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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Otto-Hahn-Realschule - Deckungskreis Verwaltungshaushalt Unterabschnitt "2210")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 21.12.2017 Az.: 501

Drucksache Nr.: 328/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.02.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Otto-HahnRealschule - Deckungskreis Verwaltungshaushalt Unterabschnitt "2210"

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 im Unterabschnitt „1.2210“ – „Otto-Hahn-Realschule“ für den Deckungskreis
„GD22105200“ (Schulbetriebsmittel) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro
90.000,Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.2210.570000 „Otto-Hahn-Realschule -Verpflegung“ in Höhe von Euro 27.500,und 1.9100.808000 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft -Zinsen für Kredite“ in Höhe von
Euro 20.000,- sowie durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.4605.110000
„Jugendsozialarbeit an Schulen -Benutzungsgebühren“ in Höhe von Euro 17.500,-,
1.4605.159000 „Jugendsozialarbeit an Schulen -Vermischte Einnahmen“ in Höhe von
Euro 8.000,-, 1.4647.110000 „Hort Luisenschule -Betreuungsgebühren“ in Höhe von
Euro 12.000,-und 1.4647.171000 „Hort Luisenschule -Zuweisungen vom Land“ in
Höhe von Euro 5.000,-.

Anlage(n):
Anlage 1 - Deckungskreis GD22105200 Schulbetriebsmittel Otto-Hahn-Realschule

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 328/2017

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Begründung:
Im Haushaltsplan 2017 sind für die Otto-Hahn-Realschule im Deckungskreis „GD22105200“ Schulbetriebsmittel in Höhe von insgesamt Euro 131.150,- bereitgestellt worden. Mit Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 22.09.2017 wurden seinerzeit erkennbare Mehrausgaben in Höhe von Euro
20.000,- bewilligt. Diese Bewilligung soll nunmehr mit der vorgesehenen Beschlussfassung des
Haupt- und Personalausschusses ersetzt werden. Aufgrund der Höhe der insgesamt zu bewilligenden Mehrausgaben ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses gegeben. Der bereits im September
2017 bewilligte Mehrausgabenbetrag von Euro 20.000,- ist demnach im vorseitig aufgeführten Beschlussvorschlag berücksichtigt.
Die Haushaltsrechnung 2017 weist mit Stand vom 15.01.2018 für den besagten Deckungskreis Gesamtausgaben in Höhe von Euro 161.055,93 aus. Verglichen mit dem verfügbaren Haushaltsansatz
2017 von Euro 131.150,- beläuft sich die Überschreitung somit auf Euro 29.905,93.
Neben dieser Überschreitung gilt es einen Korrekturbetrag in Höhe von Euro 5.500,- für bereits vorliegende Mittelumschichtungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt innerhalb der OttoHahn-Realschule zu berücksichtigen.
Im Sinne einer Ausgabenerhöhung sind noch durch im Mai 2017 bzw. November 2017 erfolgte Ausschreibungen für naturwissenschaftliche Geräte und Unterrichtsmittel - Neubau (Euro 23.000,-) sowie
für die Ergänzung der Medienausstattung - Altbau (Euro 6.500,-) und für die Durchführung eines Kooperationsprojektes mit der Musikschule (Euro 25.000,-) zweckgebundene Mittel in Höhe von Euro
54.500,- hinzuzurechnen, so dass sich die vom Haupt- und Personalausschuss zu bewilligenden
Mehrausgaben unter Berücksichtigung der oben bezifferten Überschreitung von Euro 29.905,93 sowie des Korrekturbetrags von Euro 5.500,- auf einen Gesamtbetrag in Höhe von rund Euro 90.000,belaufen. Zur Abrechnung der zweckgebundenen Mittel im Jahr 2018 ist zu einem späteren Zeitpunkt
ein entsprechender Haushaltsrest über Euro 54.500,- zu bilden.
Die Mittelüberschreitung resultiert aus Anschaffungen für den Neubau der Ganztagsschule sowie aus
dringenden Ersatzbeschaffungen im „Altbestand“ der Schule und Mehrausgaben bei der Lernmittelfreiheit. Zu berücksichtigen ist, dass die gesamte Ausstattung für den Neubau im Vermögenshaushalt
veranschlagt wurde. Ein Teil der Anschaffungen musste jedoch im Verwaltungshaushalt gebucht
werden, was hier zu Mittelüberschreitungen führte.
Die wichtigsten Positionen sind:
 Euro 20.000,- Möbelausstattung Ganztagsräume (ursprünglich bereits genehmigte Mehrausgabe, Mittel standen im Vermögenshaushalt zur Verfügung)
 Euro 2.000,- Medienausstattung Neubau (im Vermögenshaushalt veranschlagt)
 Euro 6.500,- Medienausstattung Altbau (Anteil Ausschreibung vom Mai 2017, Verwaltungshaushalt)
 Euro 6.400,- Erstbestand Kleingeräte und Verbrauchsmaterial für neue NwT-Räume
 Euro 8.400,- Ersatzbeschaffung Stühle, Klassenzimmer, Altbau
 Euro 13.000,- Zusatzbedarf Lernmittelfreiheit (Einführung neuer Bildungsplan)
 Euro 3.850,- Ersatzbeschaffung für defektes Mischpult und Mikrofonanlage Fachschaft Musik

Drucksache 328/2017

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 Euro 5.000,- Anpassungen PC-Netzwerk Schule im „Altbestand“ für die Anbindung des Neubaus
Außerdem haben die Musikschule und die Realschule im September 2017 vereinbart, ab dem Schulhalbjahreswechsel im Februar 2018 mit einem Kooperationsprojekt im Bereich der Popularmusik
"groove lab" zu starten. Die Kosten für die Grundausstattung des Projekts belaufen sich auf ca. Euro
25.000,-, wobei die Realschule sich über den Förderverein 2018 mit Euro 5.000,- an den Ausgabe
beteiligen wird. Ursprünglich sollte ein Großteil der Ausstattung über Spenden oder Sponsoring finanziert werden. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden, weshalb die erforderlichen Mittel
überplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind. Die Verwaltung schlägt vor den erforderlichen Betrag
für die Grundausstattung in Höhe von Euro 25.000,- noch für 2017 überplanmäßig zu finanzieren und
einen Haushaltsrest zu bilden. Die zeitnahe Mittelgenehmigung ist erforderlich, damit beide Partner
über die notwendige Planungssicherheit verfügen. Der laufende Betrieb wird überwiegend durch Elternbeiträge finanziert. Mit dem Kooperationsprojekt erfährt das Musikprofil insbesondere im Ganztagesbetrieb eine erhebliche Aufwertung und führt zu einer Attraktivitätssteigerung der Realschule insgesamt.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von Euro 90.000,- kann durch Einsparungen bei den Finanzpositionen
1.2210.570000 „Otto-Hahn-Realschule -Verpflegung“ i.H.v. Euro 27.500,- und 1.9100.808000 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft -Zinsen für Kredite“
i.H.v. Euro 20.000,sowie durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen
1.4605.110000 „Jugendsozialarbeit an Schulen -Benutzungsgebühren“
i.H.v. Euro 17.500,1.4605.159000 „Jugendsozialarbeit an Schulen -Vermischte Einnahmen“
i.H.v. Euro 8.000,1.4647.110000 „Hort Luisenschule -Betreuungsgebühren“ i.H.v. Euro 12.000,- und 1.4647.171000
„Hort Luisenschule -Zuweisungen vom Land“ i.H.v. Euro 5.000,- erfolgen.
Die vom Förderverein für 2018 zugesagten Spendenmittel in Höhe von Euro 5.000,- sind für das Projekt „groove lab“ zweckgebunden und stehen somit nicht als evtl. Deckungsmittel für andere Ausgabenzwecke zur Verfügung.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer