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Beschlussvorlage (Tempo 30 - Zone in der Hilda,- Langsdorff- und Hansastraße)

12. September 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Stuber

Datum: 15.08.2017 Az.: 112.21

Beratungsfolge

Termin

Verkehrsausschuss

12.09.2017

Drucksache Nr.: 209/2017

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Tempo 30 - Zone in der Hilda,- Langsdorff- und Hansastraße

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss befürwortet die Einrichtung einer Tempo 30 – Zone in der
Hilda,- Langsdorff- und Hansastraße.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 209/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Bereits 2005 wurde geprüft, ob der Bereich Hilda,- Langsdorff- und Hansastraße in eine geschwindigkeitsreduzierte Zone einbezogen werden kann. Die Planungen zur Umgestaltung
des Friedrich-Ebert-Platzes und der Verkehrsführung der Goethestraße sahen zum damaligen Zeitpunkt eine andere Funktion der Straßen mit erhöhter Verkehrsbedeutung vor. Das
2002 vom Gemeinderat beschlossene Verkehrskonzept klassifizierte demnach die Hildastraße im Rahmen der Innenstadtumfahrung als zukünftige örtliche Hauptverkehrsstraße.
Mit Bau der neuen Wohnhäuser am Friedrich-Ebert-Platz hat man sich von der ursprünglichen Planung distanziert. Die noch im Verkehrskonzept von 2002 zugedachte Rolle der
Hildastraße als Teil der Innenstadtumfahrung ist entfallen und der gesamte Bereich hat durch
die Neubauten verstärkt einen Wohngebietscharakter erhalten.
Auf Grundlage des Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18.11.2010
zum Entfall der Radwegebenutzungspflicht wurden auch die bestehenden Radwege im Bereich der Hilda,- Langsdorff- und Hansastraße geprüft. Die erforderliche Gefahrenlage zum
rechtssicheren Erhalt der Radwegebenutzungspflicht besteht in diesem Fall nicht.
Mit Einrichtung der Tempo 30-Zone könnte nicht nur der Wohngebietscharakter verstärkt und
eine Verkehrsberuhigung geschaffen werden, sondern auch der Radverkehr auf der Fahrbahn gesichert mitgeführt werden. Somit entspricht man auch hier dem bestehenden Verkehrskonzept, den Radfahrer mit dem PKW-Verkehr auf der Fahrbahn zu führen. Der Fußgänger hätte zusätzlich eine komfortablere Fläche zur Verfügung, da der bestehende getrennte Rad- und Gehweg künftig als eine Fläche genutzt werden kann.

Guido Schöneboom

Mats Tilebein

Lucia Vogt