Beschlussvorlage (Pedelec-Verleihsystem - Vergabe des Betriebs)
18. Dezember 2017
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 30.11.2017 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 312/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 18.12.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Pedelec-Verleihsystem - Vergabe des Betriebs Beschlussvorschlag: Die Firma nextbike GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 11.12.2017 mit dem Betrieb des Pedelec-Verleihsystems im Zeitraum 01.04.2018 – 31.12.2021 beauftragt. Die Auftragssumme für diesen Zeitraum beträgt inkl. MwSt. 455.953,26 EUR. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 312/2017 Seite - 2 - Begründung: Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung war es, einen Dienstleister zu gewinnen, der ein öffentliches Fahrradverleihsystem (FVS) mit ortsfesten Stationen zur automatischen Entleihe und Rückgabe von Pedelecs bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig zur Verfügung steht. Die erste Realisierungsstufe des neuen FVS mit drei Stationen und 40 Pedelecs soll zum 01.04.2018 starten. In der zweiten Realisierungsstufe (ab 01.11.2018) soll das öffentliche Verleihsystem um weitere sieben Stationen und zwölf Pedelecs erweitert werden. Der Dienstleistungsvertrag bezieht sich somit auf den Zeitraum 01.04.2018 bzw. 01.11.2018 − 31.12.2021. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber (Stadt Lahr) vor, den Vertrag bis spätestens zum 30.09.2021 zu verlängern. Die Verlängerungsoption bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2022 − 31.03.2023. Submission und Prüfung/Bewertung der Angebote Der Dienstleistungsauftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 11. November 2017. Zum Submissionstermin am 12.12.2017 lagen drei Angebote vor. Die Bieterfirma movelo GmbH aus Bad Reichenhall war nach Prüfung der Angebote auszuschließen, da nicht alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt wurden. Es verblieben folgende Angebote: Bieterfirma Firmensitz Angebotssumme (Brutto) für den Zeitraum 01.04.2018 – 31.12.2021 Angebotssumme (Brutto) für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2023 nextbike GmbH 04229 Leipzig, Deutschland 455.953,26 EUR 89.107,20 EUR Sycube Informationssysteme GmbH 1030 Wien, Österreich 802.593,12 EUR 144.942,00 EUR Die Angebote der Bieterfirmen nextbike GmbH und Sycube Informationssysteme GmbH erfüllen die im LV aufgeführten Anforderungen und wurden einer tiefergreifenden Bewertung anhand eines Bewertungsbogens unterzogen. Dabei wurde neben dem Angebotspreis (50 %) auch die Qualität der Angebote (50 %) hinsichtlich Pedelecs, Ladeständer, Terminals und Tarifgestaltung bewertet. Für die Bieterfirma Sycube Informationssysteme GmbH ergab sich eine Kennzahl von 71,14 Punkten, für die Bieterfirma nextbike GmbH eine Kennzahl von 92,50 Punkten. Die Kennzahl ist der gemittelte Wert aus Angebotspreis und Qualität des Angebotes. Vergabevorschlag Im Ergebnis lautet der Vorschlag, die Bieterfirma nextbike GmbH mit dem Betrieb des Pedelec-Verleihsystems für den Zeitraum 01.04.2018 – 31.12.2021 zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich MwSt. 455.953,26 EUR. In Bezug auf die Verlängerungsoption für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2023 wird die Verwaltung dem Gremium im Jahr 2021 einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Drucksache 312/2017 Seite - 3 - Mittelverfügung Die Haushaltsmittel für die Beauftragung der Bieterfirma nextbike GmbH stehen unter den beiden Haushaltsstellen Nr. 2.7915.987000-003 und Nr. 1.7915.575.000 zur Verfügung. Die oben genannte Auftragssumme liegt 143.046,74 EUR unter der geschätzten Auftragssumme. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.