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Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: EBM
Bohn

Datum: 07.11.2017 Az.: 021.27/02

Drucksache Nr.: 230/2017 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.11.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.11.2017

beschließend

öffentlich

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

22.11.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

102

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Lahr setzt das Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“
für zunächst drei Jahre im Rahmen einer Pilotphase um. Die erste Durchführung
findet im Haushaltsjahr 2019 statt, die Vorbereitungen beginnen im dritten Quartal
2018.
2. Für die Planungsphase sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2018 10.000,00 € zuzüglich des Finanzbedarfs für eine befristete halbe
Stelle im Amt 50 (ab 3. Quartal 2018) zur Verfügung gestellt werden. Die Projektkosten belaufen sich im ersten Jahr auf insgesamt 135.000,00 € (davon
100.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget), sodass die verbleibenden Kosten für
die Durchführung in Höhe von 25.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 anfallen, zuzüglich den Personalkosten.
3. Die Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ (Anlage 1) wird beschlossen.

Anlage(n):
Satzung zum "Lahrer Stadtgulden"

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 230/2017 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zeitraum 2012 bis 2016 hat die Stadtverwaltung vielfältige Informationsangebote und Beteiligungsformate initiiert und durchgeführt; auf die Vorlage „Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Prozessen in der Stadt Lahr“ aus der Sitzung des Gemeinderats am 20. Februar
2017 wird verwiesen.
Es ist der Stadt Lahr nach wie vor ein Anliegen, ihre Bürgerinnen und Bürger für mehr Kommunalpolitik und Interesse am Stadtgeschehen zu mobilisieren. Mit dem Konzept des „Lahrer
Stadtgulden“ soll beginnend ab 2019 ein weiteres Beteiligungsprojekt starten und die Möglichkeit eröffnen, dass unterschiedliche Ideen aus der Bürgerschaft mit finanziellen Mitteln
aus dem städtischen Haushalt realisiert werden können. Das Prinzip der Mitwirkung ist einfach gestaltet und die Transparenz durch ein überschaubares Verfahren gewährleistet. Die
zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch die Bürgerschaft und sind mit sichtbaren Effekten/ Ergebnissen verknüpft. Bürgerinnen und Bürger können so ihr Lebensumfeld aktiv gestalten.
Der Städtetag ist über das Projekt informiert, befürwortet dieses und hat seine Unterstützung
im Falle der Realisierung in Aussicht gestellt.
Konzept
Die Eckpunkte des Projekts zusammengefasst: Jeder Einwohner ab dem 14. Lebensjahr darf
innerhalb eines definierten Zeitraums Vorschläge bei der städtischen Koordinationsstelle
(Amt 50, Bürgerschaftliches Engagement) einreichen. Im Anschluss an eine Machbarkeitsprüfung durch die Stadtverwaltung, die anhand von Kriterien (regional, gemeinnütziger Träger, keine Einzelförderung, freiwillige Leistung, maximale Förderhöhe etc.) erfolgt, definiert
ein „Tag der Entscheidung“ in Form einer öffentlichen Veranstaltung, welche Projekte finanziell unterstützt werden. 100.000,00 € stehen hierfür als Gesamtbudget zur Verfügung, einzelne Projekte können mit maximal 10.000,00 € bezuschusst werden. Weitere Details der
Konzeption sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Das „Bürgerbudget“ soll in einer Pilotphase von drei Jahren erprobt (Durchführung 2019,
2020, 2021) und anschließend evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann der
Gemeinderat über die Fortführung entscheiden.
Ablauf des Verfahrens

Bürgeraufruf/
Ausschreibungsphase

Februar bis Juni

Prüfung

Juli – September

Abstimmung

„Tag der Entscheidung“ bis Ende Oktober
und Information des Gemeinderats

Umsetzung

im Folgejahr

Drucksache 230/2017 1. Ergänzung

Seite - 3 -

1) Vorschlagssammlung
Die Vorschlagsammlung wird in einem entsprechenden Zeitraum (1. Februar – 30. Juni)
durchgeführt. In dieser Zeitspanne kann jeder Bürger ab Vollendung des 14. Lebensjahres, Verein etc. der Stadt Lahr eine Idee/Anregung oder Projekt postalisch, per Mail
oder online auf der Homepage der Stadt Lahr einbringen, die einen gemeinnützigen
Zweck verfolgt und den Zuschussbedarf von 10.000,00 € nicht überschreitet.

Idee

@

2) Prüfung
Die Prüfung erfolgt durch ein striktes Auswahlverfahren nach Satzung (Anlage 1). Die
eingereichten Vorschläge werden auf ihr Ziel geprüft und je nach Ergebnis zugelassen.
Um eine Monopolstellung von starken Interessengruppen (Vereinen) zu begrenzen, darf
ein Begünstigter in den jüngsten drei Beteiligungsperioden keine Mittel erhalten haben.
Das Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung wird vor dem „Tag der Entscheidung“
dem Haupt- und Personalausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

3) Abstimmung
Nach der verwaltungsseitigen Prüfung der Vorschläge haben alle Bürger an einem festgesetzten Tag die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Im Abstimmungssaal befindet
sich für jeden Vorschlag eine „Wahlurne“. Jeder Bürger erhält fünf Stimmtaler, die er zu
beliebigen Anteilen auf die einzelnen Vasen verteilen kann, um so für die Umsetzung
einzelner Vorschläge zu stimmen.

5x
Vasen mit Vorschlägen

Drucksache 230/2017 1. Ergänzung

Seite - 4 -

Die Vorschläge mit den meisten Talern erhalten die Fördersumme, bis die Summe von
100.000,00 € ausgeschöpft ist. Die Höchstsumme pro Projekt darf 10.000,00 € nicht
überschreiten.

Umsetzung
Um den Beginn im Jahre 2019 zu gewährleisten, bedarf es einer entsprechenden Vorbereitungszeit. Hierfür soll ab dem dritten Quartal 2018 eine halbe Stelle im Amt 50 eingerichtet
und die Finanzierung sichergestellt werden. Das Bürgerbeteiligungsprojekt „Lahrer Stadtgulden“ muss vor allem im ersten Jahr mit einer breit angelegten Kampagne der Bewerbung in
allen Haushalten und weiteren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleitet sein. Der erste
„Tag der Entscheidung“ mit Verteilung des Bürgerbudgets soll im Herbst 2019 stattfinden. Die
Projekte sollen im darauffolgenden Jahr realisiert werden. Hierüber ist gegenüber der Verwaltung Rechenschaft abzulegen.
Kosten
Neben den Personalkosten werden 100.000,00 € als Bürgerbudget zur Ausschüttung für die
Bürgerprojekte im Haushalt bereitgestellt. Für die erste Durchführung sind 35.000,00 € (Konzeption, Ausschreibungsphase, Produktion von Materialien, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung „Tag der Entscheidung“ etc.) veranschlagt.
In den Folgejahren werden neben den Personalkosten 125.000,00 € budgetiert, da Anschaffungs- und Konzeptionskosten nur im ersten Projektjahr anfallen. Somit werden 100.000,00 €
als Bürgerbudget ausgeschüttet und 25.000,00 € stehen für die Koordination, Bewerbung etc.
sowie Durchführung zur Verfügung.
Zusammengefasst:
Haushaltsjahr 2018:

10.000,00 € Planungskosten zzgl. Personalkosten für eine halbe
Stelle ab 3. Quartal

Haushaltsjahr 2019:

125.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten zzgl. Personalkosten

Haushaltsjahr 2020:

125.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten zzgl. Personalkosten

Haushaltsjahr 2021:

125.000,00 € Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten zzgl. Personalkosten

Mit der Einführung des Bürgerbudgets bieten der Gemeinderat und die Stadtverwaltung eine weitere Möglichkeit zu mehr Bürgerbeteiligung an. Der „Lahrer Stadtgulden“
ist ein partizipatives Verfahren der Mitbestimmung durch die Lahrer Bürgerinnen und
Bürger. Auf freiwilliger Basis kann die Bürgerschaft bei der Gestaltung der Stadt oder
in gemeinnützigen Projekten mit eingebunden und aktiv werden.

Guido Schöneboom