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Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018)

18. Dezember 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: Spital
Krupinski

Datum: 20.11.2017

Az.: 431.54000

Drucksache Nummer:
305/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.12.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Spital für das Wirtschaftsjahr 2018 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlage(n):
Entwurf Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 305/2017

Seite - 2 -

Begründung:

- Entwurf -

Wirtschaftsplan
Spital – Wohnen und Pflege

für 2018

Drucksache 305/2017

Seite - 3 -

- ENTWURF Wirtschaftsplan 2018
für den Eigenbetrieb
Spital – Wohnen und Pflege

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14
Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt beschlossen:

1. im Erfolgsplan
mit Erträgen
und Aufwendungen von
bei einem Jahresfehlbetrag von

€ 3.762.000
€ 3.827.000
€
65.000

2. im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von je

€

3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen von

€

4. mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von

€

5. mit dem Höchstbetrag der
Kassenkredite von

€ 1.000.000

390.000

6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.

Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Vorsitzender des Stiftungsrates

Drucksache 305/2017

Seite - 4 -

Vorbericht
1.

Erfolgsplan

1.1.

Allgemeines
Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Die Gliederung wurde entsprechend
der Verordnung in 2017 in einigen Positionen verändert, so dass die Vergleichbarkeit zum Vorjahr eingeschränkt darstellbar ist. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des
Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet.
Kurzfristig ist derzeit kein Gewinn zu erwarten. Gespräche mit dem Kommunalverband Jugend
und Soziales um den Investitionskostensatz neu zu verhandeln, sind zwar unter Vermittlung
des Spitzenverbands Baden Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) angestrebt,
aber noch nicht zustande gekommen. Aus dem Vorsichtsprinzip heraus können deshalb noch
keine Erhöhungen des Investitionskostensatzes eingeplant werden.
Es werden ferner weiterhin Lösungsansätze durch die Arbeitsgruppe bestehend aus Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt und Betriebsleitung gesucht.

1.2.

Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4)
Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.570.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans)
veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 97,5% zu Grunde gelegt.
Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am
04.07.2017 verhandelt. Gleichzeitig wurde eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV)
vereinbart. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018.
Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 4,8 % wurde mit geringen Personalschlüsselverbesserungen in Verwaltung und Hauswirtschaft, auf Grundlage des neuen
Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI, vereinbart.
Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Der von den
Bewohnern zu tragende Umlagebetrag wird jährlich neu berechnet. Im Jahr 2017 haben die
Bewohner von Pflegeheimen einen Betrag von € 1,12 zu tragen. Der Umlagebetrag für 2018
wurde durch den den Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg auf 1,13 €
festgelegt.

1.3.

Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a)
Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Zudem gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch
Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu.

Drucksache 305/2017

1.4.

Seite - 5 -

Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8)
Unter sonstige betriebliche Erträge fallen aufgrund der Neugliederung nur noch bestimmte
Nebenleistungen der Pflege. Dazu gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung

1.5.

Personalaufwand (Pos. 9)
Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.740.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln,
entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen.

1.6.

Materialaufwand (Pos. 10 a – d)
Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des laufenden Jahres auf der Basis des Jahresergebnisses 2016.
Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 533.000. Preissteigerungen in normalem Umfang sind in
dem Betrag einberechnet. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag in gleicher
Höhe wie im Jahr 2017 für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung.

1.7.

Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte
einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite
des Vermögensplans.

1.8.

Abschreibungen (Pos. 20)
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 322.000 angesetzt. Dieser Wert resultiert
im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen.

1.9.

Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21)
Veranschlagt werden € 64.000. Dieser hohe Wert resultiert hauptsächlich aus Wartungskosten, die sich durch den hohen Technikstand des Gebäudes ergeben. Instandhaltungsaufwendungen entstehen trotz der Modernisierung insbesondere im sanierten Teil, höher als zu erwarten war.

1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27)
Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite
sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes.
Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v.
€ 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung hieraus sowie den Altdarlehen beträgt im Planjahr
€ 103.000.

Drucksache 305/2017

2.

Seite - 6 -

Vermögensplan
Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 390.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen.
Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung.
Die Modernisierung des Spitalgebäudes wurde im Jahr 2015 mit Restarbeiten abgeschlossen.
Die Gestaltung der Parkanlage am Storchenturm kann voraussichtlich nach Ende der Baumaßnahmen in der Kreuzstraße in 2018 vorgenommen werden. Vorsorglich sind für diese Arbeiten im Planjahr € 88.000 angesetzt.
Für (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV, Pflege und Außenanlage sind
55.000 € veranschlagt. Dazu zählen u.a. erneuerbare kostenintensive Bestandteile der Telefonanlage.
Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 65.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 71.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 101.000) berücksichtigt.

3.

Investitionsprogramm
In 2018 sind trotz Modernisierung bzw. Generalsanierung einige kostenintensivere Ersatzbeschaffungen notwendig. Im Jahr 2018 soll außerdem die Parkgestaltung vorgenommen werden. Dazu werden auch Mittel aus einem Vermächtnis angesetzt.

Lahr, im November 2017

Dr. Wolfgang G. Müller

Michael Krupinski

Markus Wurth

Stiftungsratsvorsitzender

Heim- und Betriebsleiter

stellv. Stadtkämmerer