Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 14.11.2017 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 293/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

29.11.2017

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung
- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht)
- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 293/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Am 24. Juli 2017 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
TEMPORÄRER PARKPLATZ gefasst. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte in der Zeit vom 31. Juli bis 18. August 2017.
Acht Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange sowie ein Anlieger haben Anregungen eingebracht. Die Anregungen der Behörden behandelten die Themen Lenkung der Verkehrsströme, temporärer Entzug von landwirtschaftlich genutzten Flächen und deren Rekultivierung, Immissionsschutzabstände, Geologie, Abwasserentsorgung, Altlasten, die Prüfung
von artenschutzrechtlichen Belangen sowie die Beachtung von unter- und oberirdischen
Stromkabeln sowie die dazugehörigen Masten.
Der Anlieger wies auf die Störung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sowie die Emission und die Risiken aus dem Besucherumfeld hin. Genauer wurden die Themen Staubbildung, Lärm, Stau, Personensicherheit und Gebäudeschutz benannt. Es wurden mögliche
verkehrsrechtliche Anpassungen (Einbahnstraßenregelung, Geschwindigkeitsbegrenzung
und Park- und Halteverbot) in den Zufahrtstraßen eingefordert.
Die Anregungen und Hinweise wurden bei der weiteren Planung und den Festsetzungen
zum Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ mit bedacht und aufgenommen.
Zur Offenlage wurden eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom Büro Gaede und Gilcher, Freiburg erarbeitet.
Auf Grund der Jahreszeit ging das Büro, vor allem in Hinblick auf die Fauna, von einem
„Worst-case“ Szenario aus. Um den Anforderungen des Artenschutzrechts gerecht zu werden, wurden für bestimmte Arten Maßnahmen festgesetzt. Des Weiteren zeigt der Umweltbericht auf, dass für die Schutzgüter „Mensch“, „Pflanzen- und Tierwelt“, „Boden“ und
„Wasser“ Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen festgesetzt
und durchgeführt werden müssen. Unter Einbeziehung von zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen für die Schutzgüter „Boden“ und „Pflanzen und Tiere“ ergibt sich für das Vorhaben eine annähernd ausgeglichene Eingriffs- /Ausgleichs-Bilanz.
Im Geltungsbereich spiegelt die Ausweisung einer Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung
Parkplatz sowie einer Grünfläche entlang der Bundesstraße die zukünftige Nutzung als
temporären Parkplatz wider. Entlang des Entwässerungsgrabens wird ein nach § 30 Abs. 2
Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschütztes Biotop (Schilf-Röhricht) festgesetzt. Beidseitig entlang des Schilfbestandes wird eine Grünfläche eingerichtet, um den
Schilfbestand als Rückzugsraum während des Parkplatzbetriebs zu optimieren und zu gewährleisten, dass er als Fortpflanzungsstätte nach Abbau des Parkplatzes sofort wieder zur
Verfügung steht. Zum Schutz vor der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln wird gegenüber
Ackerflächen im Westen und Norden des Geltungsbereichs ein Pufferstreifen von 10 m
festgesetzt.
Um weiterhin die benötigte Anzahl von rund 1.500 Stellplätzen einhalten zu können, musste
der Geltungsbereich im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung von ca. 4 ha auf 4,7 ha erweitert werden.

Drucksache 293/2017

Seite - 3 -

Die Verwaltung empfiehlt, den oben formulierten Beschlussvorschlag zu fassen.
Die Offenlage kann bei entsprechender Zustimmung durch den Gemeinderat vom 02.01. bis
zum 02.02.2018 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.