Beschlussvorlage (Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie - Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege)
Vorlage: Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie - Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage (Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie
- Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege)
Beschlussvorlage (- Auszug des Flächennutzungsplanes zur Windenergie (frühzeitige Beteiligung))
Beschlussvorlage (- Legende zu den Karten)
Beschlussvorlage (- Übersichtskarte - Auszug Region Lahr)
Beschlussvorlage (- Übersichtskarte gesamter Bereich des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein)
Beschlussvorlage (- Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Raum Lahr)
23. Oktober 2017
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Beschlussvorlage (Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie
- Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege)
Beschlussvorlage (- Legende zu den Karten)Beschlussvorlage (- Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Raum Lahr)Beschlussvorlage (- Auszug des Flächennutzungsplanes zur Windenergie (frühzeitige Beteiligung))Beschlussvorlage (- Übersichtskarte - Auszug Region Lahr)Beschlussvorlage (- Übersichtskarte gesamter Bereich des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 27.09.2017 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 250/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Reichenbach 17.10.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie - Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag zur Stellungnahme an den Regionalverband wird nach Befassung des Themas im Ortschaftsrat Reichenbach am 17.10.2017 zur Sitzung des Gemeinderats nachgereicht. Anlage(n): - Übersichtskarte gesamter Bereich des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein - Übersichtskarte - Auszug Region Lahr - Legende zu den Karten - Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Raum Lahr - Auszug des Flächennutzungsplanes zur Windenergie (frühzeitige Beteiligung) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 250/2017 Seite - 2 - Begründung: Regionalplan Südlicher Oberrhein, Teilfortschreibung Windenergie, Stellungnahme der Stadt Lahr zur. 2. Anhörung Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat die Gesamtfortschreibung des Regionalplans, ohne das Kapitel Windenergie, zur Satzung gebracht. Die Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ba-Wü erfolgte am 26.06.2017. Auf Grund der Komplexität der Thematik wird das Teilkapitel Windenergie innerhalb einer Teilfortschreibung des Regionalplans bearbeitet und jetzt zur 2. Offenlage gebracht. Die Teilfortschreibung wird ergänzt durch die Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald. Windenergie: Zur Nutzung der Windenergie sollen in der Raumnutzungskarte des Regionalplans Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden. In den Vorranggebieten sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen ausgeschlossen, die der Errichtung und dem Betrieb regionalbedeutsamer Windkraftanlagen entgegenstehen. Es soll eine Bündelung von Windkraftanlagen angestrebt werden. Zur Vermeidung von großräumigen visuellen Überlastungserscheinungen sollen Mindestabstände zwischen den Gebieten für Windkraftanlagen vorgesehen werden. Die Planungen sollen interkommunal abgestimmt werden. Der Entwurf sieht 19 Vorranggebiete für Windkraftanlagen in der Region Südlicher Oberrhein vor. Damit soll die Grundlage für 60 zusätzliche Anlagen geschaffen werden. Im Verbandsgebiet gibt es bereits 69 regionalbedeutsame Windkraftanlagen (einschließlich der genehmigten, aber noch nicht in Betrieb genommenen). Davon stehen 23 in den 19 Vorranggebieten. Im Ortenaukreis sind 11 der 19 Vorranggebiete vorgesehen. Die Konzentrationszonen für Windenergienutzung, die von den kommunalen Planungsträgern in den Flächennutzungsplänen dargestellt werden, können über die regionalplanerischen Vorranggebiete hinausgehen oder auch zusätzliche Gebiete umfassen. In den Vorranggebieten darf jedoch kein Ausschluss von Windkraftanlagen vorgesehen werden. Der Regionalverband verweist hier auf die Anpassungspflicht der Kommunen an die Regionalplanung. Zitat von Verbandsdirektor Dr. Karlin aus der Lahrer Zeitung vom 13.07.17: „Unser regionales Konzept wird die Minimalkulisse für die Windenergienutzung in unserer Region sein“. Von den 11 Vorranggebieten für Windkraftanlagen tangieren 2 die Gemarkung Lahr/Reichenbach: 1. Geigenköpfle/Schnaigbühl: Friesenheim, Hohberg und minimal auf Gemarkung Lahr/Reichenbach (Übersichtskarte Nr. 10) 2. Rauhkasten/Steinfirst: Friesenheim, Gengenbach, Hohberg und minimal auf Gemarkung Lahr/Reichenbach 8 (Übersichtskarte Nr. 12) Zu 1. Die südliche Fläche des Vorranggebietes Schnaigbühl ragt minimal in die Gemarkung Reichenbach hinein. Sie grenzt an den Suchraum Langeck aus der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie Lahr/Kippenheim (Verfahrensstand 1. Beteiligungsstufe durchgeführt). Eine Darstellung dieser Flächen (Langeck) im Regionalplan erfolgte nicht, weil u.a. die vom Regionalverband zu Grunde gelegte Mindestwindhöffigkeit für regionalbedeut- Drucksache 250/2017 Seite - 3 - same Windkraftanlagen (6 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe) gem. Windatlas Ba-Wü nicht erreicht wird. Zu 2. Die westliche Fläche des Vorranggebietes Rauhkasten/Steinfirst ragt minimal in die Gemarkung Reichenbach hinein. Sie grenzt an den gleichnamigen Suchraum aus der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie Lahr/Kippenheim. Mit dem bereits errichteten Windpark Rauhkasten/Steinfirst innerhalb des Vorranggebiets auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg ist im Rahmen des Teil-FNP eine vertiefende Untersuchung und Ausweisung auf Reichenbacher Gemarkung in diesem Bereich nicht mehr realistisch, weil die gewählten Windkraftanlagenstandorte auf der Kammlage wesentlich windhöffiger und ertragreicher sind. Vorranggebiet Schnürbuck, Teilbereich auf Kippenheimer Gemarkung: Das regionalbedeutsame Vorranggebiet Schnürkuck umfasst im westlichen Teilbereich den Suchraum Eulenkopf aus der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie Lahr/Kippenheim. Bei der Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Lahr/Kippenheim wäre somit diese Teilfläche als Konzentrationszone für Windenergienutzung mit in die Darstellung zu übernehmen. Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Ergänzung) Zur Sicherung und Entwicklung ihrer besonderen Funktion für den Arten- und Biotopschutz werden in der Raumnutzungskarte Vorranggebiete für Naturschutz- und Landschaftspflege festgelegt. In den Vorranggebieten haben die Erfordernisse des Naturschutzes Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungsansprüchen. Es sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen ausgeschlossen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Vorkommen naturschutzfachlich wertgebender Arten, der Lebensraumausstattung oder der Funktion des Gebietes für den Biotopverbund führen können. Ausgeschlossen sind insbesondere: Besiedlung, Abbau von oberflächennahen Rohstoffen, wesentliche Veränderungen der Oberflächenformen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), wesentliche Veränderungen des Wasserhaushalts, Waldumwandlungen und Erstaufforstungen. Durch die im Entwurf dargestellten, ergänzten Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sind zwei Teilbereiche auf Lahrer Gemarkung betroffen: 1. Langenhard (Übersichtskarte Nr. s 58) Die Stiftungsfläche „NABU, nationales Naturerbe“ soll nahezu deckungsgleich als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionalplan festgelegt werden. 2. Waldkomplex Rossbrunnen-Güntersdobel (Übersichtskarte Nr. s 48 b) Erweiterung des auf Friesenheimer Gemarkung liegenden bestehenden Vorranggebietes auf Reichenbacher Gemarkung im Bereich Langeck, südlich angrenzend an das Vorranggebiet für Windkraftanlagen Geigenköpfle/Schnaigbühl. Es handelt sich um besonders altholzreiche naturnahe bzw. buchendominierte Waldbestände mit Alter über 140 bzw. 180 Jahre. Drucksache 250/2017 Seite - 4 - Auswirkungen der regionalplanerischen Darstellungen auf Lahr Verhältnis Regionalplan zu Flächennutzungsplan Mit Novellierung des Landesplanungsgesetzes in 2012 kann die Regionalplanung für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen (WKA) nur noch Vorranggebiete, aber keine Ausschlussgebiete mehr festlegen. Die Gemeinden können mit der Flächennutzungsplanung eine positive Standortzuweisung an einer oder mehreren Stellen in ihrem Plangebiet vornehmen. Gleichzeitig wird durch die Ausweisung von Ausschlussgebieten der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten. Die planerische Steuerung von Windenergiestandorten liegt damit wieder verstärkt bei den Trägern der Flächennutzungsplanung, also den Gemeinden. Dabei verlangt der Gesetzgeber, dass der Windenergie substanziell Raum eingeräumt wird. Mit der Anpassungspflicht an den Regionalplan dürfen die Kommunen in den Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen aber keinen Ausschluss von Windkraftanlagen vorsehen. Das heißt konkret, dass bei den Flächennutzungsplanungen die Vorranggebiete aus dem Regionalplan zu berücksichtigen sind. Entsprechend der Zusage in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 4.10.2017 wird eine detaillierte Stellungnahme des Rechtsamtes zum rechtlichen Verhältnis Regionalplan/Flächennutzungsplan spätestens zur Fortschreibung des FNP (nächster Verfahrensschritt Offenlage) erarbeitet. Fazit: Die regionalplanerischen Festlegungen zu den Vorrangflächen Windkraftanlagen und den Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege auf Lahrer Gemarkung schränken grundsätzlich die Flächennutzungsplanung nicht ein. Bei einer möglichen Entwicklung eines Windkraftstandortes Schnaigbühl/Langeck oder gegebenenfalls nur des Standortes Schnaigbühl auf Friesenheimer Gemarkung ist im Hinblick auf den Stadtteil Reichenbach eine enge Abstimmung seitens der Gemeinde Friesenheim mit der Stadt Lahr erforderlich. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.