Beschlussvorlage (Aktualisierung des Parkleitsystems Innenstadt)
23. Januar 2018
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 06.12.2017 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 316/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 23.01.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Aktualisierung des Parkleitsystems Innenstadt Beschlussvorschlag: Das Parkleitsystem für die Lahrer Innenstadt wird im Jahr 2018 aktualisiert. Anlage(n): - Beispiele für zukünftige Beschilderung (Auszug aus Kataster) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 316/2017 Seite - 2 - Begründung: Bestandsanalyse Im Jahr 2014 hat die Stadt Lahr die Planungsgruppe Nord aus Kassel mit der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes für die Innenstadt von Lahr beauftragt. Das Fachbüro hat dabei auch das bestehende Parkleitsystem analysiert und bewertet. Es handelt sich dabei um ein statisches Parkleitsystem, d.h. es werden keine weiteren Informationen bezüglich der Auslastung oder der Stellplatzzahl bereitgestellt. Ausnahmen bilden die Zufahrtsschilder der Tiefgarage Marktplatz und des Parkhauses Volksbank Lahr, welche über eine „Frei/Besetzt“-Anzeige verfügen sowie die Tiefgarage Alleestraße/Kino (ehemals Stadtmitte) mit einer Restplatzanzeige. Folgende Parkplätze und Parkbauten werden momentan als Ziele im bestehenden Parkleitsystem ausgewiesen: Tiefgarage Markplatz, Tiefgarage Alleestraße/Kino, Parkhaus Volksbank, Parkhaus Turmstraße, Parkplatz Doler Platz, Parkplatz Roßplatz, Parkplatz Rathaus, Parkplatz Zollamtstraße. Auf den Zufahrtsrouten über die Bundesstraße 415 sind zusätzlich statische Lagepläne zur besseren Orientierung angebracht. Das Fachbüro kommt in seiner Analyse zu folgendem Ergebnis: „Eine eigenständige und lückenlose Wegweisung mit deutlicher Beschilderung ist grundsätzlich vorhanden. Das bestehende Parkleitsystem weist in seiner Ausführung nur wenige Mängel auf: Vor beiden Erläuterungstafeln auf der B 415 bestehen keine Möglichkeiten zu halten, um sich mit Hilfe der Schilder zu orientieren. Unklare Zielortbestimmung an den Parkplätzen Doler Platz und Roßplatz“ Planung Auf Grundlage der Analyseergebnisse der Planungsgruppe Nord und der Empfehlung für Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen wurde das Parkleitsystem überarbeitet. Das neue Parkleitsystem beinhaltet zukünftig zwei Ebenen. Die im bestehenden Parkleitsystem ausgewiesenen Zielparkplätze/-parkbauten werden dabei übernommen und in Ebene 1 in drei Bereiche zusammengefasst: Bereich Nord: Bereich Ost: Bereich West: Parkhaus Turmstraße, Parkplatz Zollamtstraße Tiefgarage Alleestraße/Kino, Parkplatz Doler Platz, Parkplatz Roßplatz, Parkplatz Rathaus Parkhaus Volksbank, Tiefgarage Marktplatz Innerhalb eines Bereiches bzw. an wichtigen Knotenpunkten vor der Einfahrt in einen Bereich werden dann die jeweiligen Parkplätze/-bauten als Ziele ausgewiesen (Ebene 2). Drucksache 316/2017 Seite - 3 - Für einen Wiedererkennungseffekt wird den drei Bereichen jeweils eine Farbe zugeordnet (farbiger Punkt auf den Wegweisern). Die beiden Erläuterungstafeln auf der B 415 entfallen, da unmittelbar vor den Tafeln keine Haltebuchten angelegt werden können. Gemäß den EAR besteht auch keine zwingende Notwendigkeit. Das neue/aktualisierte Parkleitsystem ist weiterhin statisch. Ein dynamisches Parkleitsystem ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die räumliche Verteilung und die Auslastung der vorhandenen Parkeinrichtungen sehr unterschiedlich sind. Zudem verursacht es höhere Investitions- und Betriebskosten und das nicht nur für die Schilder/Wegweiser, sondern auch für die technische Ausrüstung der Parkplätze/-bauten mit Schrankenanlagen und/oder Sensoren. Umsetzung Die Aktualisierung des Parkleitsystems soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch das Regierungspräsidium Freiburg stehen unter der Haushaltsstelle 2.6800.950200-999 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für die Schilder sowie die Montage (BGL) zur Verfügung. Der BGL holt bereits Angebote bei Schilderproduktionsfirmen ein. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.