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Gemeinderat als Stiftungsrat (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 30
Biendl

Datum: 19.10.2017

Az.: 431.00

Drucksache Nummer:
173/2016 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung
zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Spital – Pflege und
Wohnen“ der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr

Anlage(n):
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Pflege und
Wohnen
Anlage 2: Erläuterung der Änderungen der Betriebssatzung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 173/2016 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Gesetz vom 14.10.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die weitestgehende
Reform des Kommunalverfassungsrechts seit den 1970er Jahren beschlossen, die zu vielfältigem Anpassungsbedarf in den örtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Satzungen und
Regelungen führt. Hinzu kommt, dass in Lahr die Hauptsatzung zuletzt im Jahr 2006 und die
Geschäftsordnung des Gemeinderates zuletzt im Jahr 1993 geändert wurden. Auch deshalb
besteht in vielerlei Hinsicht Änderungs- und Modernisierungsbedarf. Insgesamt ergibt sich
damit ein äußerst umfassendes Änderungspaket, das neun zu ändernde Regelungswerke mit
ca. 250 Einzeländerungen und zwei neu zu erlassende Regelungenkomplexe umfasst.
Die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Spital – Wohnen und Pflege“ stellt dabei eine der zu ändernden Regelungen dar. Gem. § 3 Abs. 2 EigBG i.V.m. § 4 Abs. 2 GemO
bedarf die Änderungssatzung der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates.
Die Änderungen beziehen sich vornehmlich auf klarstellende Regelungen zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Stiftungsrat, Betriebsausschuss, Stiftungsratsvorsitzender und Betriebsleitung. Die Zuständigkeitsverteilung erfolgt – soweit das Eigenbetriebsgesetz keine
Besonderheiten verlangt – entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Lahr.
Die einzelnen Änderungen werden in der Anlage 2 erläutert.

Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

Michael Krupinski
Betriebsleiter

Guido Schöneboom