Information
Amt: 20/201
Gebhardt
Datum: 08.08.2017
Az.: 095.62
Drucksache Nummer:
203/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
25.09.2017
zur Kenntnis
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Abschlussbestätigung
Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des
Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen
Finanzprüfung
- der Stadt Lahr 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb Lahr“ 2007 bis 2009
- des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr“ Lahr 2007 bis 2012
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 203/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.04.2015 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) den Prüfungsbericht vom 27.04.2015 über die allgemeine
Finanzprüfung der Stadt Lahr 2007 bis 2012, des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb
Lahr“ 2007 bis 2009, des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis
2012, des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012 und des
Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ 2007 bis 2012 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.
In öffentlicher Sitzung am 02.05.2016 ist der Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes unterrichtet worden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen ohne Einwendungen zugestimmt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist hiervon mit Schreiben vom
03.05.2016 unter Beifügung der vorgenannten Stellungnahme informiert worden.
Danach hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 16.03.2017 um
Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme zu einzeln Prüfungsfeststellungen
gebeten. Diese wurde mit Schreiben vom 19.06.2017 entsprechend übermittelt.
Mit Schreiben vom 28.07.2017 hat das Regierungspräsidium Freiburg als Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung gem. § 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt, dass die Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 27.04.2015 erledigt sind. Gleichzeitig ist auf die Pflicht zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der überörtlichen Prüfung gemäß
VwV GemO Nr. 1 zu § 114 hingewiesen worden.
Da es sich hier um einen Gegenstand einfacher Art handelt, wird die Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss sogleich dem
Gemeinderat zur Kenntnisnahme im Wege der Offenlegung vorgelegt.
Dr. Wolfgang G Müller
Oberbürgermeister
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer