Navigation überspringen

Beschlusstext (Ergänzung zur Vorlage)

29. September 2014
                                    
                                        Stadtplanungsamt

29.O9.2014

Ergänzung zur Beschlussvorlage 21312014 im Gemeinderat 29.09.2014
Bebauungsplan KLEINFELD-SUD, 7. Anderung
Anderungen und Zusätze zum Bebauungsplanentryurf vomf A24.09.2O14

A)

Planunqsrechtliche Festsetzunqen qemäß § 9 BauGB und BauNVO

Zu Punkt 7 Anpflanzungen von Bäumen aus schalltechnischen Gründen. Berechnungen
von rw Bauphysik erhielt die Verwaltung am 24.09.2014
7.1 Anpflanzen von Bäumen

im Ptan dargestetften Bäume, westtich und nüdtich der beiden Gebäuderiegel, sind als
bindend anzupflanzen. Der Standort kann in Abstimmung mit der Stadt Lahr geringfügig
verändert werden. Sie dienen als Sichtschutz und dämpfen die Schalheflexion an der
geplanten Bebauung. Um diese Wirkung zu erzielen, sind an diesem Standort mittelgroße,
hochstämmig Bäume (Stammumfang 18/20) zu pflanzen. Sle sind ln Absfimmung mit der
Stadtverwaftung so auszusuchen, dass sle die Mindestgröße von 10 m nach höchstens 15
Jahren erreicht haben.
Die

Zu Punkt 8 Kennzeichnungspflichtige Altlastenfläche

8.1 Alttasten
lm Plangebiet (südlich der evangelisch-methodistischen Krche) liegt die bekannte
Altablagerung Keinfeld-Süd. Im Rahmen des Offenlegungsvertahrens wird durch die
zuständige Fachbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) die Vorgehensweise hinsichtlich der
Altab lag er u ng festge/egt
Zu Punkt 9 Ergänzende Festsetzung zum Lärmschutz
9.1

...Um die Reflexionen, die durch die geplante Bebauung an der bestehenden Bebauung in
der Vogesenstraße entstehen, zu minimieren, sind folgende Maßnahmen durchzufuhren:
a) eine starke Gliederung der Wesffassade des west/lchen Gebäudes, mit unterschiedlich
schrägen Kanten und Versätzen.
b) Der Einsatz von schallabsorbierenden Oberflächen auf der West- und Nordfassade des
westlichen Riege/s sowb an der Nordfassade des nördlichen Riegels

B) Örtliche Bauvorschriften oem. § 74 LBO i.V. m. § I (4) BaUGB
Zu Punkt 1 extensive Begrünung von Flachdächer und flachgeneigten Dächern wird
festgesetzt
1.1

... Ftachdächer und flachgeneigte Dächer (bis 10") sind mit einer ertensiven Dachbegrünung
(Substratdicke mind. 10 cm) zu versehen. Bei begehbaren Dächern können maximal 30o/o
der Dachfläche mit Schriftplatten o.A. befestigt werden....
C) Beoründunq
Zu Punkt 3 Ergänzung zur extensive Begrünung von Flachdächer und flachgeneigten
Dächern
3. öft Iic he Bauvorschrifte n
3.1 Äußere Gestaftung von baulichen Anlagen
Die Festsetzungen für die Dachform, -neigung, -eindeckung und -aufbauten orientieren sich
am ortsbild und lassen dem Bauherrn genügend spielraum für individuelle Lösungen.
Hinsichttich der Dachform, -neigung, -eindeckung gelten die Festsetzungen im
gesamten Geltungsbereich sind Flachdächer, sowohl aus
Bebauungsplan.
stadtgestatterischen (u.a. Dachaufs,bhf aus den benachbarten Hochhäusern) als auch aus
ökologischen Gründen (Keinklima, Wasserrückhaltung) mit einer extensiven Dachbegrünung

lm

zu versehen.