Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger
Datum: 17.08.2017 Az.: 095.51
Drucksache Nr.: 213/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
09.10.2017
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
23.10.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016
durch den Gemeinderat
Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2016 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 118.730.431,40 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 32.626.905,34 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
283.446.213,54 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage(n): Schlussbericht 2016
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 213/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Der Gemeinderat wurde am 24. Juli 2017 über die Jahresrechnung 2016 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach der
örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2016 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit
sind auf Seite 12 bis 26 tabellarisch und ab Seite 83 dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2016 ist auf den Seiten 107 und
108 des Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger