Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Friedhof Kuhbach - Erweiterung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz

Datum: 11.09.2017 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 237/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

17.10.2017

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

29.11.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Friedhof Kuhbach - Erweiterung

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Bebauungsplan für die erforderliche Erweiterung des Friedhofs in Kuhbach aufzustellen.
2. Dem vorgestellten Entwurf für die Erweiterung wird zugestimmt.
Die Realisierung soll für 2020 vorbereitet werden.
3. Das Konzept für eine Neuordnung des bereits bestehenden Friedhofsteils wird zur
Kenntnis genommen. Mit Rücksicht auf die besonderen Bodenverhältnisse sollen hier
keine neuen Erdgräber mehr vergeben werden.

Anlagen:
1. Verfügbare Gräber (Stand 03.08.2016)
2. Konzept Erweiterung
3. Konzept bestehender Friedhof
4. Beispiele für Bestattungsformen
5. Beispiele für Steigungen in Lahr

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 237/2017

Seite - 2 -

Begründung:
1. Bisheriger Ablauf
Bereits 2012 hat der Ortschaftsrat Kuhbach für eine Erweiterung des bestehenden
Friedhofs votiert. Um künftig einen maschinellen Aushub zu gewährleisten, sollte
der Friedhof um zwei Grabreihen nach Norden erweitert werden.
Aufgrund der starken Hangneigung wären hierfür erhebliche Stützbauwerke erforderlich geworden.
Im Jahr 2015 wurde dem Ortschaftsrat ein neuer Plan vorgelegt, der eine von den
bestehenden Grabfeldern abgerückte Erweiterung vorsieht, die ohne umfangreiche Stützbauwerke auskommt.
Nach mehrfacher Überarbeitung wurde diesem Entwurf in der Ortschaftsratssitzung am 14. Juni 2016 zugestimmt. In der Beratungsfolge im Technischen Ausschuss am 06. Juli 2016 wurde dieser Entwurf allerdings ohne Beschluss wieder
zurück an den Ortschaftsrat verwiesen.
2. Rechtliche Grundlage
Laut § 4 Abs.1 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, dürfen Erdgräber nur angelegt werden, sofern sich der Boden zur Leichenverwesung eignet.
Aufgrund der Erkenntnisse des für den Friedhof in Kuhbach veranlassten Bodengutachtens, dürfen wegen der fehlenden Verwesungseignung der Böden keine
Erdbestattungen mehr durchgeführt werden. Die schlechte Verwesungssituation
selbst nach einer Ruhezeit von 20 Jahren hat sich bei den zuletzt durchgeführten
Zubestattungen drastisch bestätigt.
Auch für die nördlich vorgesehene Erweiterung gelten diese -für Erdbestattungenschlechten Bodenverhältnisse.
Eine Verbesserung der Verwesungsbedingungen und damit die Möglichkeit einer
kontinuierlichen Wiederbelegung der Flächen sind mit Hilfe einer Dränage möglich.
Der Einbau einer Dränage auf dem vorhandenen Friedhof wäre nur unter großem
Aufwand durchzuführen, der auch die Umbettung sterblicher Überreste beinhaltet,
und kommt daher nicht in Betracht.
In der Erweiterungsfläche hingegen können im Vorfeld bauliche Maßnahmen
(Dränage) ergriffen werden, welche eine ordnungsgemäße Verwesung sichern.
3. Vorhandene Grabflächen und Bestattungszahlen
Am 03. August 2016 standen auf der mittleren und oberen Ebene noch 10 Doppelgräber und 16 Einzelgräber zur Verfügung, die aufgrund der Erkenntnisse über
die schlechten Bodenverhältnisse aber nicht mehr für Erdbestattungen herangezogen werden sollten.
Die untere Ebene wurde nicht berücksichtigt, da hier langfristig eine Neuordnung
für eine bessere Bewirtschaftung und Erreichbarkeit angestrebt werden soll.

Drucksache 237/2017

Seite - 3 -

Bestattungszahlen in Kuhbach:

Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Summe
Durchschnitt/
Jahr

Bestattungen
gesamt
13
14
20
17
6
12
14
96
(100 %)

Erdbestattungen
(EB)
7
6
10
7
1
5
8
44
(46%)

14

6

EB
UrnenbeUB
davon neue stattungen davon neue
Gräber
(UB)
Gräber
1
6
5
2
8
6
3
10
5
1
10
4
0
5
6*
3
7
4
3
6
1
52
13
31*
(54%)
2

7

4

* Vorkauf eines Urnengrabs
Die Sterblichkeitsrate für den Stadtteil Kuhbach mit 1.566 Einwohnern liegt bei
16 -18 Todesfällen pro Jahr.
Bei einem Einwohnerzuwachs von ca. 240 Bewohnern durch das Baugebiet Eichgarten Ost wäre von 18-20 Todesfällen pro Jahr auszugehen.
4. Konzept Erweiterung
Die vom bestehenden Friedhof abgerückte Lage ergibt sich aus dem Anspruch,
auf technische Stützbauwerke zu verzichten und orientiert sich an der natürlichen
Hangneigung. Dadurch wird der Wiesencharakter weitgehend erhalten. Die verbleibenden Wiesenbereiche sind für neue (Urnen-)Bestattungsformen wie Wiesenoder Baumgräber verfügbar.
Über einen stufenfreien Weg wird das neue Gräberfeld vom bestehenden Friedhof
aus erreicht. Das neue Gräberfeld selbst ist durch einen für Bestatter und Friedhofspersonal befahrbaren Weg erschlossen. An diesen reihen sich beidseitig die
Grabstätten, welche je nach Bedarf als Einzel- bzw. Doppelgräber anzulegen sind.
Für sämtliche Gräber wird bereits mit der Erschließung eine Drainage eingebaut.
Die Aufenthaltsbereiche sind jeweils mit einer Bank und einer Wasserstelle ausgestattet.
Die Erweiterung weist 68 Erdgräber mit einer Ausbaumöglichkeit auf 90 Erdgräber
auf. Bei einem Bedarf von 2-3 neuen Erdgräbern pro Jahr und einer Ruhefrist von
20 Jahren, wäre damit eine Bestattungssicherheit über die nächsten 20 Jahre hinaus gegeben. Dies wäre auch dann der Fall, wenn - wie z.B. aus der Erweiterung
in Dinglingen bekannt- sehr rasch Wahlgräber nachgefragt werden, deren Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und danach meist auch wieder verlängert wird.
Die Baukosten für die vorliegende Maßnahme werden auf ca. 340.000 € geschätzt. Diese Kosten verteilen sich auf Geländemodellierung, Dränage und sonstige Tiefbauarbeiten, Wegeflächen, Ausstattung der Sitzplätze und Wasserzapfstellen, Pflanzung und Ansaat.

Drucksache 237/2017

Seite - 4 -

5. Konzept bestehender Friedhof
Bereits seit einigen Jahren werden im unteren Teil des bestehenden Friedhofes
keine neuen Erdgräber mehr vergeben. Ziel ist es, die Erdgräber dort komplett
auslaufen zu lassen, um eine Neuordnung zu ermöglichen. Diese sieht unterschiedliche Formen an Urnenbestattungen vor und trägt damit dem stetig wachsenden Interesse dieser Bestattungsform Rechnung. Hier sind die unterschiedlichsten Modelle denkbar: Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab, Urnensammelgrab,
gärtnergepflegtes Grabfeld, Baumbestattung etc. Gleichzeitig soll um das vorhandene Denkmal mehr Platz für ein würdiges Umfeld geschaffen werden.
Im oberen Teil des Bestandsfriedhofs befinden sich vor allem Wahlgrabstätten, in
denen bis auf Zubestattungen aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse ebenfalls keine weiteren Erdbestattungen mehr erfolgen sollten.
Da der Baumbestand sich mildernd auf die schlechten Verwesungsbedingungen
auswirkt, sind die vorhandenen Bäume zu erhalten und durch Neupflanzungen zu
ergänzen.
Im Hinblick auf die bestehenden Nutzungsrechte ist für die beschriebene Neuordnung von einem Zeitraum von 15-30 Jahren auszugehen.
6. Baurechtliche Voraussetzungen
Die Erweiterungsfläche befindet sich seit 2007 in städtischem Eigentum und ist im
Flächennutzungsplan als Friedhofsfläche dargestellt.
Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde und dem Stadtplanungsamt ist für
die Erweiterung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Tilman Petters

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.