Beschlussvorlage (Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.)
18. Dezember 2017
Beschlussvorlage Amt: 201 Dinger Datum: 12.10.2017 Az.: 201/Dg Drucksache Nr.: 263/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 18.12.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, den mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. bestehenden Fundtiervertrag ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Als Fundtierpauschale ist für den Verlängerungszeitraum der Betrag von 150 Cent pro Einwohner vorzusehen. Anlage(n): Fundtiervertrag 2018 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 263/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt ist nach § 5a AGBGB als zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965 bis 967 und 973 bis 976 BGB verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und unterzubringen. Da die Stadt keine Einrichtung für die artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung von Fundtieren bereithält kommt sie dieser Verpflichtung in der Weise nach, dass sie den Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. (Tierschutzverein) mit der Erfüllung dieser Aufgabe beauftragt. Der derzeitige Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein besteht seit dem Jahr 2014 und sieht eine jährliche Fundtierpauschale von 100 Cent je Einwohner und Jahr vor. Der Vertrag endete grundsätzlich am 31.12.2014, verlängerte sich jedoch jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, als keine Vertragspartei den Vertrag bis spätestens zum 30.06. eines Jahres schriftlich zum 31.12. des jeweiligen Jahres kündigte. Im Jahr 2017 wurde an den Tierschutzverein eine Fundtierpauschale von 44.884 € ausgezahlt. Nach den vertraglichen Regelungen ist hierfür die Einwohnerzahl der Stadt zum 31. Dezember des Vorvorjahres als Berechnungsbasis heranzuziehen. Für das Jahr 2017 war demnach die Einwohnerzahl zum 31.12.2015 maßgebend. Ende Januar 2017 sprach der Vorsitzende des Tierschutzvereins bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller vor und berichtete u.a. über die angespannte finanzielle Situation des Vereins. In der Folge fand dann Mitte Februar ein Vor-Ort-Termin im Tierheim statt, bei dem sich die Verwaltung bei einer Führung ein aktualisiertes Bild über den baulichen Zustand des Tierheims machen konnte und auch nochmals auf die finanzielle Situation des Tierschutzvereins in einem Gespräch eingegangen werden konnte. Wie bei der Führung durch das Tierheim ersichtlich wurde, befinden sich die Räumlichkeiten überwiegend in einem eher schlechten Zustand. Dennoch lässt sich der Einsatz vieler ehrenamtlich Tätiger u.a. in bereits sanierten Räumlichkeiten wiedererkennen. In der Bürgermeister-Sprengelsitzung „Altkreis Lahr“ Mitte Mai 2017 konnte dem Tierschutzverein Gelegenheit gegeben werden, über die Situation des Vereins und des Tierheims zu berichten. Nachdem der Tierschutzverein entsprechend berichtet hatte wurde von den anwesenden Bürgermeistern die Empfehlung ausgesprochen, dass die Vertragsgemeinden, vorbehaltlich der Zustimmung durch den jeweiligen Gemeinderat, dem Tierschutzverein zukünftig für die Aufnahme von Fundtieren den Betrag von 150 Cent je Einwohner und Jahr zur Verfügung stellen sollen. Dabei soll der neue Fundtiervertrag jedoch eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren haben. Die Stadt Lahr wurde federführend für die Vertragsgemeinden mit den Vertragsverhandlungen betraut. Mit Schreiben vom 26.06.2017 kündigte der Tierschutzverein den bestehenden Fundtiervertrag einvernehmlich mit der Stadt zum 31.12.2017 form- und fristgerecht. In der Folgezeit wurde dann ein neuer Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein schlussverhandelt. Insbesondere die Separierung der Fundtiere und der herrenlosen Tiere im neuen Fundtiervertrag sowie die damit zusammenhängenden Leistungsbeschreibungen, haben eine intensive Überarbeitung des Fundtiervertrages durch den Justiziar der Stadt Lahr und mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Tierschutzverein notwendig werden lassen. Auf Bitten des Tierschutzvereins wurde im neuen Fundtiervertrag auch eine Regelung bez. sog. „invasiver Tierarten“ aufgenommen, da auch diese als Fundtiere auftreten können bzw. vermehrt auftreten. Bei „invasiven Tierarten“ handelt es sich um Tierarten, die mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt schaden können (z.B. Waschbär, Nutria, Nilgans, Bisamratte usw.). In einer BürgermeisterSprengelsitzung „Altkreis Lahr“ Ende November 2017, konnte das neue Regelwerk dann in Drucksache 263/2017 Seite - 3 - groben Zügen vorgestellt werden. Da die neuen Aspekte des Fundtiervertrages, insbesondere die „invasive Tierarten“, für die Mitglieder des Bürgermeister-Sprengels „Altkreis Lahr“ eine größere Abweichung zum bestehenden Vertrag darstellten wurde die Verwaltung darum gebeten, den neuen Fundtiervertrag zurückzustellen und diesen in einer der kommenden Sitzungen des Bürgermeister-Sprengels vorzustellen. Um ab dem 01.01.2018 keine vertragslose Zeit entstehen zu lassen hat der Tierschutzverein zugestimmt, dass der bestehende Fundtiervertrag um ein Jahr verlängert werden kann. Dieses Verlängerungsjahr soll genutzt werden, um die Belange der Vertragspartner weitergehender in den Vertrag einfließen zu lassen. Angesichts der finanziellen Situation des Tierschutzvereins wurde mit diesem im Weiteren besprochen, dass für die Dauer der Vertragsverlängerung eine Fundtierpauschale i.H.v. 1,50 € pro Einwohner gezahlt werden soll. Historisch betrachtet, wurden in den letzten 10 Jahren folgende Beträge an den Tierschutzverein gezahlt: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Grundlage Festbetrag Festbetrag Festbetrag 0,50 €/EW 0,55 €/EW 0,60 €/EW 1,00 €/EW 1,00 €/EW 1,00 €/EW 1,00 €/EW Betrag 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 21.860,50 € 24.104,85 € 26.504,40 € 43.315,00 € 43.728,00 € 44.195,00 € 44.884,00 € Bei einer Fundtierpauschale von 150 Cent je Einwohner und Jahr, würde sich die Fundtierpauschale von 44.884 € im Jahr 2017 auf ca. 68.748 € (hier verwendete Basis: letzte verfügbare Veröffentlichung der Einwohnerzahl des Statistisches Landesamt Baden-Württemberg für Q 3/2016) im Jahr 2018 erhöhen (+ ca. 23.864 € bzw. + ca. 53%). 2018 1,50 €/EW ca. 68.748,00 € Vorbehaltlich Beschlussfassung Angesichts der finanziellen Situation des Tierschutzvereins, dem ersichtlichen Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer und der sich überwiegend dennoch in einem schlechten Zustand befindlichen Räumlichkeiten hält es die Verwaltung für geboten, die Fundtierpauschale von 100 Cent auf 150 Cent je Einwohner zu erhöhen. Die deutliche Erhöhung der Fundtierpauschale soll den Tierschutzverein zudem langfristig in die Lage versetzen, auch Rücklagen für Sanierungsmaßnahmen im Tierheim zu bilden. Dennoch ist auch bei einer Erhöhung der Fundtierpauschale auf 150 Cent je Einwohner davon auszugehen, dass der Tierschutzverein bei größeren Sanierungsmaßnahmen auf Förderprogramme des Landes und auf eine Kofinanzierung durch die Stadt angewiesen sein wird. Die eingereichten Jahresabschlüsse des Tierschutzvereins der Jahre 2014, 2015 und 2016 rechtfertigen die vorgesehene Erhöhung der Fundtierpauschale. Drucksache 263/2017 Seite - 4 - Die Verwaltung spricht sich für eine Vertragsverlängerung des bestehenden Fundtiervertrages mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 aus, und bittet um entsprechende Beschlussfassung. Der ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 vorgesehene Fundtiervertrag, kann der Anlage zu dieser Vorlage entnommen werden. Dr. Wolfgang G. Müller Markus Wurth