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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012) ? Scheffelgymnasium - Barndverhütungsmaßnahmen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603, 201
Kabisch, Wurth

Datum: 18.01.2013 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 10/2013
Ka, 20/201-Wu

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

04.02.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012)
▪ Scheffelgymnasium - Barndverhütungsmaßnahmen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
1.2310.500200 (Scheffelgymnasium-Brandverhütungsmaßnahmen) überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 21.450,- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch
Einsparungen
bei
der
Finanzpositionen
1.2113.541000
(LuisenschuleHeizungsaufwand) in Höhe von 20.000,- € und durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.3551.140000 (Pfluggebäude-Mieten und Pachten) in Höhe von
1.450,- €.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 10/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Aufgrund einer Brandschau im Scheffelgymnasium im Jahr 2008 war die Hochbauabteilung
veranlasst für die elektrische Beleuchtung und die Installationen in den Zwischendecken
eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Durch die Firma Nemko wurde die Anlage
überprüft. Auf Grund der Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme bestand
aus Sicht der Brandschutzdienststelle dringender Handlungsbedarf, weshalb sowohl organisatorische Sofortmaßnahmen in Verbindung mit kurzfristigen anlagetechnischen Maßnahmen und eine abschließenden Sanierung im Sinne der Forderung des Gutachtens,
nämlich den Austausch der Elektroanlagen in einem längeren Zeitrahmen, durchzuführen
waren.
Im Herbst 2009 wurden erste organisatorischen Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus
wurden anlagetechnische Maßnahmen eingeleitet. In Absprache mit der Brandschutzdienststelle wurde durch ein 3-stufiges Vorgehen eine Risikominimierung herbeigeführt und
so die weitere Nutzung des Gebäudes zu schulischen Zwecken gewährleistet.
Der erste Maßnahmenkomplex umfasste organisatorische Maßnahmen, wie bspw. das
Stromlosschalten der entsprechenden Stromkreise bei Nichtnutzung, das Einrichten von
Kontrollstellen in der abgehängten Deckenkonstruktion und die Durchführung von Räumungsübungen. Diese Maßnahmen wurden sofort umgesetzt.
Der zweite Maßnahmenkomplex umfasste anlagetechnische Maßnahmen, die die vorhandenen Mängel kompensieren und so die notwendigen Zeitfenster schaffen, um die Sanierung konzeptionell u. a. aus brandschutztechnischer Sicht zu entwickeln sowie die tatsächliche Sanierung zu planen und umzusetzen.
Die eigentliche Planung, d. h. die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für den Gesamtkomplex Scheffelgymnasium unter Berücksichtigung der brandschutz-technischen Mängel
und Erstellung eines damit verbundenen Zeitplanes, wurde im Jahr 2010 geleistet.
Die vollständige brandschutztechnische Instandsetzung welche in Stufen erfolgt, muss
dann bis spätestens Ende 2013 vollzogen sein.
Auf Grundlage dieser Planung standen, bzw. stehen in den Jahren 2012 und 2013 weitere
Elektroarbeiten sowie Deckensanierungen an.
Aufgrund der komplexen technischen Gegebenheiten, wie z. B. der Zusammenhänge
der einzelnen Bauabschnitte oder der Gewährleistung wurde in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei abgestimmt, dass die beiden letzten Bauabschnitte in einer Ausschreibung zusammen gefasst werden.
Der Auftrag für die Elektroarbeiten in Höhe von 793.708,75 € (Bruttoangebotspreis) für die
Abschnitte 2012 und 2013 wurde mit Gemeinderatsbeschluss am 14. Mai 2012 an die Firma Eble Elektrotechnik GmbH aus 77743 Neuried-Schutterzell vergeben.
Die Gesamtauftragssumme setzt sich aus der Sanierungsmaßnahme 2012 mit 362.889,- €
und der Sanierungsmaßnahme 2013 mit 430.820,- € zusammen.
Die erforderlichen Mittel für den in 2013 vorgesehnen Bauabschnitt wurden in den Haushaltsplan 2013 aufgenommen.
In der Kostenberechnung sind für die Elektroarbeiten insgesamt 714.000,- € vorgesehen.
Auf der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffelgymnasium - Brandverhütungsmaßnahmen) standen im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 316.000,- € zur Verfügung. Für die Deckensanierungsarbeiten, welche auf der Finanzposition 1.2310.500000 (Scheffelgymnasium – Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen) veranschlagt sind, wurden ins-

Drucksache 10/2013

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gesamt 134.500,- € kalkuliert. Der Auftrag hierfür wurde in Höhe von 76.055,16 € Anfang
des Jahres 2012 erteilt. Durch die Differenz konnte die im Verhältnis zur Kostenberechnung höhere Auftragssumme bei den Elektroinstallationsarbeiten ausgeglichen werden. Die
Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 47.000,- € erfolgte daher mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 2012 bei der Finanzposition 1.2310.5000000 (Scheffelgymnasium –
Unterhaltung des Grundstückes und baulichen Anlagen).
Im Laufe der Ausführung der im Jahr 2012 geplanten Arbeiten mussten unvorhergesehene
Maßnahmen ergriffen werden. Mehrere vorhandene Stahlbetonzwischenwände mussten in
den Fluren im abgehängten Deckenbereich als Brandschutzwände F90 DIN 4102 ertüchtigt
werden. In einem Klassenraum musste eine Wand ebenfalls in F90 nachgerüstet werden.
Die bestehende pneumatische RWA-Anlage im Treppenhaus West konnte nicht mehr verwendet werden und musste als elektrische RWA-Anlage mit Aufschaltung auf die Brandmeldeanlage ersetzt werden.
Insgesamt entstanden dadurch Mehrkosten in Höhe von 21.450,- €.
Die Verwaltung bittet daher um die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bei der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffelgymnasium-Brandverhütungsmaßnahmen) in Höhe
von 21.450,- €.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Einsparungen bei der Finanzposition
1.2113.541000 (Luisenschule-Heizungsaufwand) in Höhe von 20.000,- € und durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.3551.140000 (Pfluggebäude-Mieten und Pachten) in
Höhe von 1.450,- € erfolgen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Markus Wurth