Beschlussvorlage ( Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2011)
17. Dezember 2012
Beschlussvorlage Amt: 202 Stutz Datum: 04.12.2012 Az.: 922.6054 Drucksache Nr.: 150/2012 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 17.12.2012 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zum 21.12.2012 an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der der Stadt Lahr zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum 31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von 200.000,- € verrechnet. Anlage(n): Jahresabschluss 2011 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 150/2012 Seite - 2 - Begründung: Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 1.143.617,54 € an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen (vgl. Ziffer 2 des Beschlussvorschlags). Da der angestrebte steuerliche Querverbund zwischen den Betriebssparten „Bäder“ und „Versorgung und Verkehr“ beim Jahresabschluss 2011 noch nicht verwirklicht war, wird die Bäderverlustabdeckung von 1.072.214,46 € steuerlich zum Jahresgewinn zugerechnet, sodass sich ein steuerlicher Gewinn von 2.215.832,00 € (1.143.617,54 € + 1.072.214,46 €) ergibt. Dem städtischen Haushalt fließen, nach Abzug der Kapitalertragssteuer (15%) in Höhe von 332.374,80 €, des Solidaritätszuschlags (hiervon 5,5%) in Höhe von 18.280,61 € und der im Eigenbetrieb erfolgten Verlustabdeckung der Bädersparte (1.072.214,46 €), somit 792.962,13 € zu. Jahresgewinn vor Steuern (Eigenbetrieb) Hinzurechnung Verlust Bädersparte Steuerlicher Gewinn 1.143.617,54 € 1.072.214,46 € 2.215.832,00 € Kapitalertragssteuer (15%) Solidaritätszuschlag (5,5%) Verlustabdeckung Bädersparte Ausschüttung an die Stadt 332.374,80 € 18.280,61 € 1.072.214,46 € 792.962,13 € Zum 31.12.2011 besteht beim Eigenbetrieb noch eine Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von 200.000,- €. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, welche bei der teilweisen Umwandlung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.000.000,- € in ein verzinsliches Darlehen zum 16.12.2008 angefallen sind (siehe Gemeinderatsbeschluss Nr. 151/2008 vom 15.12.2008). Von der ursprünglichen Forderung in Höhe von 316.500,- € wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 per Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2009 (Beschlussvorlage Nr. 180/2009) bereits 116.500,- € von der Stadt an den Eigenbetrieb erstattet. Die Verwaltung schlägt vor, nun die restlichen 200.000,- € zu begleichen und mit der Ausschüttung des Jahresgewinns 2011 zu verrechnen. Somit verbleibt ein Ausschüttungsbetrag an den Haushalt der Stadt Lahr in Höhe von 592.962,13 €. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer