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Beschlussvorlage (Schlussbericht BGL 2016)

                                    
                                        Schlussbericht 2016
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 3

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 3
1

Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3

2

Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 4

2.1 Überörtliche Prüfung ................................................................................. 4
2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 4
3

III.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 5

Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 6

1

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 7

2

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 7

3

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9

4

Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 9

5

Verwaltungskostenbeitrag ..................................................................................... 10

IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ........................................................ 10

1

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10

2

Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 11

2.1 A K T I V A .............................................................................................. 12
2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 16
3

Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 22

4

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 23

5

Bilanzanalyse .......................................................................................................... 26

5.1 Cash-Flow .............................................................................................. 26
5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens ................................. 27
Zusammenfassung .................................................................................................. 28
V.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 29

VI.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 30

Anlage:

Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen

ABKÜRZUNGEN
AfA

Absetzung für Abnutzung

AHK

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AV

Anlageverzeichnis

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGL

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BIS

Bauhofinformationssystem

DA

Dienstanweisung

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

FIBU

Finanzbuchhaltung

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung*

GemKVO

Gemeindekassenverordnung*

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg*

GemPrO

Gemeindeprüfungsordnung

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurde die GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese
Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPrO) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde von Frau Kopf geprüft.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der
Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000)
Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002.
Zweck des Eigenbetriebs ist die
a)

Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen
Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und
Eigenbetriebe

b)

die Durchführung des Bestattungswesens

c)

die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003)

Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA)
und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor.
Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 der Betriebssatzung
ein

Betriebsleiter

bestellt.

Die

Funktion

des

Betriebsausschusses

gem.

§§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung
zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss
die Funktion des Betriebsausschusses wahr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss
2.1

Überörtliche Prüfung

Im ersten Halbjahr 2014 führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
(GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die
überörtliche Finanzprüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch.
Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 27.04.2015 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Kämmerei hat
zu den Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA
Stellung genommen. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der
überörtlichen Prüfung steht zum Prüfungszeitpunkt noch aus.

2.2

Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 21.11.2016 vorgelegt. Das Gremium
nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2015 mit einer
Bilanzsumme von 3.757.379,70 EUR und einem Jahresgewinn von 140.941,02 EUR
gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2015 setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 183.958,11 EUR und

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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aus

dem

Jahresfehlbetrag

des

Betriebszweigs

Stadtwald

in

Höhe

von

43.017,09 EUR.
Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Verlust des Betriebszweigs Stadtwald wird aus dem
Haushalt der Gemeinde ausgeglichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 03.12.2016 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 05.12. bis 13.12.2016 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Einsichtnahmen sind nicht erfolgt.
Der Jahresabschluss 2015 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt
die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und
das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu
DATEV.
Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005
(§ 3 EigBG i.V.m. § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO).
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO
als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt.
Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der
Betriebsleitung.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber
hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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III. Vollzug des Wirtschaftsplans

Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.
Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen
und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG).
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2016 am 14.12.2015.
Der Wirtschaftsplan 2016 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO).
Mit Schreiben vom 19.01.2016 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans und genehmigte
die

vorgesehenen

Kreditaufnahmen

in

Höhe

von

1.285.750,- EUR

(§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO).
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2016 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2016:

2016
Ansatz

Ergebnis

Abw eichung

1. Erfolgsplan
a) Erträge
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

in Euro
7.120.850,00
6.535.000,00
585.850,00

in Euro
7.209.382,83
6.623.310,08
586.072,75

in Euro
88.532,83
88.310,08
222,75

in %
1,23
1,33
0,04

b) Aufwendungen
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

7.281.400,00
6.610.000,00
671.400,00

7.150.409,96
6.500.404,41
650.005,55

-130.990,04
-109.595,59
-21.394,45

-1,83
-1,69
-3,29

-160.550,00
-75.000,00
-85.550,00

58.972,87
122.905,67
-63.932,80

219.522,87
197.905,67
21.617,20

372,24
161,02
-33,81

2.

3.
4.
5.

Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"
Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag der Kassenkredite

1.718.000,00
1.718.000,00
1.285.000,00
0,00
500.000,00

767.746,87
-950.253,13
422.029,46 -1.295.970,54
0,00 -1.285.000,00

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2016 weist bei Erträgen in Höhe von 7.120.850,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 7.281.400,- EUR einen Jahresfehlbetrag von 160.550,- EUR
aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2016 mit 58.972,87 EUR um insgesamt
219.522,87 EUR über dem Planwert. Der Jahresfehlbetrag des Bereichs Wald ist um
21.617,20 EUR geringer als veranschlagt. Der Bereich Bau- und Garten konnte bei
einem geplanten Fehlbetrag von 75.000,- EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von
122.905,67 EUR erwirtschaften.
Insgesamt liegen die Erträge um 1,23 % über der Planung während die Aufwendungen um 1,83 % unter der Planung liegen.


Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald entsprechen der Planung, während
die Aufwendungen um 21.394,45 EUR (3,29 %) unter den Planwerten liegen.



Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 88.310,08 EUR
(1,33 %) über der Planung und die Aufwendungen um 109.595,59 EUR
(1,69 %) unter der Planung.

Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

Die hier genannten Planwerte beziehen sich auf die im Wirtschaftsplan angegebenen Zahlen. Diese sind jedoch aufgrund eines Darstellungsfehlers bei den
Betriebserträgen im Wirtschaftsplan um 22.000,- EUR zu gering ausgewiesen.

2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen.
Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus
Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl.
Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen
weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden
können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der
nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen.
Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan
und Anlagennachweis darzustellen.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der Goldenen Bilanzregel, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben
des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten, wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig.
Einnahmen
Verlustabdeckung durch die Gemeinde
Erwirtschaftete Abschreibungen
Jahresgewinn Bau und Garten
Erübrigte Mittel aus Vorjahren
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
108.619,70
381.026,52
122.905,67
155.194,94
767.746,83

Ausgaben
Investitionen
Jahresverlust Wald
Tilgung von Krediten
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
181.740,52
63.932,80
176.356,14
422.029,46

Finanzierungsüberschuss

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

345.717,37

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Im Geschäftsjahr 2016 ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von
345.717,37 EUR.

3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um
eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2015 – 2019 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4 Kasse, Bewirtschaftung
Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert.
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse
gem. § 98 GemO eingerichtet.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 01.12.2016 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 17/2016).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000,- EUR
festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan
genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch
genommen.

Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung
vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum
Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für
die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der
Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis.
Am 24.4.2013 wurde für den BGL eine gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen.

5 Verwaltungskostenbeitrag
Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die
Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten
Der Verwaltungskostenbeitrag wird beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher
Aufwand verbucht und beläuft sich für das Rechnungsjahr 2016 auf 130.400,- EUR.
Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige:
Anteil Wald:

31.700,- EUR

Anteil Bau und Garten:

98.700,- EUR

Zudem erfolgt die Berechnung einer internen Verwaltungsumlage zwischen den Bereichen „Bau- und Garten“ und „Stadtwald“ in Höhe von 22.000,- EUR.

IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1 Grundsätzliche Feststellungen
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang bestehenden
Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht
der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
(§ 252 ff. HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermitteln.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am
04.05.2016 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde eingehalten.

2 Prüfung der Buchführung
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2016 wurde von der Betriebsleitung
erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben.
Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert
und gesichert. Kontenschreibung, Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden dem RPA digital auf Archivierungs-CD’s
(DATEV Rechnungswesen-Archiv pro; DVD Nr. 15 und Nr. 16 vom 07.04.2017) oder
in Papierform zur Verfügung gestellt.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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2.1
A

AKTI VA

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO ein Anlagennachweis zu erstellen, welcher als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen
soll. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur
EigBVO) zu erfolgen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich.
Das Anlagevermögen zum 31.12.2016 wurde im Anlagennachweis nach den beiden
Betriebszweigen getrennt dargestellt. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen
werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die
Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg heranzuziehen.
Im Jahr 2016 wurden Neu- und Ersatzbeschaffungen in Höhe von insgesamt
181.740,52 EUR getätigt. Hiervon entfallen auf den Betriebszweig "Bau und Garten"
176.696,70 EUR

(Vj.

208.577,01 EUR)

und

auf

den

Betriebszweig

"Wald“

5.043,82 EUR (Vj. 31.802,68 EUR).
Im Gegenzug sind Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten
von 275.609,51 EUR (RBW: 47.635,- EUR) abgegangen. Erlöse aus Sachanlagenverkäufen wurden in Höhe von 24.575,- EUR in den sonstigen betrieblichen Erträgen
erfasst.

Die Restbuchwerte in der Bilanz weichen aufgrund von Rundungsdifferenzen
bei Umgliederungen um 1,00 EUR von den Restbuchwerten im Anlagennachweis ab.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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Anlageninventur
Das Anlagevermögen - insbesondere die Betriebsausstattung (Kleingeräte) - ist regelmäßig im Rahmen einer Anlageninventur zu überprüfen und ggf. anzupassen.
(Siehe auch PtB 06/2011 Kleingeräte BGL)
Nach Angaben des BGL haben im Jahr 2016 entsprechende Bestandskontrollen
stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte wurde festgestellt.

Vergabeverfahren
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht
entsprechend der VOL. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben.
Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge.
Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,- EUR (netto) zulässig.
Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000,- EUR (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig.
Im Jahr 2016 wurden die Lieferung von Treibstoffen und die Lieferung von Arbeitsund Schutzkleidung ausgeschrieben.
Die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine in 2016 ist ebenfalls anhand einer Ausschreibung erfolgt.

B

Umlaufvermögen

B1 Vorräte
Der unter der Position Vorräte bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum
31.12.2016 insgesamt 30.752,36 EUR. (Vj. 21.124,46 EUR).
Eine umfangreiche Lagerhaltung ist weiterhin nicht geplant.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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Zum 31.12.2016 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen zum 31.12.2016 liegen dem RPA vor.

Aufgrund der räumlich getrennten Lagerplätze, der fehlenden Lagerbuchhaltung und dem Fehlen von Bestandslisten mit Lagerplatzzuordnung ist eine
schnelle Erfassung der Bestände nur erschwert möglich. Ein Abgleich der Inventurergebnisse mit Sollbeständen je Lagerplatz ist nicht durchgehend möglich.
Die Vollständigkeit der erfassten Bestände kann nicht beurteilt werden und
aufgrund der fehlenden Lagerbuchhaltung ist eine durchgängige Bewertung
der Bestände nach dem Niederstwertprinzip nicht gewährleistet.
Es erfolgt keine Erfassung von Beständen, die für aktuelle, noch nicht abgerechnete Aufträge der Stadt Lahr zwischengelagert werden.
Eine zentrale Lagerhaltung und eine detaillierte Lagerbuchhaltung wären hilfreich für eine schnelle und vollständige Erfassung des Lagerbestands und die
Bewertung der Vorräte nach handelsrechtlichen Vorschriften.

Unfertige Leistungen in Höhe von 37.652,89 EUR (Vj. 10.842,12 EUR) für 13 in
Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert.

B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2016 insgesamt
mit 400.298,48 EUR (Vj. 340.058,01 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf
insgesamt 34.060,68 EUR (Vj. 15.955,99 EUR).

Forderungen gegen die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen gegen die Stadt Lahr sind zum 31.12.2016 mit insgesamt
356.932,18 EUR bilanziert (Vj. 313.112,12 EUR) und betreffen ausschließlich den
Bereich „Bau und Garten“. Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische DienstEigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 14 von 31

stellen tätig. Im Jahr 2016 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ Gesamtaufträge im Wert von 6.499.361,42 EUR. Ca. 79 % der Aufträge waren im Rahmen
von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt.

Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige

Vermögensgegenstände

sind

zum

31.12.2016

mit

9.305,62 EUR

(Vj. 10.989,90 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Gehaltsvorschüsse
und Kreditoren-Sollposten.

B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten
Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen.

Die liquiden Mittel setzen sich zum 31.12.2016 wie folgt zusammen:
Barkasse des Bereichs Stadtwald
Barkasse des Bereichs Bau und Garten
Girokonto

50,00 EUR
250,00 EUR
410.259,13 EUR
410.559,13 EUR

Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 15 von 31

Folgendes Schaubild zeigt die durchschnittliche Liquiditätsentwicklung des Jahres
2016:

C

Rechnungsabgrenzung

Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.395,- EUR beinhaltet den, das
Geschäftsjahr 2017 betreffenden Anteil der Wartungskosten der BIS-Software.

2.2
A

PAS S I VA

Eigenkapital

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen
Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen
das Eigenkapital des Eigenbetriebs.
Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.600.000,- DM
(818.067,01 EUR) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 EUR umgewandelt. (Satzungsänderung zum
01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004)
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 16 von 31

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 EUR zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in
dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf insgesamt
1.071.389,86 EUR.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30 - 40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt
zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings häufig auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des
§ 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden.
Im Rechnungsjahr 2016 hat der Eigenbetrieb einen Jahresüberschuss in Höhe von
58.972,87 EUR erwirtschaftet. Der Betriebszweig Bau und Garten hat dabei einen
Gewinn von 122.905,67 EUR und der Bereich Stadtwald einen Verlust von
63.932,80 EUR ausgewiesen.
Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2016 auf 133.364,19 EUR.
Damit ergibt sich eine Eigenkapitalquote von knapp 3,78 % (Vj. -1 %).

+ Zuw achs

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Verlustausgleich aus Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)
Jahresgewinn/-verlust(-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn/-verlust(-) "Stadtwald"

31.12.2016 31.12.2015 - Minderung Veränderung
Euro
Euro
Euro
%
133.364,19 -34.228,38 167.592,57
-489,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
133.364,19 -34.228,38 167.592,57
-489,63
-34.228,38 -237.474,88 203.246,50
-85,59
0,00
108.619,70
62.305,48
46.314,22
74,33
58.972,87 140.941,02 -81.968,15
-58,16
122.905,67

183.958,11

-61.052,44

-33,19

-63.932,80

-43.017,09

-20.915,71

48,62

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Seite 17 von 31

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2014 in Höhe von
65.602,61 EUR wurde im Wirtschaftsjahr 2016 aus dem Haushalt der Gemeinde
ausgeglichen (GR-Beschluss vom 16.11.2015).
Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2015 in Höhe von
43.017,09 EUR wird im Wirtschaftsjahr 2017 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen (GR-Beschluss vom 21.11.2016). Eine entsprechende Forderung gegen
die Stadt Lahr wurde im Jahresabschluss 2016 erfasst.
Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2016 in Höhe von
63.932,80 EUR soll ebenfalls aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen werden.

B

Rückstellungen

Als Sonstige Rückstellungen wurden folgende Pflichtrückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet:

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Seite 18 von 31

Die

sonstigen

Rückstellungen

belaufen sich

insgesamt auf

274.246,- EUR

(Vj. 507.207,- EUR). Der Rückgang der Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr beruht auf dem in 2015 wegen später Rechnungsstellung zurückgestellten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 114.700,- EUR und auf dem Rückgang der Urlaubsrückstellung um 71.720,- EUR aufgrund von besserer Urlaubsplanung.

Rückstellung für Altersteilzeit
Für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen sind in der
Freistellungsphase des Arbeitnehmers weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen
(Blockmodell). Am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase) ist aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100 %, Lohnzahlung 50 % in der Arbeitsphase) eine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes
vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom
05. Mai 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum
Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und somit zur Bildung einer Rückstellung.
Es befand sich während des Geschäftsjahrs 2016 ein Mitarbeiter in Altersteilzeit.
Diese endet voraussichtlich zum 31.05.2017.
Der Stand der Rückstellung für Altersteilzeit beläuft sich zum 31.12.2016 auf
8.680,- EUR.

Urlaubsrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der
maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist
durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen
Urlaubstage zu vervielfältigen).

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 19 von 31

Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2016 auf 88.660,- EUR.

Überstundenrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig.
Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach
TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von
250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2016 auf 110.490,- EUR.

C

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2016 insgesamt 3.119.128,- EUR
(Vj. 3.284.401,08 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zum

31.12.2016

sind

Verbindlichkeiten

gegenüber

Kreditinstituten

mit

1.787.044,65 EUR (Vj. 1.963.400,79 EUR) passiviert:
Landesbank Baden-Württemberg

164.000,00 EUR

Münchner Hypothekenbank eG

230.081,17 EUR

Sparkasse Offenburg/Ortenau

397.500,00 EUR

DKB Kreditbank AG

995.463,48 EUR

Hiervon sind insgesamt 177.376,28 EUR innerhalb eines Jahres fällig.
Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein.
Kreditaufnahmen sind in 2016 nicht erfolgt.

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Seite 20 von 31

Erhaltene Anzahlungen
Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr
2016 Anzahlungen in Höhe von 128.510,17 EUR (Vj. 75.492,37 EUR) vereinnahmt;
diese stammten im Wesentlichen aus Anzahlungen von Holzkunden.

Insgesamt sind erhaltene Anzahlungen für Holzlieferungen in Höhe von
116.510,17 EUR erfasst. Eine Beurteilung ob es sich hier tatsächlich um erhaltene Anzahlungen oder um Umsatzerlöse in 2016 handelt kann aus abwicklungstechnischen Gründen nicht erfolgen.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Jahresende 2016 in Höhe von 104.100,40 EUR (Vj. 141.968,34 EUR) passiviert.

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betreffen das gemeindliches Darlehen (umgewandeltes Stammkapital und umgewandelte allgemeine Rücklage. Vgl.
hierzu auch Ausführungen zum Eigenkapital) in Höhe von 1.071.389,86 EUR.
Das Darlehen wurde, wie im Wirtschaftsplan veranschlagt, im Jahr 2016 mit 4,5 %
p.a. (Vj. 4,5 %) verzinst. Eine Tilgung ist derzeit keine vorgesehen. Da kein Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein
bilanziell betrachtet als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen.

Da das gemeindliche Darlehen eine wesentliche Position unter den gesamten
Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs einnimmt und eine feste Verzinsung der
Verbindlichkeit vorgesehen ist, haben wir empfohlen eine geeignete vertragliche Grundlage zu schaffen, mit welcher Laufzeit, Verzinsung und ggf. Tilgung
geregelt werden.
Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt.
Es ist jedoch aussagegemäß eine Rückführung des gesamten Darlehens und
eine anschließende Fremdfinanzierung in 2017 vorgesehen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 21 von 31

Sonstige Verbindlichkeiten
Die

Sonstigen

Verbindlichkeiten

betragen

am

31.12.2016

28.082,92 EUR

(Vj. 26.295,02 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern.

3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang
Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

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Seite 22 von 31

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
Gesamterträge ohne Zinserträge
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.
Abschreibungen auf Sachanlagen
8.
sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsergebnis
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentliche Erträge
13. außerordentliche Aufwendungen
14. außerordentliches Ergebnis
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald"

2010
Euro

2011
Euro

2012
Euro

2013
Euro

2014
Euro

2015

2016

5.968.678
-10.578
0
163.777
6.121.876
973.659
493.828

5.991.136
-1.391
16.728
113.724
6.120.197
1.077.380
585.411

6.123.689
-9.722
0
135.076
6.249.043
1.130.171
625.027

6.303.653
18.491
0
112.263
6.434.407
1.219.379
591.221

6.829.267
-16.828
0
128.732
6.941.172
1.418.704
647.748

6.829.223
-4.567

7.022.315
26.811

162.794
6.987.449
1.204.172
540.932

160.257
7.209.383
1.344.689
621.010

479.832
3.960.036
3.097.494
862.542

491.969
3.860.321
3.022.243
838.079

505.145
3.976.112
3.131.818
844.294

628.158
4.107.503
3.238.039
869.464

770.956
4.349.814
3.425.505
924.309

663.240
4.423.192
3.466.462
956.730

723.679
4.512.659
3.518.439
994.221

290.458
755.067
-148.222
3.766
151.988
-5.565
0
51.967
-51.967
0
0
-57.532

293.355
755.667
-133.649
5.216
138.865
-176
0
0
0
0
0
-176

294.805
892.026
-118.636
3.175
121.812
-162.708
1.746
11.793
-10.047
0
0
-172.755

303.406
791.310
-117.656
761
118.417
-104.846
1.137
610
527
0
0
-104.320

330.639
789.206
-112.068
315
112.384
-59.259
615
427
188
0
0
-59.071

346.549
777.513
-109.421
0
109.421
126.602
14.861
522
14.339

333.392
855.868
-103.802
0
103.802
58.973
0
0
0

140.941

58.973

-176,04 -172.755,07
60.450,52 -176.075,08
-60.626,56
3.268,01

-104.319,66
-42.014,18
-62.305,48

-59.071,10
6.531,51
-65.602,61

140.941,02
183.958,11
-43.017,09

58.972,87
122.905,67
-63.932,80

-57.531,53
33.794,53
-91.326,06

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse liegen mit 7.022.314,63 EUR über dem Niveau des Vorjahres
(6.829.222,51 EUR).
Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) im Juli 2015
hat sich u.a. die Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB geändert. Zu den
Umsatzerlösen zählen damit alle Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen.
Der Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen in der GuV entfällt.
Damit ergeben sich im Vorjahresvergleich Schwankungen bei den ausgewiesenen
Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen.

Sonstige betriebliche Erträge
Die

sonstigen

betrieblichen

Erträge

belaufen

sich

zum

31.12.2016

auf

160.257,43 EUR (Vj.: 162.793,51 EUR).
Im Vorjahr wurden 14.860,95 EUR als außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 23 von 31

Aufträge
Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen
aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind.
Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der städtischen Aufträge im Wirtschaftsjahr 2016 auf die einzelnen Bereiche:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 777.512,68 EUR auf
855.868,32 EUR erhöht. Einen wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen haben die Kfz-Aufwendungen mit 398.549,- EUR.

Die dem Jahresabschluss beigefügte Erfolgsübersicht weicht, aufgrund von
Umgliederungen, in Bezug auf die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 11.800 EUR von den Werten der GuV ab.
Auswirkungen auf das Jahresergebnis hat dies jedoch nicht.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Seite 24 von 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresüberschuss aus dem Betriebszweig Bau und Garten in Höhe von
122.905,67 EUR soll mit 34.228,38 EUR zur Minderung des Verlustvortrags verwendet werden und mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Verlust aus dem Betriebszweig Stadtwald in Höhe von 63.932,80 EUR soll aus
dem Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

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Seite 25 von 31

5 Bilanzanalyse
Bilanzstruktur 2016
Verm ögen

Euro

immaterielles AV
Sachanlagen

%

Kapital

7.026,00

0,20

2.639.054,33

74,83

Finanzanlagen

Euro

%

Stammkapital

0,00

0,00

Rückklagen

0,00

0,00

Jahresergebnis

133.364,19

3,78

Eigenkapital

133.364,19

3,78

lf. Verbindlichkeiten

2.681.058,23

76,02

2.681.058,23

76,02

0,00

0,00

2.646.080,33

75,03

68.405,25

1,94

kf. Forderungen

400.298,48

11,35

lf. Fremdkapital

Flüssige Mittel

410.559,13

11,64

kf. Rückstellungen

274.246,00

7,78

Umlaufvermögen

879.262,86

24,93

kf. Verbindlichkeiten

438.069,77

12,42

Anlagevermögen
Vorräte

Akt.Rechn.Abgr.
Gesamtvermögen

1.395,00

0,04

3.526.738,19

100,00

kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

712.315,77

20,20

3.526.738,19

100,00

Zur Beurteilung der Liquiditätslage des Eigenbetriebs wird unter anderen, die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiges Fremdkapital) herangezogen. Diese sollte einen positiven Wert ergeben, da das Umlaufvermögen zumindest zum Teil mit langfristigem Kapital finanziert sein sollte.
Im

Wirtschaftsjahr

2016

beträgt

das

Working

Capital

166.947,09 EUR

(Vj. -15.709,17 EUR ). Die deutliche Verbesserung zum Vorjahreswert resultiert im
Wesentlichen aus den geringeren kurzfristigen Rückstellungen in 2016.

5.1

Cash-Flow

Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel
für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur
Verfügung stellen kann.
Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft.
Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2016

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Cash-Flow
Jahresüberschuß/-fehlbetrag

2012

2013

2014

2015

2016

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

-59.071,10

140.941,02

58.972,87

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

294.805,17

303.406,02

330.638,56

346.548,69

333.391,52

= Jahres-Cash Flow (vereinfacht)

122.050,10

199.086,36

271.567,46

487.489,71

392.364,39

-3.320,01

62.305,48

65.602,61

43.017,09

63.932,80

= bereinigter Cash Flow (vereinfacht)

118.730,09

261.391,84

337.170,07

530.506,80

456.297,19

Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert
Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert
Kredittilgung

222.522,52
19.598,65
122.575,80
364.696,97

340.711,81
844,21
127.964,76
469.520,78

249.976,94
31.204,62
153.901,17
435.082,73

208.577,01
31.802,68
175.364,71
415.744,40

176.696,70
5.043,82
176.356,14
358.096,66

+/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald

-172.755,07 -104.319,66

Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2016 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 456.297,19 EUR erzielt und liegt damit um 14 % unter dem Cash-Flow des Vorjahres. Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des
Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde.
Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt
358.096,66 EUR unter dem bereinigten Cash-Flow. Die Investitionen konnten demnach ohne die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital erfolgen.

5.2

Investitionen/Finanzierung des Anl agevermögens

Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen)
verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens.
Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten:

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Goldene Finanzierungsregel =

Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital

(Deckungsgrad II)

Anlagevermögen

Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt:

Deckungsgrad II

2012

2013

2014

2015

2016

99,85 %

99,83 %

99,24 %

99,5 %

106,36 %

Die Anlagendeckung liegt über den angestrebten 100%. Das Anlagevermögen ist
durch langfristiges Fremdkapital gedeckt.
Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2016 insgesamt 103.801,59 EUR (Vj. 109.421,31 EUR). Davon betreffen 55.028,96 EUR die
Zinsen

gegenüber

Kreditinstituten

für

langfristigen

Verbindlichkeiten

und

48.212,54 EUR den Zinsaufwand für das Trägerdarlehen der Stadt Lahr.

Zusammenfassung

Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2016
einen Gewinn in Höhe von 58.972,87 EUR aus. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 122.905,67 EUR und
dem Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 63.932,80 EUR zusammen.
Insgesamt liegt das Jahresergebnis 2016 um 81.968,15 EUR unter dem Vorjahreswert in Höhe von 140.941,02 EUR und um 219.522,87 EUR über dem Planwert in
Höhe von -160.550,- EUR.
Die Erträge liegen im Wirtschaftsjahr 2016 um 1,23 % über der Planung während die
Aufwendungen um 1,83 % unter der Planung liegen.
Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald entsprechen der Planung, während die
Aufwendungen um 21.394,45 EUR (3,29 %) unter den Planwerten liegen.
Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 88.310,08 EUR
(1,33 %) über der Planung und die Aufwendungen um 109.595,59 EUR (1,69 %) unter der Planung.

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Aus der Vermögensplanabrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2016 eine Überfinanzierung in Höhe von 345.717,37 EUR.
Das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital) ist zum
31.12.2016 mit 166.947,09 EUR positiv und hat sich zum Vorjahreswert deutlich verbessert.
Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2016 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 456.297,19 EUR erzielt und liegt damit um 14 % unter dem Cash-Flow des Vorjahres. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt
358.096,66 EUR unter dem bereinigten Cash-Flow.
Das Anlagevermögen ist durch langfristiges Kapital finanziert; der Anlagendeckungsgrad liegt jedoch mit 106,6 % leicht über den angestrebten 100 %.

V. Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.

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VI. Beschlussvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 3.526.738,19 EUR
und einem Jahresgewinn von 58.972,87 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2016 beträgt 58.972,87 EUR. Der
Jahresüberschuss

des

Betriebszweigs

Bau

und

Garten

in

Höhe

von

122.905,67 EUR wird mit 34.228,38 EUR zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 63.932,80 EUR wird aus dem Haushalt
der Stadt ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 15.08.2017

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

gez. Christian Zanger

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzung
1.1.2

1.2

2.646.080,33
879.262,86
1.395,00

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

133.364,19
0,00
274.246,00
3.119.128,00
58.972,87

Jahresgewinn

1.2.1
1.2.2
2

Euro
3.526.738,19

davon Gewinn "Bau und Garten"
davon Verlust "Stadtwald"
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen

122.905,67
63.932,80
7.209.382,83
7.150.409,96

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

34.228,38
0,00
0,00
88.677,29

0,00
63.932,80
0,00