Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
17. Dezember 2012
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2012 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 17.12.12 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Schmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Deusch Girstl Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Täubert Vollmer FDP: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Hauer Kmitta Uffelmann Volk -2beratendes Mitglied: Ortsvorsteher Bühler entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Kaiser-Munz Oßwald Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 14 Diese Sitzung schließt sich einer nichtöffentlichen Sitzung an und ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE 1. Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 19. November 2012 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN einen Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag beschlossen, der eine Fristverlängerung zum Gegenstand hatte. 2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2012 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat den Erwerb der Flugbetriebsflächen am Flughafen Lahr von der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. 2. Der Gemeinderat hat den Haushaltsplanentwurf hinsichtlich der energetischen Gebäudesanierung eines Gebäudeteils und weiterer Maßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium abgeändert. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 145/2012 202 1. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft - Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 zur Kenntnis und genehmigt diesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 153/2012 201 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2013 Oberbürgermeister Dr. Müller gibt einen Überblick über den Ablauf, die Rahmendaten und die wichtigsten Kennzahlen der Haushaltsplanung 2013. Anschließend halten die Vertreter der Fraktionen ihre Haushaltsreden. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2013 und die Wirtschaftspläne 2013 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. -42. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2012 bis 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 148/2012 10/101 3. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat kommt vor der Wahl über ein, dass über den Vorschlag offen und en bloc abgestimmt werden kann. Herr Wolfgang Meier wird als Vertreter der Lahrer Schulen in den Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport gewählt. Herr Udo Benz wird als Sachverständiger ohne Stimmrecht der Ortenauer Energieagentur in den Umweltausschuss gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 125/2012 EBM 4. Gemeinsam für Lahr – Mitwirkung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen Der Gemeinderat beschließt: I. Leitlinien: 1. Verwaltung und Gemeinderat stimmen darin überein, die Zusammenarbeit von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft weiter zu intensivieren. 2. Transparenz, Austausch und Trialog bilden die Ausgangspunkte für ein gemeinsames Mitwirken; ein wesentlicher Ansatz soll die Verbesserung der informellen Bürgerbeteiligung sein. 3. Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass ihre Hinweise, Meinungen oder Kritiken Gehör finden. Dies soll zum Normalbestandteil von Entscheidungsfindungen werden. 4. Verwaltung und Gemeinderat ermöglichen den Einsatz verschiedener Beteiligungsinstrumente. Die Verwaltung moderiert die jeweiligen Beteiligungsprozesse und berichtet gemeinsam mit dem Gemeinderat regelmäßig gegenüber der Bürgerschaft. II. Mitwirkungsinstrumente: 1. Die Stadt Lahr setzt ab 2013 zunächst im Rahmen eines Projektes für 3 Jahre die Forschungs- und Aktivierungsmethode „Bürgerpanel“ ein. -52. Mit der Durchführung von Bürgerbefragungen im Rahmen regelmäßiger Bürgerpanels wird Prof. Dr. Ralf Vandamme, Hochschule Mannheim, beauftragt. Die hierfür nötigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro werden bestätigt. 3. Das Konzept von Herrn Prof. Dr. Ralf Vandamme wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). Im Mittelpunkt des ersten Panels steht eine Bestandsaufnahme zur Kommunalpolitik in Lahr. Themen werden die lokale Politik, Bürgerschaftliches Engagement sowie das Leben in der Stadt und ihren Ortsteilen sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 151/2012 61 5. Landesgartenschau Lahr 2018 Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Vergabe der Freianlagenplanung, Daueranlagen, Leistungsphasen (LP) 1-5 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzposition 2.5850.960000-002 (Landesgartenschau 2018 – Planungsleistungen) in Höhe von 490.000,-- €. 2. Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt in gleicher Höhe durch eine Übertragung der bei der Finanzposition 2.6300.950000-074 (Gemeindestraßen – Umbau Einmündung Hohbergweg in die B415 mit Erneuerung der Brücke) veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 3. Das Landschaftsarchitekturbüro club L 94 GmbH aus Köln erhält den Auftrag für die Freiflächenplanung des Landesgartenschaugeländes (Daueranlagen), Leistungsphasen 1 – 5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung); Vertragsabschluss im Jahr 2012. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 138/2012 201 6. Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6136/2012 202 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2013 Folgendes: 1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2013 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung laufende Kosten Kläranlage kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Kläranlage 25 0 50 5 25 0 50 5 -77. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Kalkulationsjahr 2013 wird ein Drittel der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 758.848,88 € ausgeglichen. Der Restbetrag wird in den Jahren 2014-2015 ausgeglichen. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen des Jahres 2013, jeweils Stand Oktober 2012, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2013 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 1,69 je m3 Schmutzwasser € 0,43 je m3 Schmutzwasser € 0,19 je m2 gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 140/2012 14 8. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 53.488.590,05 € und einem Jahresgewinn von 763.793,83 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 763.793,83 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8- 144/2012 202 9. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Jahresabschluss 2011 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von € 3.807.040,32 und einem Jahresverlust von € 176,04 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresverlust in Höhe von € 176,04 bestehend aus dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau- und Garten in Höhe von € 60.450,52 und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von € 60.626,56, wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. 3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von € 55.000,- ins Folgejahr (2012) übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 150/2012 202 10. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2011 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zum 21.12.2012 an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der der Stadt Lahr zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum 31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von 200.000,- € verrechnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9131/2012 605 11. Ausbau der Wylerter Hauptstraße in Lahr - Kippenheimweiler Vergabe der Erd-, Pflaster - und Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Vogel – Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebotes vom 12.11.2012 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten im Zuge des Ausbaus der Wylerter Hauptstraße in Lahr – Kippenheimweiler durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 383.049,64 EUR Abstimmungsergebnis: Einstimmig 149/2012 61 12. Teilflächennutzungsplan zur Windkraft - Aufstellungsbeschluss - Beschluss der vorläufigen Konzentrationsgebiete - Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zum Thema Windkraftnutzung wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss). 2. Die fachliche Bewertung zur Windkraftnutzung wird zur Kenntnis genommen. Es wird zugestimmt, die nachführend genannten Suchräume als vorläufige Konzentrationsgebiete vertieft zu untersuchen: Eulenkopf, Gemarkung Schmieheim Schlossbühl, Gemarkung Kippenheim, Gemarkung Sulz Lauenberg, Gemarkung Lahr Langeck, Gemarkung Reichenbach Westfläche Rauhkasten/Südfläche Steinfirst, Gemarkung Reichenbach 3. Auf der Grundlage der vorliegenden Bewertung wird die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 147/2012 61 13. Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.07.2007 - Beratung des Vorentwurfs - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung vom 23. Juli 2007 wird aufgehoben. 2. Für den in Anlage 3 dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung aufgestellt. 3. Auf Grundlage des Vorentwurfs wird gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses am 14. November 2012 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. November 2012 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 17.12.2012 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin