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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        Ergebnisniederschrift Nr. 04/2006
Öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates
am Montag, 13.03.2006

Dauer der Sitzung:

17:50 Uhr bis 20:40 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Dr. Moritz
Rompel
Schwarz
Schweickhardt
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Hilberer
Mauch
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

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FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Fraktionslos

Stadträtin

Kronawitter

beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Schriftführer:

Stadtoberinspektor Weber

Zuhörer:

25

Müller
Neumeister
Benz

(Urlaub)
(Urlaub)
(berufl.)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEIT
Antrag der Black Forest Airport GmbH auf Erteilung einer
Ergänzungsgenehmigung zum Betrieb eines Sonderflughafens
für Passagier-Bedarfsflugverkehr zum Europa-Park Rust
und zurück zum Ausgangsort
- Beteiligung der Stadt Lahr als Trägerin öffentlicher Belange
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 025/2006 vom 06.03.2006;
Stadtplanungsamt
Stadträtin Granderath stellt folgenden Beschlussantrag:
Für den Fall, dass es zu einer Genehmigung eines Sonderflughafens Lahr
für Passagier-Bedarfsflugverkehr zum Europa-Park Rust kommen sollte,
fordert der Gemeinderat der Stadt Lahr den Flugplatzbetreiber und den
Europa-Park-Betreiber auf, einen Emissionsausgleich vorzunehmen: die
durch einen Flug nach Lahr verursachte Klimaerwärmung wird berechnet.
Über einen Aufschlag auf den Preis des Flugtickets wird ein emissionsminderndes Projekt finanziert, das Emissionen in gleicher Höhe einspart,
wie der Flug freisetzt.
Abstimmungsergebnis:

4
27
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Der Antrag ist somit abgelehnt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr unterstützt ausdrücklich den Antrag auf Erteilung einer
Ergänzungsgenehmigung und fordert eine zügige Bearbeitung. Er stimmt folgender
Stellungnahme der Stadt Lahr zu:
Die Stadt Lahr unterstützt ausdrücklich den Antrag auf Erteilung einer
Ergänzungsgenehmigung zum Betrieb eines Sonderflughafens für
Passagier-Bedarfsflugverkehr zum Europa-Park Rust und zurück zum
Ausgangsort. Gleichwohl hält die Stadt Lahr bzw. der Interkommunale
Zweckverband IGP als beteiligter Dritter am Revisionsverfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fest und hat eine ausführliche
Stellungnahme beim Gericht eingereicht, weil aus Sicht der Stadt Lahr
eine unbeschränkte Passagierfluglizenz vorzuziehen wäre. Dabei gehen
wir von sehr guten Aussichten beim Revisionsverfahren aus. Diese
Entscheidung obliegt allerdings der BFAL bzw. dem Investor
Babcock & Brown.
Dennoch wird auch der private Betrieb eines Sonderflughafens nicht nur
den Konversionsstandort Lahr, sondern die gesamte Region wirtschaftlich
nachhaltig stärken, insbesondere auch den Europa-Park Rust als größten
Arbeitgeber in der südlichen Ortenau und wichtigste touristische Einrichtung in Baden-Württemberg. Der nur an dieser Stelle zu deckende
spezifische Bedarf und ein Einfügen in das Gesamtverkehrsnetz sind
durch die Antragstellerin und den Europa-Park plausibel belegt. Das
Projekt entspricht insbesondere durch seine Bedarfsbezogenheit den im

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Landesentwicklungsplan formulierten Belangen der Raumordnung und
Landesplanung.
Eine Subventionierung durch Steuergelder erfolgt nicht. Andererseits ist
bei einer Versagung der Genehmigung nicht nur der Verzicht auf die
Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze in einer Region mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosenquote verbunden.
Es droht auch der Rückzug eines potenten und vertrauenswürdigen
Investors und damit die Aufgabe des Flugplatzes, wodurch eine durch
öffentliche Gelder errichtete Infrastruktureinrichtung von außergewöhnlicher Qualität brach läge und ein ebenfalls öffentlich gefördertes
bedeutendes Konversionsprojekt in seiner Gesamtheit nachhaltig
gefährdet wäre.
Durch das Bekenntnis zur Konsensvereinbarung vom 09.07.2001 wird die
potenzielle nächtliche Lärmbelastung gegenüber der jetzigen Genehmigungslage nicht erhöht – im Gegenteil. Das Gleiche gilt für die potenzielle
tägliche Luftbelastung.
Die Stadt Lahr fordert, auch im Interesse des Wirtschafts- und Investitionsstandortes Baden-Württemberg den Antrag objektiv und anhand
marktwirtschaftlich orientierter Kriterien gründlich und schnell zu prüfen.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem vorigen rund 18 Monate
langen Genehmigungsverfahren, dessen Ergebnis und dessen Bewertung
durch den Verwaltungsgerichtshof fordern wir alle Beteiligten mit
Nachdruck auf, alle vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Der jetzige Antrag ist deutlich enger gefasst als sein
Vorgänger, so dass sämtliche Argumente bereits bekannt sind und keine
neuen Erkenntnisse auftauchen werden.
Um angesichts der immer wieder getroffenen und später jeweils revidierten Aussagen über den Zeitpunkt einer Entscheidung ein Mindestmaß an
Vertrauen in die Landespolitik zu bewahren, muss eine belastbare
Entscheidung noch im Frühjahr 2006 getroffen werden. Das Investitionsvorhaben von Babcock & Brown darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Abstimmungsergebnis: 27
4
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

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INFORMATIONEN AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG

Sanierungsgebiet Innenstadt Südwest II
Nachdem die Nichtöffentlichkeit hergestellt wird, informiert Oberbürgermeister
Dr. Müller über die Verhandlungen mit dem Investor im Sanierungsgebiet Innenstadt
Südwest II, Herrn Surbeck. Er teilt mit, dass dieser die Forderung der Stadt Lahr, wie in
der Gemeinderatssitzung am 06.03.2006 formuliert, entschieden ablehne. Ein zweites
Geschoss ist für Herrn Surbeck nicht vorstellbar. Bürgermeister LangensteinerSchönborn informiert über die Alternative, die in die Verhandlungen mit Herrn Surbeck
eingebracht wurde. Dies sei die Gestaltung der Fasade mit einer größeren oder evtl.
sogar einer kompletten Glasfassade. Oberbürgermeister Dr. Müller bittet den
Gemeinderat, ein Stimmungsbild abzugeben, ob in diese Richtung mit Herrn Surbeck
verhandelt werden sollte. Vertreter aller Fraktionen sprechen sich grundsätzlich für weitere Verhandlungen mit Herrn Surbeck aus. Oberbürgermeister Dr. Müller macht dabei
deutlich, dass er das Projekt keinesfalls scheitern lassen möchte. Er bittet den Gemeinderat nun um ein Stimmungsbild ob die Verwaltung folgende weiterführende
Verhandlung führen kann:
Die Stadtverwaltung setzt die Gespräche und Verhandlungen mit dem Investor fort.
Es soll ein möglichst optimales Erscheinungsbild des Gebäudes erreicht werden. Falls
diese Optimierung nicht möglich ist, wird eine Mindesthöhe des Gebäudes auf 8 m
festgesetzt, um das Projekt sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: 30
1
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimme
Enthaltungen

Weitere Verfahrensweise nach dem Brand des Obdachlosenheims
Erste Bürgermeisterin Kaufmann informiert den Gemeinderat über das weitere
Vorgehen der Stadt Lahr nach dem Brand des Obdachlosenheims. Für die
Obdachlosen sollen zwei Geschosse im bisherigen Asylbewerberheim, Geroldsecker
Vorstadt 81, vom Landkreis Ortenaukreis angemietet werden. Mietbeginn soll der
1. Mai 2006 sein. Ein weiterer Vorteil wäre, dass wenn dort Obdachlose untergebracht
werden könnten, keine weiteren Asylbewerber dort einquartiert werden könnten.
Die Mietkosten könnten beim Landratsamt Ortenaukreis wieder über die dort
auszuzahlende Sozialhilfe hereingeholt werden.
Anschließend an diese Information ergibt sich hierüber eine Diskussion im Gemeinderat. Die Verwaltung wird über dieses Thema zur gegebenen Zeit wieder informieren.

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Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 13. März 2006

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin