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Beschlussvorlage (Aktualisierung des Parkleitsystems Innenstadt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 06.12.2017 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 316/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

23.01.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Aktualisierung des Parkleitsystems Innenstadt

Beschlussvorschlag:

Das Parkleitsystem für die Lahrer Innenstadt wird im Jahr 2018 aktualisiert.

Anlage(n):
- Beispiele für zukünftige Beschilderung (Auszug aus Kataster)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 316/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Bestandsanalyse
Im Jahr 2014 hat die Stadt Lahr die Planungsgruppe Nord aus Kassel mit der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes für die Innenstadt von Lahr beauftragt.
Das Fachbüro hat dabei auch das bestehende Parkleitsystem analysiert und bewertet. Es handelt sich dabei um ein statisches Parkleitsystem, d.h. es werden keine
weiteren Informationen bezüglich der Auslastung oder der Stellplatzzahl bereitgestellt. Ausnahmen bilden die Zufahrtsschilder der Tiefgarage Marktplatz und des
Parkhauses Volksbank Lahr, welche über eine „Frei/Besetzt“-Anzeige verfügen sowie
die Tiefgarage Alleestraße/Kino (ehemals Stadtmitte) mit einer Restplatzanzeige.
Folgende Parkplätze und Parkbauten werden momentan als Ziele im bestehenden
Parkleitsystem ausgewiesen: Tiefgarage Markplatz, Tiefgarage Alleestraße/Kino,
Parkhaus Volksbank, Parkhaus Turmstraße, Parkplatz Doler Platz, Parkplatz Roßplatz, Parkplatz Rathaus, Parkplatz Zollamtstraße.
Auf den Zufahrtsrouten über die Bundesstraße 415 sind zusätzlich statische Lagepläne zur besseren Orientierung angebracht.
Das Fachbüro kommt in seiner Analyse zu folgendem Ergebnis:
„Eine eigenständige und lückenlose Wegweisung mit deutlicher Beschilderung ist
grundsätzlich vorhanden. Das bestehende Parkleitsystem weist in seiner Ausführung
nur wenige Mängel auf:
 Vor beiden Erläuterungstafeln auf der B 415 bestehen keine Möglichkeiten zu
halten, um sich mit Hilfe der Schilder zu orientieren.
 Unklare Zielortbestimmung an den Parkplätzen Doler Platz und Roßplatz“

Planung
Auf Grundlage der Analyseergebnisse der Planungsgruppe Nord und der Empfehlung für Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR) der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen wurde das Parkleitsystem überarbeitet. Das neue Parkleitsystem beinhaltet zukünftig zwei Ebenen.
Die im bestehenden Parkleitsystem ausgewiesenen Zielparkplätze/-parkbauten werden dabei übernommen und in Ebene 1 in drei Bereiche zusammengefasst:
Bereich Nord:
Bereich Ost:
Bereich West:

Parkhaus Turmstraße, Parkplatz Zollamtstraße
Tiefgarage Alleestraße/Kino, Parkplatz Doler Platz, Parkplatz Roßplatz, Parkplatz Rathaus
Parkhaus Volksbank, Tiefgarage Marktplatz

Innerhalb eines Bereiches bzw. an wichtigen Knotenpunkten vor der Einfahrt in einen
Bereich werden dann die jeweiligen Parkplätze/-bauten als Ziele ausgewiesen (Ebene 2).

Drucksache 316/2017

Seite - 3 -

Für einen Wiedererkennungseffekt wird den drei Bereichen jeweils eine Farbe zugeordnet (farbiger Punkt auf den Wegweisern).
Die beiden Erläuterungstafeln auf der B 415 entfallen, da unmittelbar vor den Tafeln
keine Haltebuchten angelegt werden können. Gemäß den EAR besteht auch keine
zwingende Notwendigkeit.
Das neue/aktualisierte Parkleitsystem ist weiterhin statisch. Ein dynamisches Parkleitsystem ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die räumliche Verteilung
und die Auslastung der vorhandenen Parkeinrichtungen sehr unterschiedlich sind.
Zudem verursacht es höhere Investitions- und Betriebskosten und das nicht nur für
die Schilder/Wegweiser, sondern auch für die technische Ausrüstung der Parkplätze/-bauten mit Schrankenanlagen und/oder Sensoren.

Umsetzung
Die Aktualisierung des Parkleitsystems soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch das Regierungspräsidium Freiburg stehen unter der Haushaltsstelle 2.6800.950200-999 Haushaltsmittel in Höhe
von 50.000 € für die Schilder sowie die Montage (BGL) zur Verfügung. Der BGL holt
bereits Angebote bei Schilderproduktionsfirmen ein.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.