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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

17. Dezember 2012
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2012
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 17.12.12 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:00 Uhr bis 19:45 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Schmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Täubert
Vollmer

FDP:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Uffelmann
Volk

-2beratendes Mitglied:

Ortsvorsteher

Bühler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat

Kaiser-Munz
Oßwald

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

14

Diese Sitzung schließt sich einer nichtöffentlichen Sitzung an und ist nach § 34 GemO
ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt
gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
1.

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 19. November
2012 gefassten Beschlusses
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN einen Ergänzungsvertrag zum
Städtebaulichen Vertrag beschlossen, der eine Fristverlängerung zum
Gegenstand hatte.

2.

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 10. Dezember
2012 gefassten Beschlüsse

1.

Der Gemeinderat hat den Erwerb der Flugbetriebsflächen am
Flughafen Lahr von der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

2.

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplanentwurf hinsichtlich der
energetischen Gebäudesanierung eines Gebäudeteils und weiterer
Maßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium abgeändert.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

145/2012
202

1.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft - Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb
Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 zur Kenntnis und genehmigt diesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
153/2012
201

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2013

Oberbürgermeister Dr. Müller gibt einen Überblick über den Ablauf, die
Rahmendaten und die wichtigsten Kennzahlen der Haushaltsplanung 2013.
Anschließend halten die Vertreter der Fraktionen ihre Haushaltsreden.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der
Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2013 und die Wirtschaftspläne 2013
der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb
Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr.

-42. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2012
bis 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
148/2012
10/101

3.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat kommt vor der Wahl über ein, dass über den Vorschlag
offen und en bloc abgestimmt werden kann.
Herr Wolfgang Meier wird als Vertreter der Lahrer Schulen in den Ausschuss
für Soziales, Schulen und Sport gewählt.
Herr Udo Benz wird als Sachverständiger ohne Stimmrecht der Ortenauer
Energieagentur in den Umweltausschuss gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
125/2012
EBM

4.

Gemeinsam für Lahr – Mitwirkung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen

Der Gemeinderat beschließt:
I.

Leitlinien:
1. Verwaltung und Gemeinderat stimmen darin überein, die Zusammenarbeit von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft weiter zu intensivieren.
2. Transparenz, Austausch und Trialog bilden die Ausgangspunkte für
ein gemeinsames Mitwirken; ein wesentlicher Ansatz soll die Verbesserung der informellen Bürgerbeteiligung sein.
3. Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass ihre Hinweise, Meinungen oder Kritiken Gehör finden. Dies soll zum Normalbestandteil von Entscheidungsfindungen werden.
4. Verwaltung und Gemeinderat ermöglichen den Einsatz verschiedener
Beteiligungsinstrumente. Die Verwaltung moderiert die jeweiligen
Beteiligungsprozesse und berichtet gemeinsam mit dem Gemeinderat
regelmäßig gegenüber der Bürgerschaft.

II. Mitwirkungsinstrumente:
1. Die Stadt Lahr setzt ab 2013 zunächst im Rahmen eines Projektes für
3 Jahre die Forschungs- und Aktivierungsmethode „Bürgerpanel“ ein.

-52. Mit der Durchführung von Bürgerbefragungen im Rahmen regelmäßiger Bürgerpanels wird Prof. Dr. Ralf Vandamme, Hochschule Mannheim, beauftragt. Die hierfür nötigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro werden bestätigt.
3. Das Konzept von Herrn Prof. Dr. Ralf Vandamme wird zur Kenntnis
genommen (Anlage 2). Im Mittelpunkt des ersten Panels steht eine
Bestandsaufnahme zur Kommunalpolitik in Lahr. Themen werden die
lokale Politik, Bürgerschaftliches Engagement sowie das Leben in der
Stadt und ihren Ortsteilen sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
151/2012
61

5.

Landesgartenschau Lahr 2018
Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Vergabe der Freianlagenplanung, Daueranlagen,
Leistungsphasen (LP) 1-5

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
bei der Finanzposition 2.5850.960000-002 (Landesgartenschau 2018
– Planungsleistungen) in Höhe von 490.000,-- €.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt
in gleicher Höhe durch eine Übertragung der bei der Finanzposition
2.6300.950000-074 (Gemeindestraßen – Umbau Einmündung Hohbergweg in die B415 mit Erneuerung der Brücke) veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
3. Das Landschaftsarchitekturbüro club L 94 GmbH aus Köln erhält den
Auftrag für die Freiflächenplanung des Landesgartenschaugeländes
(Daueranlagen), Leistungsphasen 1 – 5 (Grundlagenermittlung bis
Ausführungsplanung); Vertragsabschluss im Jahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
138/2012
201

6.

Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Gemeinnützigkeitssatzung für die
Chrysanthema Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6136/2012
202

7.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2013 Folgendes:
1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 1)
wird zugestimmt.
2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche
Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die
überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2013 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören
nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht
mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen
angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der
Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den
laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

25
0
50
5
25
0
50
5

-77. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen,
welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt.
8. Im Kalkulationsjahr 2013 wird ein Drittel der Kostenüberdeckung des
Jahres 2010 in Höhe von 758.848,88 € ausgeglichen. Der Restbetrag wird in den Jahren 2014-2015 ausgeglichen.
9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt
den Kalkulationen des Jahres 2013, jeweils Stand Oktober 2012,
einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.
10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2013 folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,69 je m3 Schmutzwasser
€ 0,43 je m3 Schmutzwasser
€ 0,19 je m2 gewichteter
versiegelter
Grundstücksfläche

11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
140/2012
14

8.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die
örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs
"Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr"

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme
von 53.488.590,05 € und einem Jahresgewinn von 763.793,83 € nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf
der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 763.793,83 € wird nach Abzug von
Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt
Lahr abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8-

144/2012
202

9.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL);
Jahresabschluss 2011

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und
Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von
€ 3.807.040,32 und einem Jahresverlust von € 176,04 auf der Grundlage
der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresverlust in Höhe von € 176,04 bestehend aus dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau- und Garten in Höhe von € 60.450,52 und
dem Jahresverlust des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von
€ 60.626,56, wird aus dem Gewinnvortrag getilgt.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
€ 55.000,- ins Folgejahr (2012) übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
150/2012
202

10.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2011

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von
53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € auf der
Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zum 21.12.2012 an den
Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
3. Der der Stadt Lahr zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum 31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt
in Höhe von 200.000,- € verrechnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9131/2012
605

11.

Ausbau der Wylerter Hauptstraße in Lahr - Kippenheimweiler
Vergabe der Erd-, Pflaster - und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Vogel – Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebotes vom
12.11.2012 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten im Zuge des Ausbaus der Wylerter Hauptstraße in Lahr – Kippenheimweiler durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 383.049,64 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
149/2012
61

12.

Teilflächennutzungsplan zur Windkraft
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der vorläufigen Konzentrationsgebiete
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zum Thema
Windkraftnutzung wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

2.

Die fachliche Bewertung zur Windkraftnutzung wird zur Kenntnis
genommen. Es wird zugestimmt, die nachführend genannten
Suchräume als vorläufige Konzentrationsgebiete vertieft zu
untersuchen:
Eulenkopf, Gemarkung Schmieheim
Schlossbühl, Gemarkung Kippenheim, Gemarkung Sulz
Lauenberg, Gemarkung Lahr
Langeck, Gemarkung Reichenbach
Westfläche Rauhkasten/Südfläche Steinfirst, Gemarkung Reichenbach

3.

Auf der Grundlage der vorliegenden Bewertung wird die frühzeitige
Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 147/2012
61

13.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.07.2007
- Beratung des Vorentwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD,
6. Änderung vom 23. Juli 2007 wird aufgehoben.

2.

Für den in Anlage 3 dargestellten Bereich wird ein qualifizierter
Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
aufgestellt.

3.

Auf Grundlage des Vorentwurfs wird gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
3
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses am
14. November 2012

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19.
November 2012

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind
genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 17.12.2012

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin