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Beschlussvorlage (Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“; Ansiedlung der Firma Galtech GmbH, Bad Krozingen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: OB Büro

Datum: 10.10.2017 Az.:

Drucksache Nr.: 257/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“;
Ansiedlung der Firma Galtech GmbH, Bad Krozingen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Ansiedlung der Firma Galtech GmbH, Bad
Krozingen, auf dem Areal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr“ zustimmend zur Kenntnis.

Anlage(n):
Anlage 1: Luftbild

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 257/2017

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Begründung:
Das Unternehmen Galtech GmbH hat bei der IGZ Raum Lahr GmbH eine Grundstücksanfrage für
eine ca. 14.000 m² große Fläche im Zweckverbandsareal gestellt, um dort eine Produktionsanlage
für die Herstellung von Munition für Handfeuerwaffen zu errichten.
Bauvorhaben
Auf einem Grundstück von insgesamt ca. 14.000 m² soll in einem ersten Schritt ein Produktionsgebäude mit Verwaltung und Lager mit einer Gesamtgröße von ca. 1.800 m² sowie ein ca. 100 m langer geschlossener unterirdischer Testkanal für die Durchführung der vorgeschriebenen Qualitätssicherung gebaut werden. Die verbleibende Restfläche des Grundstücks soll zunächst nicht bebaut
werden. Am Standort soll eine Endfertigung der einzelnen angelieferten Komponenten erfolgen.
Es gibt die Überlegung, künftig die Fertigungstiefe z.B. durch Produktion der Hülsen, auszubauen,
wofür die Produktionsfläche erweitert werden müsste. Dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1)
können die Lage und die vorgesehenen Bauabschnitte entnommen werden.
Baurechtliche und gefahrentechnische Bewertung
Das Vorhaben ist nach Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde der Stadt Lahr baurechtlich zulässig und konform mit dem bestehenden Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“.
Die der Produktion zugrundeliegenden Gefahrgutklassifizierungen sind in dem Gebiet zulässig. Ein
Verfahren nach dem 4. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist nach Auskunft der
Fa. Galtech und entsprechender Auskunft der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt möglicherweise erforderlich.
Im Rahmen des Sprengstoffgesetzes ist nach dem dortigen § 7 ein Erlaubnisschein und nach § 20
ein Befähigungsschein zu beantragen.
Bei einem Vor-Ort Termin mit Vertretern der Zweckverbandsversammlung und Bürgermeistern aus
den Verbandsgemeinden an den beiden Schweizer Produktionsstandorten in Dulliken und Däniken
wurde das Thema Brandschutz bzw. die Brandschutzvermeidungsmaßnahmen dem Vertreter der
Stabstelle Feuerwehr der Stadt Lahr vorgestellt. Eine erste Bewertung ergab, dass aufgrund der geringen Lagermenge keine Explosions-, sondern lediglich eine Brandgefahr bestünde. Der Betrieb
des Unternehmens ist kein Störfallbetrieb im formalen Sinne und die Produktion des Unternehmens
ist kein außergewöhnlich emittierender Gewerbebetrieb.
Das Unternehmen
Das Unternehmen Galtech ist die deutsche Tochter der Schweizerischen swissAA Holding (swiss
Ammunition and Arms), welche Produktionsstätten für Munition und pyrotechnische Erzeugnisse in
der Schweiz, Italien und Ungarn unterhält. Die Kunden des Unternehmens sind Streitkräfte und Sicherheitsbehörden verschiedener europäischer Staaten.
In Deutschland besteht aktuell ein laufender Rahmenvertrag zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und der Fa. Galtech. Dieser ist die notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungsverfahren der Bundeswehr.
Die Firma hat nachweislich Kundenbeziehungen zu deutschen Landespolizeiverwaltungen.
Für die besonderen Anforderungen der öffentlichen deutschen Auftraggeber möchte das Unternehmen eine Produktionsstätte in Deutschland errichten, um die öffentliche Hand beliefern zu können.
Die Bundeswehr wird derzeit von der Muttergesellschaft Saltech bzw. deren Tochtergesellschaften
versorgt. Des Weiteren beliefert Saltech bzw. deren Tochtergesellschaften Polizeibehörden in verschiedenen Schweizer Kantonen, Ungarn und Österreich mit Munition und pyrotechnischen Produkten (sog. nicht letale Wirkmittel). Am deutschen Standort soll Munition mit den Kalibern 9 mm und
7,62 mm produziert werden.

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Bewertung der Ansiedlungsanfrage durch IGZ Raum Lahr GmbH und Zweckverbandsverwaltung
Die Ansiedlung kann einen aktiven Beitrag zur inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands leisten. Die Munitionsversorgung der Sicherheitsorgane und der Bundeswehr stellt eine Grundvoraussetzung dar, um einen wichtigen Teil ihrer Aufgaben nachkommen zu können. Das Zweckverbandsareal als ausgewiesenes Industriegebiet wäre hierfür gut geeignet.
Das Unternehmen plant die Belieferung der Bundeswehr, des Bundesinnenministeriums und von
Landespolizeibehörden. Eine Belieferung von Nato-Mitgliedsstaaten wird nach Unternehmensangaben nicht erfolgen. Produktions- und Exportgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus. Die Überwachung der Einhaltung dieser Genehmigungen obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Durch
diese Genehmigungs- und Kontrollmechanismen der Bundesrepublik bestehen wirkungsvolle Vorkehrungen, um eine unrechtmäßige Verbreitung von Munition zu vermeiden.
Die Fa. Galtech bewirbt sich bewusst um einen Produktionsstandort in Deutschland in Kenntnis der
hiesigen strengen und umfassenden Kontrollregularien. Da sich das Gebäude von außen kaum von
einem üblichen Produktionsgebäude unterscheidet, rechnen weder IGZ GmbH noch Zweckverbandsverwaltung mit einem Imageschaden für das startkLahr-Areal.
Die avisierten Mitarbeiterzahlen von bis zu 100 Personen (im Endausbau) und die Tatsache, dass
es sich um einen Produktionsbetrieb handelt, sind hinsichtlich der unternehmerischen Wertschöpfung positive Eckpunkte dieser Ansiedlung.
Aus den vorgenannten Gründen befürwortet die Zweckverbandsverwaltung eine Ansiedlung des
Unternehmens im Zweckverbandsareal und plädiert für ein entsprechendes Votum in der Zweckverbandsversammlung.
Positionierung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der Argumente aus der bisherigen öffentlichen Diskussion:
In der intensiven öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung wurden verschiedene Argumentationen geführt. Nachfolgend wird hierauf näher eingegangen.
Von Beginn an war klar, dass die Ansiedlungsanfrage der Firma Galtech ein sensibler Vorgang sein
wird, mit dem sich die Öffentlichkeit mit kritischem Interesse auseinandersetzt. Aus diesem Grund
wurden frühzeitig die Gesellschafterversammlung und die Verbandsversammlung informiert. Die
Ansiedlungsanfrage war bereits am 07.04.2017 Beratungsgegenstand der IGZGesellschafterversammlung sowie am 02.06.2017 und 21.07.2017 der nichtöffentlichen Zweckverbandsversammlungen.
Der Oberbürgermeister hat persönlich eine Befassung des Gemeinderates vorgesehen, um seine
eigene Positionierung in der Zweckverbandsversammlung mit Kenntnis der städtischen Mehrheitsmeinung abzugleichen. Einen formalen Anspruch des Gemeinderats darauf gibt es nicht, weil es
sich vorliegend um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, die in die Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters fällt. Gleichwohl soll mit großer Transparenz im Entscheidungsprozess agiert
werden, deshalb auch die öffentliche Gemeinderatsberatung.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat bzw. dessen Institutionen. Die Ausrüstung der Sicherheitskräfte erfolgt über die private Wirtschaft. Nur durch den Ausbau eines staatlichen monopolistischen
Rüstungskonzerns wäre dies anders zu leisten. Ein Durchsetzen des Gewaltmonopols und die
strenge Reglementierung der privaten Produktion im Sinne einer Gewaltvermeidung und Zurücknahme obliegen dem Bund. Es ist besser, wenn diese Produktion den nationalen, strengeren Kontrollen unterliegt, als den weniger strengen Kontrollen an Standorten vieler anderer Länder. Es
spricht für die Seriosität der Muttergesellschaft Saltech, wenn sie die deutsche Bundeswehr und

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deutsche Polizei von einem deutschen Standort aus beliefern möchte und sich hierfür transparent
um eine Ansiedlung in Lahr bemüht.
Eine Argumentation, wonach es schon genügend Munitionshersteller mit ausreichenden Kapazitäten in Deutschland gebe, erscheint als nicht stichhaltig. Munitionshersteller befinden sich auch untereinander im Preis - und Qualitätswettbewerb. Mit dem Standort Lahr möchte sich die Firma in
Deutschland besser für öffentliche Aufträge positionieren. Auch die Produktion von Munition unterliegt den Marktgesetzen. Eine Beschränkung der Menge erfolgt durch die Auftraggeber.
Mit der Ansiedlung einer Munitionsfabrik ist keine Remilitarisierung Lahrs verbunden. Am Standort
wird dadurch nicht die Konversion zurückgedreht. Vielmehr ist die Munitionsherstellung ein Teil der
bundesdeutschen Wertschöpfungskette über deren Beschaffung und Einsatz demokratisch legitimierte Parlamente und Institutionen entscheiden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister