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Beschlussvorlage (Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger

Datum: 12.10.2017 Az.: 201/Dg

Drucksache Nr.: 263/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung
e.V. bestehenden Fundtiervertrag ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Als Fundtierpauschale ist für den Verlängerungszeitraum der Betrag von 150
Cent pro Einwohner vorzusehen.

Anlage(n):
Fundtiervertrag 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Die Stadt ist nach § 5a AGBGB als zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965 bis 967
und 973 bis 976 BGB verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und unterzubringen. Da die Stadt
keine Einrichtung für die artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung von Fundtieren
bereithält kommt sie dieser Verpflichtung in der Weise nach, dass sie den Tierschutzverein
Lahr und Umgebung e.V. (Tierschutzverein) mit der Erfüllung dieser Aufgabe beauftragt.
Der derzeitige Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein besteht seit dem Jahr 2014 und
sieht eine jährliche Fundtierpauschale von 100 Cent je Einwohner und Jahr vor. Der Vertrag
endete grundsätzlich am 31.12.2014, verlängerte sich jedoch jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, als keine Vertragspartei den Vertrag bis spätestens zum 30.06. eines Jahres
schriftlich zum 31.12. des jeweiligen Jahres kündigte. Im Jahr 2017 wurde an den Tierschutzverein eine Fundtierpauschale von 44.884 € ausgezahlt. Nach den vertraglichen Regelungen ist hierfür die Einwohnerzahl der Stadt zum 31. Dezember des Vorvorjahres als Berechnungsbasis heranzuziehen. Für das Jahr 2017 war demnach die Einwohnerzahl zum
31.12.2015 maßgebend.
Ende Januar 2017 sprach der Vorsitzende des Tierschutzvereins bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller vor und berichtete u.a. über die angespannte finanzielle Situation des Vereins.
In der Folge fand dann Mitte Februar ein Vor-Ort-Termin im Tierheim statt, bei dem sich die
Verwaltung bei einer Führung ein aktualisiertes Bild über den baulichen Zustand des Tierheims machen konnte und auch nochmals auf die finanzielle Situation des Tierschutzvereins
in einem Gespräch eingegangen werden konnte. Wie bei der Führung durch das Tierheim
ersichtlich wurde, befinden sich die Räumlichkeiten überwiegend in einem eher schlechten
Zustand. Dennoch lässt sich der Einsatz vieler ehrenamtlich Tätiger u.a. in bereits sanierten
Räumlichkeiten wiedererkennen.
In der Bürgermeister-Sprengelsitzung „Altkreis Lahr“ Mitte Mai 2017 konnte dem Tierschutzverein Gelegenheit gegeben werden, über die Situation des Vereins und des Tierheims zu
berichten. Nachdem der Tierschutzverein entsprechend berichtet hatte wurde von den anwesenden Bürgermeistern die Empfehlung ausgesprochen, dass die Vertragsgemeinden, vorbehaltlich der Zustimmung durch den jeweiligen Gemeinderat, dem Tierschutzverein zukünftig für die Aufnahme von Fundtieren den Betrag von 150 Cent je Einwohner und Jahr zur Verfügung stellen sollen. Dabei soll der neue Fundtiervertrag jedoch eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren haben. Die Stadt Lahr wurde federführend für die Vertragsgemeinden mit den
Vertragsverhandlungen betraut.
Mit Schreiben vom 26.06.2017 kündigte der Tierschutzverein den bestehenden Fundtiervertrag einvernehmlich mit der Stadt zum 31.12.2017 form- und fristgerecht.
In der Folgezeit wurde dann ein neuer Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein schlussverhandelt. Insbesondere die Separierung der Fundtiere und der herrenlosen Tiere im neuen
Fundtiervertrag sowie die damit zusammenhängenden Leistungsbeschreibungen, haben eine
intensive Überarbeitung des Fundtiervertrages durch den Justiziar der Stadt Lahr und mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Tierschutzverein notwendig werden lassen. Auf Bitten
des Tierschutzvereins wurde im neuen Fundtiervertrag auch eine Regelung bez. sog. „invasiver Tierarten“ aufgenommen, da auch diese als Fundtiere auftreten können bzw. vermehrt
auftreten. Bei „invasiven Tierarten“ handelt es sich um Tierarten, die mit ihrer Ausbreitung
Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt
schaden können (z.B. Waschbär, Nutria, Nilgans, Bisamratte usw.). In einer BürgermeisterSprengelsitzung „Altkreis Lahr“ Ende November 2017, konnte das neue Regelwerk dann in

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groben Zügen vorgestellt werden. Da die neuen Aspekte des Fundtiervertrages, insbesondere die „invasive Tierarten“, für die Mitglieder des Bürgermeister-Sprengels „Altkreis Lahr“ eine
größere Abweichung zum bestehenden Vertrag darstellten wurde die Verwaltung darum gebeten, den neuen Fundtiervertrag zurückzustellen und diesen in einer der kommenden Sitzungen des Bürgermeister-Sprengels vorzustellen.
Um ab dem 01.01.2018 keine vertragslose Zeit entstehen zu lassen hat der Tierschutzverein
zugestimmt, dass der bestehende Fundtiervertrag um ein Jahr verlängert werden kann. Dieses Verlängerungsjahr soll genutzt werden, um die Belange der Vertragspartner weitergehender in den Vertrag einfließen zu lassen. Angesichts der finanziellen Situation des Tierschutzvereins wurde mit diesem im Weiteren besprochen, dass für die Dauer der Vertragsverlängerung eine Fundtierpauschale i.H.v. 1,50 € pro Einwohner gezahlt werden soll.

Historisch betrachtet, wurden in den letzten 10 Jahren folgende Beträge an den Tierschutzverein gezahlt:
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

Grundlage
Festbetrag
Festbetrag
Festbetrag
0,50 €/EW
0,55 €/EW
0,60 €/EW
1,00 €/EW
1,00 €/EW
1,00 €/EW
1,00 €/EW

Betrag
10.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
21.860,50 €
24.104,85 €
26.504,40 €
43.315,00 €
43.728,00 €
44.195,00 €
44.884,00 €

Bei einer Fundtierpauschale von 150 Cent je Einwohner und Jahr, würde sich die Fundtierpauschale von 44.884 € im Jahr 2017 auf ca. 68.748 € (hier verwendete Basis: letzte verfügbare Veröffentlichung der Einwohnerzahl des Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
für Q 3/2016) im Jahr 2018 erhöhen (+ ca. 23.864 € bzw. + ca. 53%).

2018

1,50 €/EW

ca. 68.748,00 €

Vorbehaltlich Beschlussfassung

Angesichts der finanziellen Situation des Tierschutzvereins, dem ersichtlichen Engagement
vieler ehrenamtlicher Helfer und der sich überwiegend dennoch in einem schlechten Zustand
befindlichen Räumlichkeiten hält es die Verwaltung für geboten, die Fundtierpauschale von
100 Cent auf 150 Cent je Einwohner zu erhöhen. Die deutliche Erhöhung der Fundtierpauschale soll den Tierschutzverein zudem langfristig in die Lage versetzen, auch Rücklagen für
Sanierungsmaßnahmen im Tierheim zu bilden. Dennoch ist auch bei einer Erhöhung der
Fundtierpauschale auf 150 Cent je Einwohner davon auszugehen, dass der Tierschutzverein
bei größeren Sanierungsmaßnahmen auf Förderprogramme des Landes und auf eine Kofinanzierung durch die Stadt angewiesen sein wird.
Die eingereichten Jahresabschlüsse des Tierschutzvereins der Jahre 2014, 2015 und 2016
rechtfertigen die vorgesehene Erhöhung der Fundtierpauschale.

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Die Verwaltung spricht sich für eine Vertragsverlängerung des bestehenden Fundtiervertrages mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. ab dem 01.01.2018 bis zum
31.12.2018 aus, und bittet um entsprechende Beschlussfassung. Der ab dem 01.01.2018 bis
zum 31.12.2018 vorgesehene Fundtiervertrag, kann der Anlage zu dieser Vorlage entnommen werden.

Dr. Wolfgang G. Müller

Markus Wurth