlussfassungen
über den anzuwendenden Zinssatz abgelehnt.
Nach Erörterung mit der weiterhin beratenden WIBERA wird empfohlen, den auch für
künftige Jahre so zu ermittelnden Darlehenskonditionen zuzustimmen. Einer rechtlichen Auseinandersetzung wurde angesichts des Sachverhalts keine bis nur sehr geringe Erfolgsaussichten beigemessen.
Insbesondere der auch zukünftig gewährte Aufschlag von 2,5 % kommt den Interessen der Stadt Lahr sehr entgegen. Den Vorschlag des Finanzamts aufgreifend, wurde eine Darlehensvereinbarung entworfen, welche die Konditionen für die Zukunft
festschreibt. Angesichts des weiterhin sehr niedrigen Niveaus schlägt die Verwaltung
vor, keine langfristige Darlehensvereinbarung einzugehen. Diese sollte erst bei einem Zinsniveau erfolgen, das deutlich über dem jetzigen Niveau liegt.

…

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IV. Auswirkungen der Betriebsprüfung auf den Haushalt der Stadt Lahr
Die Feststellung des Finanzamts bezogen auf die Verzinsung des gemeindlichen
Darlehens der Jahre 2014-2016 wirkt sich wie folgt auf den Haushalt der Stadt aus:
Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen des Kernhaushaltes und des Eigenbetriebs wurde bereits eine Korrektur für das Jahr 2016 vorgenommen. Für das Jahr
2016 entstehen somit keine Haushaltsbelastungen mehr.
Das im Prüfungszeitraum liegende Jahr 2014 wird noch im Rahmen der Betriebsprüfung berichtigt. Hierfür wurden im Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs bereits
entsprechende Steuerrückstellungen gebildet. Für das außerhalb des Prüfungszeittraumes liegende Wirtschaftsjahr 2015 erfolgt noch eine Nachmeldung zur Steuererklärung. Auch hierfür wurde bereits eine Steuerrückstellung im Jahresabschluss 2016
des Eigenbetriebs gebildet. Das Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebs fließt dem
Haushalt der Stadt im Folgejahr zu. D.h. im Haushaltsjahr 2017 werden die Feststellungen des Finanzamts für die Jahre 2015 und 2014 abgewickelt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs befindet sich derzeit in der
Endphase. Nach den aktuell vorliegenden Abschlusszahlen ist davon auszugehen,
dass dem Haushalt ein deutlich höherer Betrag zugeführt werden kann, als dies bei
der Haushaltsplanerstellung abzusehen war. Hierdurch ist es möglich, die Mindereinnahmen aus der abzusenkenden Verzinsung des gemeindlichen Darlehens im Jahr
2017 teilweise zu kompensieren.

Die Verwaltung schlägt vor, einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche
Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr auf Basis der
beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen. Damit wäre den Forderungen des
Finanzamts ausreichend Rechnung getragen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer