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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2014
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 28.07.14 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:10 Uhr bis 20:20 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

bis 20:19 U
bis 20:19 U

-2beratendes Mitglied:

Bürgermeister
Erster Bürgermeister
Herr

Petters
Schöneboom
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat

Schwarzwälder
Volk

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

36

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Oberbürgermeister Dr. Müller Stadtrat Vollmer
nachträglich zu seinem Geburtstag am vergangenen Wochenende.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 14.07.2014 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Erfolgsaussichten eines Enteignungsverfahrens für ein Grundstück im Mauerfeldpark zu untersuchen und -falls
erforderlich- die notwendigen Schritte zur Stellung eines Enteignungsantrags vorzubereiten.
2. Der Gemeinderat hat über außerplanmäßige Ausgaben zur Instandsetzung der
nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen des Familienund Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach Beschluss gefasst.
3. Der Gemeinderat hat über die Errichtung von 3 Doppelhäusern, also 6 Doppelhaushälften, statt einer vorgesehenen Reihenhausbebauung im Baugebiet HOSENMATTEN Beschluss gefasst.
4. Der Gemeinderat hat die öffentliche Stellenausschreibung „Leiter/Leiterin der städtischen Volkshochschule“ beschlossen.

II. INFORMATION
178/2014
605

Abwasserbeseitigung Bürgerpark Mauerfeld, BA I
- Vergabe der Erd- und Kanalisationsarbeiten
Mitteilung:
Die Firma Knäble, Biberach wurde am 25.06.2014 aufgrund Ihres Angebotes
vom 16.06.2014 beauftragt, die erforderlichen Erd- und Kanalisationsarbeiten
durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 342.692,88 Euro.
Der Baubeginn erfolgte in der 29. KW.
Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Information zur Kenntnis.

-4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Verpflichtung von Stadtrat Jörg Uffelmann

Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den
Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt
Lahr/Schwarwald gewissenhaft zu wahren und ihr
Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner
nach Kräften zu fördern.“
Stadtrat Uffelmann bestätigt mit den Worten:
„ICH GELOBE ES“
Er wird vom Vorsitzenden mit Handschlag verpflichtet und unterschreibt anschließend die Verpflichtungsurkunde. Danach nimmt Stadtrat Uffelmann am
Sitzungstisch Platz.
176/2014
61

2.

Städtebauliche Erneuerung Kanadaring
- Beschluss des Rahmenplans
- Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Rahmenplan Kanadaring wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Rahmenplans den
Antrag auf Aufnahme ins Bund-Länder-Programm Soziale Stadt zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
137/2014
14

3.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs "Bau- und
Gartenbetrieb Lahr" (BGL)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von
3.438.380,58 € und einem Jahresverlust von 172.755,07 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

-52. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 172.755,07 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 176.075,08 € und dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Wald
in Höhe von 3.320,01 € - wird mit einem Betrag von 98.670,95 € aus dem
Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von
74.084,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
138/2014
14

4.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Eigenbetriebs
"Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" (BVVL)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme
von 53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf
der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von
Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt
Lahr abgeführt.
3. Der, der Stadt zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb
zum 31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt in
Höhe von 200.000,00 € verrechnet.
4. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme
von 53.503.666,23 € und einem Jahresgewinn von 1.162.697,32 € nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf
der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
5. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.162.697,32 € wird nach Abzug von
Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt
Lahr abgeführt.
6. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
7. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6131/2014
201

5.

Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2013 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

145/2014
201

6.

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
für die Haushaltsjahre 2015 ff.

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat der Stadt beschließt das Finanzierungs- und Entschuldungs-konzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. nach Maßgabe der in der
Vorlage enthaltenen Ausführungen bzw. Festlegungen.
2. Wesentliche Eckpunkte des „Zwei-Phasen-Konzepts“ sind:
Erste Phase (Finanzierungskonzept / Zeitraum bis zur LGS)
Ab 2015 ff. sind in den jeweiligen Jahreshaushalten im Vergleich zur aktuellen mittelfristigen Finanzplanung (Haushaltsplan 2014) Haushaltsmittel in Höhe von mind. 1 Mio. Euro für die Finanzierung der LGS bzw. des
Zukunftsinvestitionsprogramms freizusetzen. Dabei sind die Vorgaben
für den Fall einnahme-seitiger Verbesserungen („Bonus“) bzw. Verschlechterungen („Malus“) entsprechend zu berücksichtigen
Der kommende Haushalt 2015 ist so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden. Neue Unterhaltungs- und Investitionsmaß-nahmen werden nur bei absolut zwingendem Bedarf in den
Haushaltsplan 2015 aufgenommen.
Zweite Phase (Entschuldungskonzept / nach der LGS)
Die Rückführung der (nach der ersten Phase) noch erforderlich gewordenen Neuverschuldung erfolgt über einen angemessenen Zeitraum mit
für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Entschuldungsphase (z.B. Zeitraum
der Entschuldung bzw. Höhe der jährlichen Schuldrückführung), die in
Abhängig-keit der tatsächlichen Höhe der Neuverschuldung und der
Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts steht, ist nach der
LGS bis spätestens Sommer 2019 durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats zu fixieren.

-73. Die Verwaltung wird beauftragt, die künftigen Haushalts- und Finanzplanungen in den jeweiligen Entwurfsfassungen (erstmals für das kommende Haushaltsjahr 2015) entsprechend der Beschlusslage aufzustellen
und dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
158/2014
St. Feuerw

7.

Feuerwehr Stadt Lahr, Musikzug
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für BadenWürttemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen
Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen
Kreisstadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Thomas Leppla zum
Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr Musikzug, zu. Die Zustimmung
erfolgt mit Wirkung ab 01.03.2014 für die Dauer von fünf Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
111/2014
50

8.

Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit Lahr-West: Fortführung der Gemeinwesenarbeit gemäß den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen und
Entwicklungsperspektiven im Lahrer Westen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Vom gegenwärtigen Stand der Arbeit des Bürgerzentrums K2 wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Weiterführung der Gemeinwesenarbeit wird beschlossen.
3. Die derzeit bis zum 31.12.2014 befristete 1,0 Stelle ist aufgrund der Weiterentwicklung des Wohngebiets Kanadaring im Rahmen des Programms
„Soziale Stadt“ und der weiterhin notwendigen hauptamtlichen Begleitung
des Miteinanderlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in eine unbefristete Stelle umzuwandeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8140/2014
501

9.

Gewährung von Investitionszuschüssen an Lahrer Vereine

Der Gemeinderat beschließt:
Gewährung eines Investitionszuschusses an den Reitverein Lahr e.V. in Höhe von € 30.000,00 für den Neubau einer offenen Reithalle
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
118/2014
502

10.

Mehrgenerationenhaus Lahr - Begegnungshaus am Urteilsplatz

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die derzeit bis 31.12.2014 befristete Teilzeitstelle (50 Prozent) Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in für die Weiterführung
der generationenorientierten Arbeit im Mehrgenerationenhaus Lahr – Standort Begegnungshaus am Urteilsplatz ab 1.1.2015 für einen weiteren Zeitraum
von 3 Jahren zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut einen
Förderantrag beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
159/2014
61

11.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Der Gemeinderat empfiehlt:
Nach eingehender Diskussion über den Tagesordnungspunkt kommt das
Gremium überein zum einen über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags und zum anderen über die einzelnen Flächenausweisungen im Erläuterungsbericht getrennt abzustimmen.
1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Dem Entwurf des Erläuterungsberichts einschließlich der dazugehörigen
Plananlagen wird zugestimmt.

-9Im Folgenden wurde über die Ziffern 1-4 entsprechend der Anlage einzeln
abgestimmt.
1. Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Bereich Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimme(n)
2 Nein-Stimme(n)
0 Enthaltung(en)
3. Bereich Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n)
8 Nein-Stimme(n)
0 Enthaltung(en)
4. Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. ÄNDERUNG
Hier soll über die 6. und 7. Änderung getrennt abgestimmt werden.
6. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
7. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)
3. Auf Grundlage des Planentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
19
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
12
Enthaltung(en)

- 10 165/2014
61

12.

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 20.6.2014 zu den während

der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung
des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwal-

tungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit
den Bereichen
- Kasernenareal, Lahr
- Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, Lahr
- Bebauungsplan HEILIGENBREITE NORD, 5. ÄND., Lahr
- Bebauungsplan HEXENMATT, 4. ÄND., Lahr
- Bebauungsplan AM GIESENBACH, 1. ÄND., Lahr
- Pfaffental, Kippenheim
- Unterrittpfad, Kippenheim
- Schlossbühl, Lahr/Kippenheim
wird in der Fassung vom 20.6.2014 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim

Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Oberbürgermeister Dr. Müller teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass
sich die aufgeführten Sitzungstermine geändert haben; der Gemeinderat Kippenheim tagt am 22, September 2014; die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses wird im Oktober 2014 stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
166/2014
61

13.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Offenlegungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Stadtrat Bühler verlässt während der Verhandlungen zu dem Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
wird zugestimmt.

- 11 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
160/2014
61

14.

Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für das im Übersichtsplan umgrenzte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE beschlossen.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
4. Der Bebauungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE
RHEINSTRASSE NORD wird teilaufgehoben, und zwar in dem Bereich,
der durch den Bebauungsplan RUBINMÜHLE neu definiert wird (private
Verkehrsfläche).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
148/2014
BGL

15.

Winterdienst 2013/2014
Erfahrungsbericht mit Sole

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines Solesprühers für den Aufbau
auf einem LKW und eines Solesprühers für ein Schmalspurfahrzeug zu.
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Solebevorratung um ca.
25.000 Liter zu.
Der Gemeinderat stimmt zu, dass bei entsprechender Wetterlage – Gefahr
von Eisbildung- vorbeugend mit Sole gestreut wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 28.07.2014

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin