Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“)
22. November 2017
Beschlussvorlage Amt: EBM Bohn Datum: 07.11.2017 Az.: 021.27/02 Drucksache Nr.: 230/2017 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.11.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 20.11.2017 beschließend öffentlich Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 22.11.2017 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 50 102 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr setzt das Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ für zunächst drei Jahre im Rahmen einer Pilotphase um. Die erste Durchführung findet im Haushaltsjahr 2019 statt, die Vorbereitungen beginnen im dritten Quartal 2018. 2. Für die Planungsphase sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2018 10.000,00 € zuzüglich des Finanzbedarfs für eine befristete halbe Stelle im Amt 50 (ab 3. Quartal 2018) zur Verfügung gestellt werden. Die Projektkosten belaufen sich im ersten Jahr auf insgesamt 135.000,00 € (davon 100.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget), sodass die verbleibenden Kosten für die Durchführung in Höhe von 25.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 anfallen, zuzüglich den Personalkosten. 3. Die Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ (Anlage 1) wird beschlossen. Anlage(n): Satzung zum "Lahrer Stadtgulden" BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 230/2017 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Im Zeitraum 2012 bis 2016 hat die Stadtverwaltung vielfältige Informationsangebote und Beteiligungsformate initiiert und durchgeführt; auf die Vorlage „Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Prozessen in der Stadt Lahr“ aus der Sitzung des Gemeinderats am 20. Februar 2017 wird verwiesen. Es ist der Stadt Lahr nach wie vor ein Anliegen, ihre Bürgerinnen und Bürger für mehr Kommunalpolitik und Interesse am Stadtgeschehen zu mobilisieren. Mit dem Konzept des „Lahrer Stadtgulden“ soll beginnend ab 2019 ein weiteres Beteiligungsprojekt starten und die Möglichkeit eröffnen, dass unterschiedliche Ideen aus der Bürgerschaft mit finanziellen Mitteln aus dem städtischen Haushalt realisiert werden können. Das Prinzip der Mitwirkung ist einfach gestaltet und die Transparenz durch ein überschaubares Verfahren gewährleistet. Die zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch die Bürgerschaft und sind mit sichtbaren Effekten/ Ergebnissen verknüpft. Bürgerinnen und Bürger können so ihr Lebensumfeld aktiv gestalten. Der Städtetag ist über das Projekt informiert, befürwortet dieses und hat seine Unterstützung im Falle der Realisierung in Aussicht gestellt. Konzept Die Eckpunkte des Projekts zusammengefasst: Jeder Einwohner ab dem 14. Lebensjahr darf innerhalb eines definierten Zeitraums Vorschläge bei der städtischen Koordinationsstelle (Amt 50, Bürgerschaftliches Engagement) einreichen. Im Anschluss an eine Machbarkeitsprüfung durch die Stadtverwaltung, die anhand von Kriterien (regional, gemeinnütziger Träger, keine Einzelförderung, freiwillige Leistung, maximale Förderhöhe etc.) erfolgt, definiert ein „Tag der Entscheidung“ in Form einer öffentlichen Veranstaltung, welche Projekte finanziell unterstützt werden. 100.000,00 € stehen hierfür als Gesamtbudget zur Verfügung, einzelne Projekte können mit maximal 10.000,00 € bezuschusst werden. Weitere Details der Konzeption sind der Anlage 1 zu entnehmen. Das „Bürgerbudget“ soll in einer Pilotphase von drei Jahren erprobt (Durchführung 2019, 2020, 2021) und anschließend evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann der Gemeinderat über die Fortführung entscheiden. Ablauf des Verfahrens Bürgeraufruf/ Ausschreibungsphase Februar bis Juni Prüfung Juli – September Abstimmung „Tag der Entscheidung“ bis Ende Oktober und Information des Gemeinderats Umsetzung im Folgejahr Drucksache 230/2017 1. Ergänzung Seite - 3 - 1) Vorschlagssammlung Die Vorschlagsammlung wird in einem entsprechenden Zeitraum (1. Februar – 30. Juni) durchgeführt. In dieser Zeitspanne kann jeder Bürger ab Vollendung des 14. Lebensjahres, Verein etc. der Stadt Lahr eine Idee/Anregung oder Projekt postalisch, per Mail oder online auf der Homepage der Stadt Lahr einbringen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und den Zuschussbedarf von 10.000,00 € nicht überschreitet. Idee @ 2) Prüfung Die Prüfung erfolgt durch ein striktes Auswahlverfahren nach Satzung (Anlage 1). Die eingereichten Vorschläge werden auf ihr Ziel geprüft und je nach Ergebnis zugelassen. Um eine Monopolstellung von starken Interessengruppen (Vereinen) zu begrenzen, darf ein Begünstigter in den jüngsten drei Beteiligungsperioden keine Mittel erhalten haben. Das Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung wird vor dem „Tag der Entscheidung“ dem Haupt- und Personalausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. 3) Abstimmung Nach der verwaltungsseitigen Prüfung der Vorschläge haben alle Bürger an einem festgesetzten Tag die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Im Abstimmungssaal befindet sich für jeden Vorschlag eine „Wahlurne“. Jeder Bürger erhält fünf Stimmtaler, die er zu beliebigen Anteilen auf die einzelnen Vasen verteilen kann, um so für die Umsetzung einzelner Vorschläge zu stimmen. 5x Vasen mit Vorschlägen Drucksache 230/2017 1. Ergänzung Seite - 4 - Die Vorschläge mit den meisten Talern erhalten die Fördersumme, bis die Summe von 100.000,00 € ausgeschöpft ist. Die Höchstsumme pro Projekt darf 10.000,00 € nicht überschreiten. Umsetzung Um den Beginn im Jahre 2019 zu gewährleisten, bedarf es einer entsprechenden Vorbereitungszeit. Hierfür soll ab dem dritten Quartal 2018 eine halbe Stelle im Amt 50 eingerichtet und die Finanzierung sichergestellt werden. Das Bürgerbeteiligungsprojekt „Lahrer Stadtgulden“ muss vor allem im ersten Jahr mit einer breit angelegten Kampagne der Bewerbung in allen Haushalten und weiteren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleitet sein. Der erste „Tag der Entscheidung“ mit Verteilung des Bürgerbudgets soll im Herbst 2019 stattfinden. Die Projekte sollen im darauffolgenden Jahr realisiert werden. Hierüber ist gegenüber der Verwaltung Rechenschaft abzulegen. Kosten Neben den Personalkosten werden 100.000,00 € als Bürgerbudget zur Ausschüttung für die Bürgerprojekte im Haushalt bereitgestellt. Für die erste Durchführung sind 35.000,00 € (Konzeption, Ausschreibungsphase, Produktion von Materialien, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung „Tag der Entscheidung“ etc.) veranschlagt. In den Folgejahren werden neben den Personalkosten 125.000,00 € budgetiert, da Anschaffungs- und Konzeptionskosten nur im ersten Projektjahr anfallen. Somit werden 100.000,00 € als Bürgerbudget ausgeschüttet und 25.000,00 € stehen für die Koordination, Bewerbung etc. sowie Durchführung zur Verfügung. Zusammengefasst: Haushaltsjahr 2018: 10.000,00 € Planungskosten zzgl. Personalkosten für eine halbe Stelle ab 3. Quartal Haushaltsjahr 2019: 125.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten zzgl. Personalkosten Haushaltsjahr 2020: 125.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten zzgl. Personalkosten Haushaltsjahr 2021: 125.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten zzgl. Personalkosten Mit der Einführung des Bürgerbudgets bieten der Gemeinderat und die Stadtverwaltung eine weitere Möglichkeit zu mehr Bürgerbeteiligung an. Der „Lahrer Stadtgulden“ ist ein partizipatives Verfahren der Mitbestimmung durch die Lahrer Bürgerinnen und Bürger. Auf freiwilliger Basis kann die Bürgerschaft bei der Gestaltung der Stadt oder in gemeinnützigen Projekten mit eingebunden und aktiv werden. Guido Schöneboom