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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 13.10.2017 Az.: 9222.6021

Drucksache Nr.: 269/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.11.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.11.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr.

Anlage(n):
Darlehensvereinbarung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 269/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum
01.01.1998 aus dem Haushalt der Stadt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als
Eigenbetrieb zu führen (Vorlage 185/1997). Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet. Dieses
wurde zum 01.01.2003 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. In
den vergangenen Jahren wurde das gemeindliche Darlehen schrittweise an den
Haushalt der Stadt zurückgeführt. Zum 31.12.2016 betrug der Darlehensstand noch
5.712.476,31 €. Veränderungen beim Darlehensstand sind zwischenzeitlich nicht erfolgt.
Im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des
Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren.
Aufgrund der sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt durch die gute Einnahmesituation und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die
Rückführung des gemeindlichen Darlehen noch nicht im Wirtschaftsjahr 2017 erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen Ende 2018 an
den Haushalt der Stadt fließen.
Das gemeindliche Darlehen wurde ursprünglich entsprechend der Empfehlung der
WIBERA im Jahr 1997 mit 5,5 verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren
1998 – 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von
5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen.
Die Darlehenskonditionen zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb sind bislang
noch nicht schriftlich dokumentiert. Da die Rückführung des Darlehens nun erst Ende
2018 erfolgen soll, ist beabsichtigt, die Darlehenskonditionen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr rückwirkend ab dem 01.01.2017 zu vereinbaren und damit zu dokumentieren. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank
Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat
das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert.
Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
greifen.
Die Verwaltung schlägt vor, einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche
Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr auf Basis der beigefügten
Darlehensvereinbarung zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer