Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen)
20. November 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 13.10.2017 Az.: 922.6031 Drucksache Nr.: 270/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.11.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 20.11.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen BGL Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr. Anlage(n): Darlehensvereinbarung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 270/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde zum 01.01.2000 gegründet. Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von € 818.067,01 ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2004 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen wurde mit dem Beschluss des Gemeindesrates vom 24.11.2008 um € 253.322,85 auf € 1.071.389,86 erhöht. Der Darlehensstand ist seither unverändert. Im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren. Aufgrund der sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt durch die gute Einnahmesituation und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen noch nicht im Wirtschaftsjahr 2017 erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen Ende 2018 an den Haushalt der Stadt fließen. Das gemeindliche Darlehen wurde bislang analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 – 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Die Darlehenskonditionen zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb sind bislang noch nicht schriftlich dokumentiert. Da die Rückführung des Darlehens nun erst Ende 2018 erfolgen soll, ist beabsichtigt, die Darlehenskonditionen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr rückwirkend ab dem 01.01.2017 zu vereinbaren und damit zu dokumentieren. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert. Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb greifen. Die Verwaltung schlägt vor, einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer Herbert Schneider Betriebsleiter