Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften )
Vorlage: Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften )
Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften)
Beschlussvorlage (Schulpartnerschaften Lahrer Schulen)
23. Oktober 2017
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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften )
Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften)Beschlussvorlage (Schulpartnerschaften Lahrer Schulen)
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 01.09.2017 Az.: 2000 Drucksache Nr.: 229/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 05.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 09.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Jugendgemeinderat 12.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke 101 Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften Beschlussvorschlag: Die Stadt Lahr gewährt im Rahmen von internationalen Schulpartnerschaften für Besuche der entsprechenden Partnerschule einen Betrag in Höhe von € 5,00 pro Aufenthaltstag und Teilnehmer/innen einschließlich Begleitpersonen. Die Änderung der Richtlinien §§ 4,5 u. 7 zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften wird mit Wirkung ab 01.01.2018 beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind Euro 8.500,- bereitzustellen Anlage(n): Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften Schulpartnerschaften Lahrer Schulen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 229/2017 Seite - 2 - Begründung: 1. Sachverhalt Die Stadt Lahr gewährt seit vielen Jahren Vereinen, Schulen, Behörden und Parteien aus Lahr (nicht für Einzelpersonen) für die Förderung von Begegnungen, Veranstaltungen und Projekten mit den Partnerstädten Dole, Belleville und Alajuela einen Zuschuss in Höhe von Euro 5,00 pro Aufenthaltstag in Lahr. Außerdem wird die Begegnung von Lahrer Schulen mit elsässischen Schulen mit Euro 4,00 pro Aufenthaltstag der franz. Schüler/innen einschließlich der Begleitpersonen in Lahr gefördert. Die Stadt Lahr übernimmt 50 % der Fahrtkosten in elsässische Gemeinden mit dem Bus / der Bahn. Besuche aus anderen Städten, mit denen keine offizielle Städtepartnerschaft besteht bzw. von Schulklassen oder Lahrer Gruppen und Bürger/innen, die in eine solche Stadt reisen, erhalten bislang grundsätzlich keine Zuschüsse. 2. Stellungnahme der Verwaltung Internationale Begegnungen und damit Schulpartnerschaften mit ausländischen Schulen gewinnen im Schulleben eine immer stärkere Bedeutung. Bislang wurden Schulpartnerschaften ausschließlich im Rahmen der bestehenden Städtepartnerschaften finanziell durch die Stadt Lahr gefördert, wobei für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten in der jeweiligen Partnerstadt keine Zuschüsse gewährt wurden. Grundsätzlich möchte die Stadt Lahr das Engagement der Lahrer Schulen stärker honorieren und zusätzlich finanzielle Anreize für den Erhalt und Ausbau von internationalen Schulpartnerschaften über die bestehenden Städtepartnerschaften hinaus schaffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die §§ 4 u.5, Ziffer II, Absatz 2 und § 7 der Richtlinien zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften (siehe Anlage) entsprechend ab 01.01.2018 wie folgt zu ändern: §§ 4 u. 5, Ziffer 2, Absatz II (Satz 2, Ergänzung) „Für Schulpartnerschaften gilt § 7entsprechend.“ § 7 Sonstige Schulpartnerschaften und Besuche Ergänzung (1) Die Stadt Lahr gewährt im Rahmen von internationalen Schulpartnerschaften für Besuche der entsprechenden Partnerschule einen Betrag in Höhe von € 5,00 pro Aufenthaltstag und Teilnehmer/innen einschließlich Begleitpersonen. NEU (2) Besuche aus anderen Städten in Lahr, mit denen keine offizielle Städtepartnerschaft besteht, erhalten grundsätzlich keinen Zuschuss. Dies gilt auch für Lahrer Gruppen und Bürger/innen, die in eine Stadt ohne Städtepartnerschaft reisen. Drucksache 229/2017 Seite - 3 - Für das Haushaltsjahr 2018 sind unter der Finanzposition 1.2920.572000 Euro 8.500,- zusätzlich bereit zu stellen. Eine Übersicht über die bestehenden Schulpartnerschaften ist als Anlage beigefügt. Guido Schöneboom Günter Evermann Harry Ott