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Gemeinderat als Stiftungsrat (Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2016 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der…

18. Dezember 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 14
Ziser

Datum: 16.11.2017

Az.: 431.5/08

Drucksache Nummer:
290/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.12.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

---

Rechts- und
Ordnungsamt
---

Betreff:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2016 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des
Berichts der örtlichen Prüfung

Beschlussvorschlag:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als
Stiftungsrat den Jahresabschluss 2016 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege und die Jahresrechnung 2016 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 10.234.162,03 EUR und einem Jahresverlust von 76.213,34 EUR.
Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 23.214,83 EUR
und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 7.018,93 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich
bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO
abgesehen werden.

Anlage(n): Schlussbericht 2016, Jahresabschluss Eigenbetrieb 2016, Jahresrechnung 2016

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 290/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung des Hospital- und
Armenfonds für das Rechnungsjahr 2016 konnte nunmehr abgeschlossen werden.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs bzw.
die Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2016 verwiesen.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit
gegeben.

(Dr. Wolfgang G. Müller)

(Christian Zanger)